Zahlungen in 2007 'vorziehen'

Hallo Leute,

nehmen wir mal ein, ein Steuerpflichtiger hat im Jahre 2007 bereits extrem Hohe Kosten für seine Gesundheit aufgewandt (ca. € 15.000,00). Nun kommt nochmal ein Betrag in Höhe von € 5.000,00 dazu für eine Behandlung, die bereits begonnen hat, aber erst in der ersten Januarwoche 2008 beendet sein wird. Erst dann kann eine Rechnung erstellt und bezahlt werden. Wäre es zulässig - und wird von den Finanzämtern anerkannt - wenn diese € 5.000,00 sozusagen als „Vorschuss“ bereits im Dezember 2007 an den Arzt gezahlt werden, obwohl das Rechnungsdatum 2008 sein wird?

Danke
Löwenzahn

Hallo,

bei freiwilligen Vorauszahlungen dürfte es für agB an der „Zwangsläufigkeit“ fehlen. Hier sollte man also eine Abschlagsrechnung vom Arzt verlangen, dann sieht es wenigstens nicht direkt freiwillig aus.

mfg vom

showbee