Hallo,
ich bitte um Meinungen zu folgendem Fall:
Frau Unterroth zog Anfang 2006 von Ober-Ochterhausen nach Unter-Ochterhausen. Einige Monate später bekommt sie die Mahnung eines Versandhauses, das einen hohen Rechnungsbetrag für eine Warenlieferung an den früheren Wohnort von Frau Unterroth einfordert.
Frau Unterroth, die bei diesem Versandhaus weder Waren bestellte noch unbestellte an ihre neue Adresse geliefert bekam, weist die Forderung zurück und versucht den Sachverhalt zu klären. Sie erhält vom Versandhaus die Kopie einer Bestellung, die auf ihren Namen und ihre alte Adresse lautet. Die darauf zu lesende Unterschrift ist sichtbar gefälscht. Hinweise auf den tatsächlichen Besteller der Waren gibt es nicht.
Telefonate und Briefe führen nicht weiter. Frau Unterroth weiß sich in diesem Augenblick nur damit zu helfen, am Ortsgericht ihres akuellen Wohnortes eine „Versicherung an Eides statt“ abzugeben, dass die Unterschrift auf jener Bestellung nicht von ihr geleistet wurde. Gleichzeitig lässt sie ihre eigene, echte Unterschrift beglaubigen und schickt diese vom Ortsgericht ausgestellten Dokumente nun als Bekräftigung ihrer Aussage und Zahlungsverweigerung an das Versandhaus zurück.
Das Versandhaus reagiert mit Einschaltung eines Inkasso-Dienstes. In dessen Schreiben wird betont, dass man überzeugt sei, Frau Unterroth sei für die Forderung verantwortlich, man erwarte innerhalb einer angegebenen Frist die Zahlung und behalte sich weitere Maßnahmen vor. Auf den Inhalt der eidesstattliche Versicherung wird nicht eingegangen.
Die Zahlung des ungerechtfertigten Betrages will Frau Unterroth nicht leisten. Hat sie noch Möglichkeiten, die Sache selbst auzuklären, oder ist der Gang zum Rechtsanwalt unvermeidlich und in dieser Situation einzig sinnvoll?
Danke für alle Hinweise.
Andreas
Die Geschichte hätte man wahrlich kürzer fassen können. Lustig übrigens: Als Referendar habe ich gestern mein erstes selbst geschriebenes Urteil abgegeben, und der Fall ist auffallend ähnlich…
Um auf deine Frage zu kommen:
Möglichkeit 1: Die Nichtkundin ist rechtsschutzversichert. Dann könnte man erwägen, einen Anwalt einzuschalten.
Möglichkeit 2: Sie ist nicht rechtsschutzversichert. Dann würde ich es nicht tun. Noch nicht.
Meine Überlegung - und die erfahrenen Anwälte hier im Forum mögen mich korrigieren, wenn ich irgendwo einen Denkfehler begehe - die Kosten für den Anwalt sind nicht erstattungsfähig. Wenn also das Versandhaus nach Einschaltung eines Rechtsanwalts von der Forderung Abstand nimmt, muss die Nichtkundin gleichwohl den eigenen Anwalt bezahlen.
Es besteht aber ja auch die Möglichkeit, dass das Versandhaus die Sache auch so fallen lässt. Und selbst wenn nicht: Wenn sie Klage erhebt, dann ist immer noch Zeit, sich einen Anwalt zu nehmen. Dann wird das Versandhaus, das für den Vertragsschluss die Beweislast trägt, den Prozess verlieren und muss deswegen auch die Kosten des Anwalts der Nichtkundin tragen.
Levay
Hallo!
ist der Gang zum Rechtsanwalt
unvermeidlich und in dieser Situation einzig sinnvoll?
Hat die Frau eine Rechtsanwalts-Allergie? Warum um alles in der Welt veranstaltet sie einen derartigen Zirkus mit Beglaubigungen, eidesstattlichen Versicherungen etc. und gibt einen Haufen Geld aus, von dem sie nie wieder etwas sehen wird, weil es sich um unnötiges Zeug handelt?
Wenn das Versandhaus Geld will, soll es beweisen, dass es einen Anspruch darauf hat. Fertig. Eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhaltes hat die Frau U. als Unbeteiligte da erst, wenn sie verklagt wird.
Hallo,
Hat die Frau eine Rechtsanwalts-Allergie?
sagen wir, es ist die häufig anzutreffende Unsicherheit derer, die nicht wöchentlich in RA-Kanzleien ein- und ausgehen und keine Vorstellungen über die zu erwartenden Kosten haben.
Warum um alles in der Welt veranstaltet sie einen derartigen Zirkus
mit Beglaubigungen, eidesstattlichen Versicherungen etc. und gibt
einen Haufen Geld aus, von dem sie nie wieder etwas sehen
wird, weil es sich um unnötiges Zeug handelt?
