Zahlung von viel Kindergeld

Hallo Leutz,

ich hatte hier schon mal solch einen Thread eröffnet, wo ich fragte, inwiefern ich Kindergeld nachgezahlt bekomme. Es ging darum, dass ich Kindergeld beantragt habe, seit september 2009 bis heute. An der Zahl sind das fast gute 6000 euro.

Ich hatte einen Unfall und war seitdem arbeitsunfähig.
Und seit dem september 2009 bekomme ich Hartz4, den normalen Regelsatz.

Gestern nun, bekam ich einen Bescheid von der Familienkasse, dass ich den Anspruch erfülle.Ich bekomme 736 euro nachgezahlt, da ich ja ab dem 1.4ten als Ausbildungssuchend gemeldet bin. Ich wurde darüber informiert, dass auch das Hartz-amt einen Erstattungsanspruch stellte in dieser höhe. In einem Satz schrieben die, dass für den Zeitraum 1.4-1-8. an mich kein Kindergeld ausgezahlt wird. Komisch is aber, genau im Satz darunter steht, dass das Kindergeld auf das von mir angegebene Konto überwiesen wird. Nun stellt sich die Frage…

Wird das gleich ans Hartz-Amt überwiesen, oder kommt das nun auf das von mir angegebene Konto?? Zumal ich mich frage, ob denn die Familienkasse dass einfach so ohne meine Einverständniss ans Amt überweisen darf?? Weil die beiden Sätze irritieren mich…

Desweiteren war ganz hinten ein Blatt angebracht, dass ich Anspruch habe, von Januar 2010, bis März 2012. das sind gute 5000 euro. In dieser Zeit habe ich ja Hartz4 bezogen, den normalen Regelsatz. Die haben dieses Formular gleich an Grundsicherungsamt Beeskow geschickt, dass die für diesen Zeitraum ihren Anspruch spezifizieren sollen.

Nun frage ich euch.
Wieviel bekomme, oder bekomme ich überhaupt die 736 euro? Und die werden doch immer gleich überwiesen, nich zum 15ten, solche Nachzahlbeträge oder? So kenn ich das.

2tens…wieviel bekomme ich von dem anderen Geld, von den fast 5000 euro, auf die ich Anspruch habe? Bzw. werden die erst an mich ausgezahlt, oder geht das ans Hartz Amt und die entscheiden dann wieviel ich kriege??

Ich hoffe ihr könnt mir helfen…

Hallo, die Auszahlung dürfte nur an Dich direkt erfolgen. Danach solltest Du das Amt über die Zahlung informieren.
Folgendes sind anrechenbare Einkommen beim ALG II 2 Bezug.
Im Grundsatz wird das vom Hartz-IV-Antragsteller erzielte Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, das ALG II, angerechnet.
Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. So gibt es Einkommensfreibeträge. Anrechnungsfreier oder nur zum Teil anrechenbarer Zuverdienst und Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld 2 ist somit möglich.
Darüberhinaus gibt es noch andere Einnahmen, die bei der Berechnung des Hartz IV Anspruchs nicht berücksichtigt werden.

Hier jedoch eine Darstellung der Einnahmen, die bei der Arbeitslosengeld 2 Berechnung angrechnet werden.
Was ist also Einkommen i.S.d. SGB II, das bei der Arbeitslosengeld II Berechnung / ALG II Berechnung berücksichtigt wird?
Auf das ALG 2 angerechnet werden sämtliche Einnahmen aus

  • nicht selbstständiger Arbeit,
  • selbstständiger Arbeit (hier ist Einkommen der erwirtschaftete Übeschuss, also dem Gewinn vor den Steuern),
  • einem Gewerbebetrieb,
  • einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb,
  • Vermietung und Verpachtung (Ausnahme: Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II werden nicht berücksichtigt).

