Person A ist Mutter von drei Kindern (6,8 und 10 Jahre alt) und bekommt Unterhalt von ca. 140 Euro pro Kind und Kindergeld.
Zusätzlich bekommt sie ja Arbeitslosengeld II und einen Miethilfe von ca. 300,-.
Wenn sie jetzt mit ihrem Freund zusammen zieht, der über ein Nettogehalt von ca. 1100,- verfügt, bekommt sie dann immer noch
ALGII??? So würde sie ja ca. 2300,- euro zur Verfügung haben ohne ALGII.
Dann noch ALGII zu bekommen, wäre doch weit her gegriffen, oder???
Wer kann mir dabei helfen???
Hallo!
Wenn Person A, ihre drei Kindern und ihr Freund in einem Haushalt zusammenleben, wird vermutet, dass Person A und ihr Freund Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen wollen. Person A, ihre Kinder und ihr Freund gelten dann als Bedarfsgemeinschaft.
Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit einer Person, die in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sind auch das Einkommen und das Vermögen ihres Partners zu berücksichtigen.
Dies wird dazu führen, dass Person A entweder kein ALG II mehr oder wesentlich geringere Leistungen erhalten wird, sobald sie mit ihrem Freund zusammenzieht.
Das Zusammenleben mit ihrem Freund hat Person A der Stelle, die ihr ALG II zahlt, unverzüglich mitzuteilen.
Gruß, Franz
Hallo
Wenn Person A, ihre drei Kindern und ihr Freund in einem
Haushalt zusammenleben, wird vermutet, dass Person A und ihr
Freund Verantwortung füreinander tragen und füreinander
einstehen wollen.
Das wird zwar höchstwahrscheinlich vermutet, aber es ist trotzdem nicht korrekt. Auch nach den Richtlinien der Arge soll davon erst nach einjährigem Zusammenleben generell ausgegangen werden, aber wenn beide sagen, dass dies nicht der Fall sei, so muss die Arge das eigentlich glauben.
Jedenfalls, solange sie getrennte Kassen hätten und auch getrennt wirtschaften würden, müsste es eigentlich möglich sein, keine Bedarfsgemeinschaft darzustellen.
Wenn beide natürlich erklären, sie seien eine Bedarfsgemeinschaft (und eine solche Erklärung wird ihnen wahrscheinlich direkt vorab zum Unterschreiben vorgelegt), dann geht das natürlich auch sofort ab dem ersten Tag des Zusammenwohnens.
Viele Grüße
Simsy