Zahlungen bei Zusatzkosten z.B.Schulbedarf,Taschengeld trotz Mindestbeitrag vom Kindersunterhalt

seid 13 Jahren geschieden und alleinerziehend.Anfangs viele Jahre berufstätig,seid einiger Zeit arbeits-bezw.Erwerbsunfähig.In Anspruch wurde nur der Kindesunterhalt und Kindergeld genommen.Da alles angerechnet wird,bleibt nur der Regelsatz zur Verfügung.Seid Jahren zahlt niemand alle anfallenden Kosten z.B.Sei es Schulbedarf,Busfahrticket-Schokoticket und Taschengeld.Kindesvater ist der Meinung,das mit seiner Zahlung alles inbegriffen ist.jetzt hat unser Kind die 10 Jahre voll,leider keine Ausbildungsstelle bekommen und wird ab September ein Berufsgrundschuljahr für 1 Jahr machen um die Fachoberschulreife nachzuholen.Sehr hohe Kosten kommen u.a.weitere Busfahrkosten-Schokoticket,Unterrichtsmaterrial- geld,Hefte,Bücher usw.zu wo das das Bildungs-und Teilhabepaket nicht für alles aufkommt .Für den Regelsatzja…In wie fern ist der Kindesvater dazu verpflichtet,die Hälfte der zusätzlichen kosten zu übernehmen?Bezieher nach dem SGB II und er ist berufstätig und lebt in einer neuen Beziehung.

keine rechtsberatung hier und anspruch hat man nur auf den normalen unterhalt, damit muss man zurecht kommen

Iregndwie sieht mir das viel mehr so aus, als läge das Problem in der Bedarfsgemeinschaft. Letztlich wird hier durch den Unterhalt doch die Gemeinschaft finanziert/alimentiert, oder nicht? Natürlich ist das Geld knapp, aber wenn der Kindsvater nun 80,- EUR mehr Unterhalt zahlen würde? Das würde doch eine Anpassung der staatlichen Unterstützung nach sich ziehen, oder verstehe ich da etwas falsch? Da kann ich die mangelnde Bereitschaft, mehr Unterhalt zu zahlen, durchaus nachempfinden.

Der Kater