Zahlungsaufforderung durch die Staatsanwaltschaft

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage, mein Freund hat nach einem rechtskräftigen Strafbefehl Post von der Staatsanwaltschaft bekommen „Zahlungsaufforderung“ - Frist binnen 14 Tagen!

Hintergrund: Mein Freund hat bereits eine EV abgegeben und ist wegen Betrug „Geldstarfe a´ 90 Tagessätze“ verurteilt wurden!

Meine Frage an euch;

Hat jemand Erfahrung, welche Schritte bis zu Haft ( „Ersatzweise Haft bei nicht Zahlung“) folgen, Wenn man nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, bekommt man noch eine oder sogar zwei Mahnungen von der Staatsanwaltschaft? Oder bekommt man gleich nach der Zahlungsaufforderung, Post bezüglich. Haftantritt?

Mir ist bewusst, dass man Ratenzahlung vereinbaren kann etc, oder sogar gemeinnützige Arbeiten auf Antrag leisten kann! Mich interessieren lediglich die Schritte nach der Zahlungsaufforderung bzw. wie viele Tag Vergehen von der Zahlungsaufforderung bis zu hin zu Haft!

Und was passiert wenn jemand OfW „Ohne festen Wohnsitz ist“? Klartext: Obdachlos! Oder Umzieht und sich nicht ummeldet, weil er bei verschiedenen Freunden wohnt… ( Quasi: … mal hier und dann mal wieder da.!)

Vielen herzlichen Dank für eure Antwort!

Ich werde mich hüte, Tipps zu geben, wie ein rechtskräftig Verurteilter sich um seine Strafe möglichst lange herumdrücken kann! Das Betrugsopfer hat mit Sicherheit auch keine Chance gehabt!
Hans

Guten Morgen,

die Fälle hier im Forum sollten unpersönlich gesellt werden, da hier keine Rechtsberatung stattfindet.

Ich bin da kein Strafrechts (oder StPO)Experte, aber aus meinem Praktikum weiß ich, dass wenn jemand auf Aufforderung nicht zahlt, ein Haftbefehl erstellt und dieser durch die Polizei vollstreckt wird. Und dies schon beim ersten Mal.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander

Hi
mW kommt nach der Zahlungsaufforderung ein Vollstreckungsversuch der Staatskasse und danach gehts in den Bau.
Wenn jemand meint, sich durch „nichtummeldung“ der Strafe entziehen zu können, geht der Fall nach Erlass des Haftbefehls in die Fahndung.

Gruß
HaWeThie

Hi,
mein Pflegesohn hatte das gleiche Problem, hier sind von der Aufforderung zum Haftantritt (ersatzweise bei Nichtzahlung, und er hat nicht gezahlt) bis zum Tag, als die Polizei vor der Tür stand und ihn abholen wollte, ca. 6 Wochen vergangen. Das muss aber nicht die Regel sein, ich denke, da kann man sich nur auf plötzlichen Besuch einstellen.
Ohne festen Wohnsitz: hier wird derjenige, der zum Haftantritt aufgefordert wird, zur Fahndung ausgeschrieben, das heißt, er wird überall dort gesucht, wo er sich irgendwann mal aufgehalten hat.
Genauere Antworten kann ich leider nicht geben, hoffe aber, sie helfen ein wenig weiter.

Sorry,
auf dem Gebiet habe ich absolut keine Erfahrung. Es tut mir Leid, kann leider nicht helfen.
Grüße
mr.timer

Hallo.
Ich zitiere mal:

  1. „Hat jemand Erfahrung, welche Schritte bis zu Haft ( „Ersatzweise Haft bei nicht Zahlung“) folgen, Wenn man nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, bekommt man noch eine oder sogar zwei Mahnungen von der Staatsanwaltschaft? Oder bekommt man gleich nach der Zahlungsaufforderung, Post bezüglich. Haftantritt? …“

Vergiss das mit der Mahnung,verstreicht die Frist kommt die Vorladung zum Haftantritt.Dauer hängt vom Staatsanwalt ab.Erscheint er nicht ergeht Haftbefehl

2.„Mir ist bewusst, dass man Ratenzahlung vereinbaren kann etc, oder sogar gemeinnützige Arbeiten auf Antrag leisten kann!“

Kann ich nur zu raten ,am besten vorgestern.

3.„Und was passiert wenn jemand OfW „Ohne festen Wohnsitz ist“? Klartext: Obdachlos! Oder Umzieht und sich nicht ummeldet, weil er bei verschiedenen Freunden wohnt… ( Quasi: … mal hier und dann mal wieder da.!) …“

Selbiges Prinzip:Frist verstreicht-Haftbefehl.
Die Vorladung zum Haftantritt bringen dann die netten Briefträger in grüner oder blauer Uniform. :wink:

Und was die EV anbegeht ist das für die Geldstrafe unerheblich.Wenn er nicht zahlt oder zahlen kann sitzt er es ab.
Deswegen frühzeitig hin und mit dem Staatsanwalt bzw.Richter reden.

Mfg,

Hallo,
sorry,kann das nicht beantworten.
MfG
KKl

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage, mein Freund hat nach einem
rechtskräftigen Strafbefehl Post von der Staatsanwaltschaft
bekommen „Zahlungsaufforderung“, Frist binnen 14 Tagen!

Hintergrund: Mein Freund hat bereits eine EV „Eidesstattliche Versicherung“ abgegeben und ist
wegen Betrug „Geldstarfe a´ 90 Tagessätze“ verurteilt wurden!

Meine Frage an euch;

Hat jemand Erfahrung, welche Schritte bis zu Haft (
„Ersatzweise Haft bei nicht Zahlung“) folgen, Wenn man nicht
auf die Zahlungsaufforderung reagiert, bekommt man noch eine
oder sogar zwei Mahnungen von der Staatsanwaltschaft? Oder
bekommt man gleich nach der Zahlungsaufforderung, Post
bezüglich. Haftantritt?

Mir ist bewusst, dass man Ratenzahlung vereinbaren kann etc,
oder sogar gemeinnützige Arbeiten auf Antrag leisten kann!
Mich interessieren lediglich die Schritte nach der
Zahlungsaufforderung bzw. wie viele Tag vergehen von der
Zahlungsaufforderung bis zu hin zu Haft!

Und was passiert wenn jemand OfW „Ohne festen Wohnsitz ist“?
Klartext: Obdachlos! Oder umzieht und sich nicht ummeldet,
weil er bei verschiedenen Freunden wohnt… ( Quasi: … mal
hier und dann mal wieder da.!)

Vielen herzlichen Dank für eure Antwort!

Hallo da kann ich dir auch nicht helfen.K.H.

Hallo,
grundsätzlich wird NUR EINE Zahlungsbefehl mit Androhung der Haft (ersatzweise) ausgestellt!
Es liegt aber im Ermessässen des/r Rechtshelfer/in
im günstigstem Fall eine 2. Aufforderung zu senden.
Kommt man der ERSTEN NICHT nach, so wird i.d.R. nach 2 darauffolgenden „erfolglosen“ Wartetagen, ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft/Richter/in ausgestellt und die Person „Abgeholt“.
Sollte sie nicht am Wohnsitz antreffbar sein, wird eine Erscheinungsaufforderung dort hinterlassen, welche zum Haftantritt in der Vollzugsanstalt auffordert (unverzüglich/spätestens nächsten 24 Stunden).
Bei Nichtbefolgung - Fahndungsbefehl!
Bei NICHTfestem Wohnsitz = Fahndungsbefehl, da man sonst den Schuldner nicht habhaft werden kann.