Hallo!
Die vereinnahmte Umsatzsteuer stellt bei der §4(3) Gewinnermittlung ja Betriebseinnahmen dar, die verausgabe Vorsteuer Betriebsausgaben. Wie muss man die Zahlungen an das Finanzamt in der §4(3) Rechnung darstellen? Muss dies in in einem gesonderten Posten ausgewiesen werden, oder fallen diese unter „sonstige Kosten“?
Müssen die Posten Umsatzsteuer und Vorsteuer ausgewiesen werden, oder kann man diese unter Einnahmen und sonstige Kosten zusammenfassen?
Vielen Dank für Antworten
Tobias
Hi !
Besondere Vorschriften darüber, in welcher Art und Weise sowohl Umsatz- als auch Vorsteuer in der EÜR anzusetzen sind, existieren nicht. Es hat sich lediglich in der Praxis so durchgesetzt, dass die Nettoumsätze (zumindest) getrennt nach Steuersätzen und die Umsatzsteuer ebenso ausgewiesen werden. Dies ermöglicht eine schnelle Überprüfung der korrekten Erfassung.
Sollte für einen Voranmeldungszeitraum mal eine Erstattung gekommen sein, wird diese ebenfalls unter den Einnahmen verbucht. Allerdings auf einem separaten Konto.
Bei der Vorsteuer hat es sich in der Praxis durchgesetzt, nach 7%-iger, 16%-iger, Zahlungen ans Finanzamt für das laufende Wirtschaftsjahr und Zahlungen ans Finanzamt für vergangene Jahre zu untergliedern. Auch dies ermöglicht eine schnelle Überprüfung der Werte.
BARUL76