Zahlung von Krankengeld

Moin in die Runde.
Folgende Sachlage:
Die Krankenkasse bzw. der Medizinische Dienst meint auf Grund eines nicht zutreffenden Gutachten aus der Reha das man schon wieder arbeitsfähig wäre.
Dies wird jedoch vom Arzt und Patienten verneint und schriftlicher Widerspruch eingelegt; auch dieser Widerspruch wird negativ beantwortet. Der Medizinische Dienst hat jedoch nie den Patienten gesehen geschweige denn untersucht bzw. untersuchen lassen.

Frage: Wenn der behandelde Arzt den Patienten weiterhin krankschreibt ist die Krankenkasse weiterhin zu Zahlung verpflichtet oder kann sie die Zahlung auf Grund des Endscheids (trotz laufendem Widerspruch) einstellen und verweigern ?

Hallo,
ist der Widerspruch denn jetzt abgelehnt oder noch laufend? hat Dich Dein behandelnder Arzt denn jetzt weiter krank geschrieben? Die medizinische Bewerttung des Patienten spielt meines Wissens keine Rolle. Wem gegenüber hat der Arzt die Arbeitsfähigkeit vermneint? Hat er das der Krankenkasse gegenüber schriftlich getan?
Ich denke, Du kommst nicht umhin, Dich dazu intensiv mit dem behandelnden Arzt UND der Krankenkasse auszutauschen. Ich glaub, Du bist weiter arbeitsunfähig, wenn der Arzt das entsprechend bescheinigt. Bin da aber nicht 100 prozentig sicher, ob der behandelnde Arzt in jedem Fall den MDK überstimmen kann…