Weiter sind folgende bezogene Leistungen Einkommen, das auf das ALG 2 angerechnet wird:

  • Kindergeld (Ausnahme: der Leistungsempfänger weist nach, dass er das Kindergeld an sein, nicht mehr im Haushalt lebendes, volljähriges Kind ausgezahlt hat)
  • Kapitaleinkünfte,
  • Unterhaltszahlungen,
  • Krankengeld.
  • Leistungen nach dem Wehrsold- oder Zivildienstgesetz,
  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
  • Einkommen eines Inhaftierten, (Ausnahme: Hausgeld und Taschengeld)
  • Entschädigungsleistungen für einen Vermögens- oder Sachschaden,
  • Verletztenrente (so eine jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts)
    Auch Einkommen, das nur einmalig, etwa einmal jährlich, erzielt wird, etwa Weihnachtsgeld, Geburtstagsgratifikation oder eine Steuerrückzahlung, ist auf das Arbeitslosengeld 2 anzurechnen. Diese einmaligen Einnahmen werden auf das Jahr umgelegt und somit in Teilbeträgen angerechnet.
    Tschüß

Also erstmal vielen dank für diese ausführliche Antwort Toni:smile:.
Nur kannst du mir jetzt in etwa sagen, wieviel ich von diesem Gesamtbetrag dann bekomme?
Also gehen auch wie von der Familienkasse beschrieben, diese 736 euro, erstmal auf das Konto was ich angegeben habe? So wie auch die ca 5000 euro oder?
Nur wieso schreibt dann die Familienkasse dem Grundsicherungsamt dass die ihren Anspruch spezifizieren sollen?? Bekomme ich das ganze Geld, und muss dann den Teil dann abdrücken den das Amt will??

Deshalb schrieb ich… mit dem Amt in Verbindung setzten…, wie die es sowieso so noch machen werden, denn hier schenkt Dir niemand Geld. Hör Dir an, was die Dir anbieten und versuche Dein Bestes herauszuschlagen. Bei der Höhe kann ich nicht helfen, da dazu zu viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, die ich einfach nicht kenne.

Hallo,
wenn du ALG2 in voller Höhe, also inkl. Kindergeld, bezogen hast geht das Geld für diesen Zeitraum an das Amt, da das Kindergeld Einkommen ist und somit in deiner Berechnung enthalten ist. Solltest du nicht den vollen Betrag vom Amt erhalten haben hast du anspruch.

Bei der nächsten Sache kann ich dir nicht helfen.

Gruß

Hallo Tarnkappe,

also inkl. des Kindergeld habe ich nichts bekommen. Einfach nur den normalen Regelsatz von 365 euro. Das war auch mein einziges einkommen in dieser zeit, also hartz4

Hallo,

auf deiner Berechnung steht drauf ob das KG mitberechnet wurde. Der Regelsatz ist nun mal 3650-€ ungefähr, dazu gibt es Miete + NK. Also wurde das KG angerechnet und du musst es, da Einkommen, abtreten. Die haben halt den Anspruch. Hoffe das hilft und ist im gesamten richtig. Kannst ja Bescheid sagen was rauskam.

Ruf mal die KG-Kasse an und frag wie du die Sätze verstehen sollst.

Gruß

Habe ebend nochmal alles durchgeschaut, und das Kindergeld ist nirgends im Rechnungsbogen mit drin. Das wurde mir nur etwa 6 Monate nach der zeit wo ich hartz4 beantragte, angerechnet.

Kann ich denn da jetzt überhaupt mit irgend einem Betrag rechnen? Bzw kann man das nich als nebeneinkommen zählen, so wie einen 1,50 Job??
Oder sehe ich von der ganzen Kohle keinen Cent…

Hallo

grundsätzlich ist es recht simpel.

  1. Kindergeld ist vorrangig vor ALG2-Hilfe.
  2. Leistet das Jobcenter ALG2 , weil/solange die Zahlung eines vorrangigen Einkommens (wie Kindergeld) noch aussteht, dann hat das Jobcenter einen entsprechenden Anspruch auf Rückerstattung bis zur Höhe dessen, was sie an ALG2 geleistet haben.
  3. Anrechenbare Einkommen vermindern den Hilfebedarf und damit die ALG2-Leistung in dem Monat, in dem das Geld dem Betroffenen zufließt und ihm zur Verfügung steht (auch wenn es erst am Letzten des Monats eingeht).

Wird das gleich ans Hartz-Amt überwiesen, oder kommt das nun auf das von mir angegebene Konto?

Das kommt darauf an, ob das JC für das für die Vergangenheit geltende Kindergeld einen Überleitungs- bzw. Erstattungsanspruch bei der KiGeld-Kasse geltend gemacht hat (nach dem , was du schriebst, scheint das der Fall gewesen zu sein.) Im Zweifelsfalle dürfte sich diese Frage aber einfach durch einen Anruf bei der überweisenden Stelle klären lassen.
Wird das Geld an dein Konto ausgezahlt , musst du diesen Zufluss umgehend (und nachweislich !) dem Jobcenter mitteilen und nachweisen (Kopie Zahlungsbeleg/ Kontoauszug)

geht das ans Hartz Amt und die entscheiden dann wieviel ich kriege?

