Man stelle sich folgendes Vertragkonstrukt vor:
Ein Künstler will in seinem Vetrag mit dem Veranstalter vereinbaren, dass dieser,für den Fall das der Veranstalter die Veranstaltung absagt, das vereinbarte Honorar o h n e MwSt. ausgezahlt bekommt.
Darf er die Umsatzsteuer einfach aussen vor lassen ? Handelt es sich hier um eine umsatzsteuerfreie Leistung ?
es handelt sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Leistung.
Es könnte sich um eine nicht steuerbare (= nicht der USt unterliegende) Leistung handeln: Nämlich dann, wenn es sich bei der Zahlung um Schadensersatz handelt. Es gibt einige Urteile dazu, dass Vertragsstrafen in diesem Sinn Schadensersatzcharakter haben - hierzu Abschnitt 3 Abs 1,2 UStR.
Meines Erachtens hängt das aber unter anderem auch von der Vereinbarung ab. Wenn da im Vertrag sowas steht wie „Bei einer Stornierung oder Absage nach dem 37. Mai 2008 ist das Honorar trotzdem fällig, aber umsatzsteuerfrei“ täte ich zumindest ein Fragezeichen setzen, ob das als Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe aufgefasst werden kann und damit nicht steuerbar ist.
Auch an Dich nochmal der Hinweis: Recherchen führen zu besseren Ergebnissen, wenn man die USt bei ihrem Namen nennt.