Hallo Leute,
nehmen wir mal ein, ein Steuerpflichtiger hat im Jahre 2007 bereits extrem Hohe Kosten für seine Gesundheit aufgewandt (ca. € 15.000,00). Nun kommt nochmal ein Betrag in Höhe von € 5.000,00 dazu für eine Behandlung, die bereits begonnen hat, aber erst in der ersten Januarwoche 2008 beendet sein wird. Erst dann kann eine Rechnung erstellt und bezahlt werden. Wäre es zulässig - und wird von den Finanzämtern anerkannt - wenn diese € 5.000,00 sozusagen als „Vorschuss“ bereits im Dezember 2007 an den Arzt gezahlt werden, obwohl das Rechnungsdatum 2008 sein wird?
Danke
Löwenzahn