Sie „entscheiden“ das in dem Sinne nicht (weil „entscheiden“ voraussetzen würde, dass sie dabei einen Ermessensspielraum hätten, und den haben sie nicht) - sondern sie BERECHNEN es entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Man muss hierbei aber unterscheiden zwischen laufendem Kindergeld und Nachzahlungen für die Vergangenheit:

„Laufendes“ (also dein aktuelles und zukünftiges) Kindergeld muss direkt in DEINE Hände fließen, muss von dir beim JC gemeldet werden und wird dann von ihnen entsprechend als zufließendes „sonstiges Einkommen“ auf deinen ALG2-Bedarf angerechnet. Das JC hat keine rechtliche Grundlage, LAUFENDES Kindergeld direkt an sich überweisen zu lassen.

Eine NACHZAHLUNG von Kindergeld für die Vergangenheit stellt „einmaliges sonstiges Einkommen“ dar - und den Anspruch DARAUF kann das JC auf sich überleiten lassen, bis zur Höhe seiner in diesem vergangenen Zeitraum erbrachten Leistungen.

wieviel bekomme ich von dem anderen Geld, von den fast 5000 euro, auf die ich Anspruch habe?

Sofern das Jobcenter dir das Kindergeld für die Vergangenheit nicht bereits „damals“ fiktiv als Einkommen auf deinen Hilfebedarf angerechnet hat (mal vorsichtshalber deine alten Bescheide überprüfen… sie dürfen zwar grundsätzlich keine fiktiven Einkommen anrechnen, aber gelegentlich wird’s halt doch gemacht - und in dem Fall würde man dir dieses Kindergeld dann jetzt ja unzulässigerweise zum ZWEITEN Mal anrechnen…):

Auf diese 5000 Euro hast DU in dem Sinne keinen Anspruch… jedenfalls nicht auf DEN Anteil dieses Betrags, den deine Hilfeleistungen in der Vergangenheit das Jobcenter „gekostet“ hat. Bis zur Höhe der von ihnen damals geleisteten Hilfe steht IHNEN das Geld zu, als Rückerstattung. Was an Geld darüber hinausgeht, wird dir als zufließendes Einkommen angerechnet.

Normalerweise wird die Anrechnung einer Nachzahlung in dieser Höhe (nach Bereinigung) auf 6 Monate verteilt. (Das gilt auch für Kindergeld für Zeiten ohne ALG2-Bezug; eine „Nichtanrechnung wg. besonderer Härte“ ist dabei nach einem BSG-Urteil ausgeschlossen.) D.h. in der Regel bekommt man einen entsprechenden Änderungsbescheid für diese „vergangenen“ Leistungszeiträume, in dem nunmehr der Kindergeldzufluss als Einkommen berücksichtigt wird. Und daraus ergibt sich dann eine Überzahlung von ALG2-Leistungen in diesen Monaten. Und diese Überzahlungen sind jetzt von dir zurückzuzahlen bzw. das JC lässt sie sich direkt an sich erstatten.

Dabei muss das JC aber für jeden (!) Monat, in dem es die Nachzahlung „verteilt“ anrechnet, vorab deine Absetzbeträge berücksichtigen (mehr dazu und zu den Absetzmöglichkeiten siehe hier, Punkt „Anrechnung von sonstigem Einkommen“: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 )
Falls du nicht erwerbstätig bist und somit die 100 Euro Grundfreibetrag für Erwerbstätige nicht bereits geltend machst, stünden dir also pro Anrechnungsmonat (sofern du volljährig bist) mindestens die 30 Euro Freibetrag für Versicherungspauschale zu. Je nachdem, was du darüber hinaus noch absetzen kannst, eventuell auch mehr… siehe Ratgeber.

