Zahlungen an das Kind einer Hartz IV Empfängerin

Hi,

sei X eine alleinerziehende Mutter, welche Hartz IV für sich bezieht. Das Kind bekommt Unterhalt P vom KV.

Werden über P hinausgehende Zahlungen an das Kind (z.B. vom KV, von den Großeltern, etc etc) der Mutter in Anrechnung gebracht?

Gruß
Ξ

Wenn KV, Großeltern, etc. etc. so bescheuert sind, das Geld per Banküberweisung zu schicken, wahrscheinlich schon.

Bedenke: Die Mafia, der ähnliche Probleme nicht unbekannt sind, setzt auf Geldkuriere, also persönliche Geldübergabe.

Was Herr Hartz nicht weiß, macht ihn nicht heiß!
(Alte chinesische Bauernweisheit)

Hi,

schön und gut, aber wo steht nun schwarz auf weiß, dass das Eigentum des Kindes (auch das Geld auf dem Konto des Kindes) hier der Mutter zugerechnet werden darf …

Gruß
Ξ