ich werde von einer Geldeintreiberfirma aus Osnabrück im Auftrag eines österreichischen Antiquariats zu einer Zahlung für ein antiquarisches Buch, das ich aber nie erhalten habe, aufgefordert.
Zudem mit einem Mahnverfahren und der Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis bedroht.
Wie gesagt, ich habe dieses Buch nie bekommen, und auch durch Nachfrage bei der hiesigen Post keine Spur des Buches gefunden, und dies auch mehrfach an das Antiquariat gemeldet; ich habe diesen Laden auch gebeten, mir die Postziffern der Sendung zu nennen, damit ich weitere Nachforschungen anstellen kann, habe aber darauf keine Antwort erhalten. Die stellen sich taub und blind.
Ich bin in einer Rechtsschutzversicherung. Ich war aber noch nie in der Lage, einen Anwalt in einem solchen Fall zu brauchen.
Wie finde ich den passenden hier in Karlsruhe?
Weiß einer hier in der Gegend Bescheid, oder ist es besser im Norden einen Anwalt zu beauftragen?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, da ich – wie gesagt – völlig unvertraut mit dieser Situation bin.
Zudem mit einem Mahnverfahren und der Eintragung ins amtliche
Schuldnerverzeichnis bedroht.
Das ist die übliche Vorgehensweise der Inkasso-Fritzen.
An Deiner Stelle würde ich einen höflichen Brief loslassen, daß ich dieses Buch niemals erhalten habe und auch gerne bereit mit, die diesbezügliche Aussage sowohl vor Gericht als auch unter Eid zu wiederholen. Absolute Wunder wirkt auch die Bitte um Übersendung der von Dir unterschriebenen Empfangsquittung…
Einen Anwalt würde ich im Moment noch nicht bemühen.
Beste Grüße
Ebensolche zurück
Tessa
PS. Die Mail war als scherzhafte Auflockerung zwischendurch gedacht… Dennoch: vielen Dank für die Deinige…
Solche Firmen verdienen an den Deppen, die aus Angst vor Konsequenzen bezahlen. Gottseidank gehörste net dazu und von daher würde ich nichts mehr machen ausser einer Strafanzeige wegen Nötigung, versuchten Betruges und Verdacht auf gewerbsmässigen Betrug zu stellen!
Einen Anwalt einzuschlaten birgt das Risiko, daß du den komplett bezahlen musst, da von dieser Firma kaum Geld zu bekommen ist!
Also wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du im Prinzip den ganzen Ärger einfach an einen Rechtsanwalt abtreten. Du hast kein Risiko, dass du den Zahlen musst, weil die Kosten übernimmt Versicherung.
Ich würd bei der Versicherung anrufen und mir einen Anwalt beistellen lassen.
Wenn du keinen Anwalt beauftragen willst würde ich persönlich auf eine derartige Vorgangsweise mit einer Strafanzeige wegen Betruges (Vortäuschung einer Forderung) reagieren.
Weiß einer hier in der Gegend Bescheid, oder ist es besser im
Norden einen Anwalt zu beauftragen?
Hallo Fritz,
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Geschäften mit Privatpersonen immer Sitz ( Wohnort ) des Auftraggebers / Kunden.
Falls du selbstständig bist und in Funktion einer juristischen Person Verträge geschlossen hast, ist Gerichtsstand i.d.R. Sitz des liefernden Unternehmens.