Dazu schau auch mal hier rein… die Fachlichen Hinweisen der Bundesarbeitsagentur zum SGB II (§ 11, 11a, 11b SGB II), siehe Kapitel „1.3 - Einmalige Einnahme“ : http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

LG

Na das is grad irgendwie wie ein Schlag ins Gesicht:frowning:
Also werd ich wahrscheinlich nichmal 1000 euro bekommen…schade, wenn man bedenkt, man könne 5800 euro haben:frowning:

Tut mir Leid, da kann ich leider nicht helfen

Tut mir leid, dir da keine erfreulichere Auskunft geben zu können. Aber auch wenn’s in dem Moment schwer fällt , das im Hinterkopf zu behalten (gerade, wenn man chronisch „knapp“ bei Kasse ist):
ALG2 ist halt eine Sozialleistung, die man (nur) bei Bedürftigkeit erhält… und sie wird aus Steuergeldern finanziert. Dir stand in der Vergangenheit Kindergeld zu, mit dem du deinen Lebensbedarf (teilweise) bestreiten solltest. Das Geld hattest du zu dem Zeitpunkt aber noch nicht ausgezahlt bekommen. Du hast deshalb Hilfe benötigt, um deinen Mindestlebensunterhalt decken zu können - und diese Hilfe hat dir das Jobcenter gewährt, aus Steuermitteln. Sie sind also praktisch für die Kindergeldstelle in Vorkasse getreten und haben diese Beträge vorgestreckt - und nun, wo der Betrag von der Kindergeldstelle nachgezahlt wird und zufließt, steht dem Jobcenter die Rückzahlung dieses von ihnen vorgeschossenen Betrages zu. Würden sie das Geld NICHT zurückfordern, hättest du für diesen Zeitraum Kindergeld UND „volles“ ALG2 erhalten… also mehr Geld, als du zur Bedarfsdeckung benötigt hast und als dir gesetzlich zustand.
Was den laufenden ALG2-Bezug angeht, ist es Dasselbe. Der Gesetzgeber hat einen bestimmten Betrag als Regelbedarf „zum Leben“ festgesetzt und gewährt dazu auch angemessene Unterkunftskosten… beides aus Steuermitteln. (Dass der Regelbedarf, den der Gesetzgeber festgelegt hat, an den reellen Lebenshaltungskosten und -bedarfen vorbeigeht und zu niedrig ist… das ist wieder eine ganz andere Geschichte.) Du erhältst vom Jobcenter Leistungen, um deinen Mindestbedarf zu sichern. Wenn du anrechenbares Einkommen erzielst/ bekommst, dann kannst du deinen Lebensbedarf in diesem Umfang durch eigenes Einkommen SELBER bestreiten, OHNE dass du dafür „volle“ Hilfe aus Steuermitteln benötigen würdest. Und das ist ja auch richtig so. Du HAST dieses Geld dann ja - und benötigst entsprechend weniger Hilfe aus Steuermitteln.
Das „Problem“ für dich und andere Betroffene ist halt, dass das Meiste , was man WÄHREND des ALG2-Bezugs an Werten hinzubekommt (z.B. Nachzahlungen, Gewinne , Schenkungen…) , als „Einkommen“ betrachtet und auf den ALG2-Bedarf angerechnet werden.
Wenn man diese Werte VOR dem ALG2-Antrag/-Bezug hinzubekommen hätte, dann hätten sie als „Vermögen“ gegolten … und dafür gibt es entsprechende Schonbeträge. http://hartz.info/index.php?topic=25.0

LG

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
LG elfie759

Hallo Lacker,

leider kann ich dir nicht helfen da ich weder mit dem SGBII auch bekannt als Hartz IV noch mit der Familienkasse zu tun habe. Ich arbeite im SGB III

Ich kann dir nur sagen, das Ämter ausstehende Beträge untereinander einfordern können (das nennt man auch Amtshilfe) also das Jobcenter kann Beträge, die es zuviel an dich gezahlt hat, bei der Familienkasse einfordern.

Mehr kann ich dazu nicht sagen. Am besten du informierst dich direkt bei der Familienkasse.

Hallo,
vielleicht ist es am Einfachsten, wenn Sie die Angelegenheit mit den Sachbearbeitern vor Ort klären.
Die Sache scheint etwas kompliziert zu sein.
Lg
irina

Hallo Lara,

bis heute hat sich bei mir niemand gemeldet wegen der Sache mit dem Kindergeld, was mich leicht ärgert. Sollte ich denen mal einen Brief schreiben, und um Aufklärung bitten? Bzw würde mich interessieren, ob der Anspruch auf diese „30 euro“ garantiert ist?

Und ich hab da noch was abzuzahlen, wegen eines Darlehens. Dürfen die dass damit dann einfach gleich verrechen?