wenn ein Mitglied in einem gemeinnützigen Verein, welches gleichzeitig Inhaber einer kleinen Internetagentur ist, die Webseite des Vereins betreut und hostet und diesem dafür die monatl. Unkosten in Rechnung stellt,
könnte das Bedenken bezüglich des Finanzamtes geben?
Genau auf das „Allgemeine“ zielte die Frage ja, weil nicht jede_r umfassend bewandert ist.
Es könnte ja sein, dass Zahlungen des gemeinnützigen Vereins an Firmen von Vereinsmitgliedern als eine Art unzulässige Begünstigung interpretiert werden könnten und, ja, auch die Gemeinnützigkeit in Frage stellen könnten.
Unabhängig davon, ob das Vereinsmitglied zeitgleich Spenden in viel höheren Dimensionen an den Verein leistet…
MwSt.? Gemeinnützige Vereine können m.E. sowieso keine MwSt. geltend machen.
Im Regelfall werden in solchen Vereinen Zahlungen untersagt, die Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglied zukommen.
In diesem Fall bekommt (im juristischen Sinne) nicht das Mitglied die Zahlung, sondern die Firma „Internetagentur“, auch wenn diese Firma dem Mitglied gehört.
Probleme mit dem Fiskus sind meines Ermessens nicht zu erwarten.