Moin in die Runde.
Folgende Sachlage:
Die Krankenkasse bzw. der Medizinische Dienst meint auf Grund eines nicht zutreffenden Gutachten aus der Reha das man schon wieder arbeitsfähig wäre.
Dies wird jedoch vom Arzt und Patienten verneint und schriftlicher Widerspruch eingelegt; auch dieser Widerspruch wird negativ beantwortet. Der Medizinische Dienst hat jedoch nie den Patienten gesehen geschweige denn untersucht bzw. untersuchen lassen.
Frage: Wenn der behandelde Arzt den Patienten weiterhin krankschreibt ist die Krankenkasse weiterhin zu Zahlung verpflichtet oder kann sie die Zahlung auf Grund des Endscheids (trotz laufendem Widerspruch) einstellen und verweigern ?