Zahlungen eines gemeinnützigen Vereins an Mitglied

Hallo,

wenn ein Mitglied in einem gemeinnützigen Verein, welches gleichzeitig Inhaber einer kleinen Internetagentur ist, die Webseite des Vereins betreut und hostet und diesem dafür die monatl. Unkosten in Rechnung stellt,

könnte das Bedenken bezüglich des Finanzamtes geben?

Vielen Dank und beste Grüße!

Hallo,

könnte das Bedenken bezüglich des Finanzamtes geben?

Bezüglich was? Der Mehrwertssteuer? Der Gemeinnützigkeit des Vereins?

Etwas konkreter sollte diese Frage schon gestellt werden.

Gruß

Anwar

Wie soll man aus dieser Beschreibung einen gemeinnützigen Verein erkennen ?

Gruß Merger

Danke für die wenig hilfreichen Antworten.

Genau auf das „Allgemeine“ zielte die Frage ja, weil nicht jede_r umfassend bewandert ist.

Es könnte ja sein, dass Zahlungen des gemeinnützigen Vereins an Firmen von Vereinsmitgliedern als eine Art unzulässige Begünstigung interpretiert werden könnten und, ja, auch die Gemeinnützigkeit in Frage stellen könnten.

Unabhängig davon, ob das Vereinsmitglied zeitgleich Spenden in viel höheren Dimensionen an den Verein leistet…

MwSt.? Gemeinnützige Vereine können m.E. sowieso keine MwSt. geltend machen.

Mit freundlichem Gruß,
reedo

Im Regelfall werden in solchen Vereinen Zahlungen untersagt, die Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglied zukommen.

In diesem Fall bekommt (im juristischen Sinne) nicht das Mitglied die Zahlung, sondern die Firma „Internetagentur“, auch wenn diese Firma dem Mitglied gehört.

Probleme mit dem Fiskus sind meines Ermessens nicht zu erwarten.