Zahlungsanspruch bei abgebrochener Promotionaktion

Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Promotionaktion bei der ich viel Geld hätte verdienen können.
Vor Ort wurde diese Aktion dann nach ein paar Stunden abgebrochen da die Agentur, mit der ich einen schriftlichen Vertrag habe, vergessen hat die Erlaubnis für diese Aktion einzuholen.

Ich weiß jetzt nicht ob ich einen Anspruch auf Zahlung habe, da ja nichts stattgefunden hat. Nur hätte ich für diesen Zeitraum andere Termine annehmen können und so mein Geld verdient und wenigstens den ganzen Sprit und Parkkosten gespart.

Im Vertrag steht leider auch nichts zu so einem Fall, nur für den umgekehrten Fall, sprich wenn ich den Vertrag nicht einhalte muss ich Strafe zahlen.

Die Agentur vertröstet mich ständig dass ich wannanders anrufen soll oder geht garnicht erst ans Telefon.

Ich weiß jetzt überhaupt nicht ob ich überhaupt einen Anspruch habe oder ich einfach Pech habe.

Wäre gut wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Hallo Hannah!

Also das selbe Problem hatte ich auch mal, also ich würde an Deiner Stelle eine Rechnung erstellen un der Promotionfirma schicken. Du hattest schließlich Deine Unkosten und Du hast ja nichts falsch gemacht.
Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
Gruß Petra

Hallo Hanna

Bei juristischen Fragen kann ich leider nicht helfen.
Zudem geht es, aus meiner Sicht, zu einer juristischen Frage aus dem Ausland.

Gruss
Walter

Hi,
Ich kenne es so, dass man dann auf jeden Fall die Fahrt- und Parkkosten erstattet bekommt und eigentlich auch die Anfahrtszeit als Arbeitszeit.Ich habe auch schon den ganzen Tag bekommen, da es nicht mein Verschulden war, dass die Aktion nicht zustande gekommen ist. ich glaube das kommt auf die Agentur an. Ich hatte da aber nie eine Diskussion mit der Agentur. Wahrscheinlich muss Du Dir die AGBs durchlesen und schauen, welche Regeln gelten.
LG