Zahlungen aus dem erbe für die krankenkasse

Hallo,

als mein Papa am 01.10.2009 verstorben ist, hinterlies er mir seine Lebensversicherung. Die Versicherung, schickte mir ein Formular, wo ich meine Bankdaten und meine Krankenkasse angeben musste. Ich erhielt die überweisung des Geldes im November 2009. Am 13. Januar 2010 forderte meine Krankenkasse mich auf, einen von ihr berechneten Betrag, der sich aus der Gesamtsumme meines Erbes ergab, monatlich auf 10 Jahre verteilt zu zahlen. Mit der Vorraussetzung, einen Bezug zum früheren Erwerbsleben zu haben.

Ich bin am 06.10.2009 18 Jahre alt geworden und habe bis dato nur eine schulische Ausbildung absolviert. Also keine Vorraussetzung zum Bezug eines früheren Erwerbsleben! Ich bin natürlich nicht bereit, diesen Betrag zu zahlen, weil ich darin einen Widerspruch sehe! Eine Woche nach erhalt meines ersten Schreibens im Januar, bekam ich eine bitterböse Mahnung, ich hätte die Beträge rückwirkend ab November 09 sofort zu zahlen. Ich rief dort an und versuchte mit dem Service zu sprechen, dort drohte man mir, mit einem Gerichtsvollzieher und der Sperrung meiner Krankenkarte.

Wer hat vielleicht ähnliches erlebt und kann mir helfen, wie ich mich zu verhalten habe?

Hallo,
ich fürchte, du musst zahlen :

  1. Nach § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V unterliegen seit dem 1. 1. 2004 alle Kapitalleistungen, die der Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, der Beitragspflicht.

Gruß

Czauderna

Klarstellung
Hallo,

als mein Papa am 01.10.2009 verstorben ist, hinterlies er mir
seine Lebensversicherung. Am 13. Januar 2010 forderte meine Krankenkasse
mich auf, einen von ihr berechneten Betrag, der sich aus der
Gesamtsumme meines Erbes ergab, monatlich auf 10 Jahre
verteilt zu zahlen. Mit der Vorraussetzung, einen Bezug zum
früheren Erwerbsleben zu haben.

Es sollte hier klargestellt werden, dass es sich keineswegs um eine normale private Lebensversicherung handelt. Es handelt sich auch nicht um das Erbe. Vielmehr handelt es sich um Versorgungsbezüge, die aus einer betrieblichen Altersversorgung stammen. Daher der Zusatz „Bezug zum früheren Erwerbsleben“ Das kann eine Unterstützungskasse, Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionskasse etc. sein.
Der Vater hat bewusst diese Form der Altersversorgung gewählt um ggfls. steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile der gezahlten Beiträge zu erhalten. Damit verbunden ist auch eine spätere Beitragspflicht in der KV. Lässt man sich die Versicherung in einem Betrag auszahlen, dann sind eben 1/120 dieses Betrages als monatliches Einkommen zugrunde zulegen. Aus dieser Sicht, ist die Forderung der KK wohl berechtigt.

Gruß Woko

Anerkennung.
Sie wissen, wovon Sie schreiben.
Gruß
Günther