Das wissen in diesem Szenario die Götter. Ich musste es als gegeben hinnehmen und habe es dementsprechend erwähnt. Denkbar wäre die schnelle Einschüchterung beim Lesen der Worte Mahnung/Forderung/Inkasso. Nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, um die Forderung unmissverständlich zurückzuweisen, tun vermutlich ihr Übriges.
Wenn das Versandhaus Geld will, soll es beweisen, dass es
einen Anspruch darauf hat. Fertig. Eine Mitwirkungspflicht bei
der Aufklärung des Sachverhaltes hat die Frau U. als
Unbeteiligte da erst, wenn sie verklagt wird.
Danke, verstanden.
Andreas
Prinzipiell hätte ich ALS ERSTES EINMAL bei der Polizei Anzeige erstattet - an Unbekannt.
Unter Umständen hätte die auch etwas herausgefunden - man weiss ja nie. Vielleicht kann der Postbote sich erinnern an wen er das Paket abgegeben hat … die Nachbarschaft hat vielleicht etwas gesehen … kommt alles vor.
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ich meinte natürlich GEGEN Unbekannt
owT
.
Die Geschichte hätte man wahrlich kürzer fassen können.
Ja.
Möglichkeit 1: Die Nichtkundin ist rechtsschutzversichert.
Dann könnte man erwägen, einen Anwalt einzuschalten.
Also nicht.
Möglichkeit 2: Sie ist nicht rechtsschutzversichert. Dann
würde ich es nicht tun. Noch nicht.
Meine Überlegung - und die erfahrenen Anwälte hier im Forum
mögen mich korrigieren, wenn ich irgendwo einen Denkfehler
begehe - die Kosten für den Anwalt sind nicht
erstattungsfähig. Wenn also das Versandhaus nach Einschaltung
eines Rechtsanwalts von der Forderung Abstand nimmt, muss die
Nichtkundin gleichwohl den eigenen Anwalt bezahlen.
Danke, du hast die Antwort auf meine nächste Frage vorweggenommen.
Es besteht aber ja auch die Möglichkeit, dass das Versandhaus
die Sache auch so fallen lässt. Und selbst wenn nicht: Wenn
sie Klage erhebt, dann ist immer noch Zeit, sich einen Anwalt
zu nehmen. Dann wird das Versandhaus, das für den
Vertragsschluss die Beweislast trägt, den Prozess verlieren
und muss deswegen auch die Kosten des Anwalts der Nichtkundin
tragen.
Läuft also auf Abwarten und Teetrinken hinaus. Für manchen Nichtjuristen ist schon der Gedanke an den Zeit- und Nervenaufwand, den ein möglicher Prozess erfordert, einigermaßen abschreckend. Daher rührt vielleicht das Bedürfnis, solcherart Missverständnisse möglichst früh zu klären, und es gar nicht erst auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen.
Gruß
Andreas
Ich kann das verstehen. Aber wenn es wirklich zu einer Klage kommt, dann reicht es ja, sich einen Anwalt zu nehmen, welcher sich um alles weitere kümmert. Und wenn das Versandhaus den Prozess verliert, muss es auch den Anwalt bezahlen. Klingt logisch, oder?
Was übrigens Zeit- und sonstigen Aufwand angeht: Ich kann mich worldwidefab nur anschließen. Es gibt überhaupt keinen Grund, mit der Gegenseite so aufwendig zu kommunizieren. Und eine eidesstattliche Versicherung - wofür?
ICh würde nur einmal höflich darauf hinweisen, dass es sich um eine gefälschte Unterschrift handelt. Damit wäre die Sache dann für mich erledigt, bis es zu einer Klage kommt. Und da sollte man dann einen Anwalt nehmen.
Meiner Einschätzung nach kann man das sogar im schriftlichen Verfahren abhandeln.
Levay
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PS
Was ich damit sagen will: Es ist widersprüchlich, den Zeit- und Nervenaufwand eines Gerichtsprozesses zu scheuen, gleichzeitig aber, um den Prozess zu vermeiden, einen noch größeren Aufwand zu betreiben.
Levay
Was ich damit sagen will: Es ist widersprüchlich, den Zeit-
und Nervenaufwand eines Gerichtsprozesses zu scheuen,
gleichzeitig aber, um den Prozess zu vermeiden, einen noch
größeren Aufwand zu betreiben.
Danke für die Ergänzungen. Ich sehe klarer.
Andreas
Prinzipiell hätte ich ALS ERSTES EINMAL bei der Polizei
Anzeige erstattet
Hallo,
weshalb ich persönlich kein Interesse daran hätte, auf diese Weise zusätzliche Zeit und Energie in den ärgerlichen Vorgang zu investieren, lässt sich vielleicht aus meiner Antwort an Levay ableiten.
Aber in dem Punkt unterscheiden sich die Meinungen. Danke deshalb auch für Deine, ich werde sie zur Diskussion stellen.
Gruß
Andreas