Zahlungsaufforderung hauptzollamt

Hallo, meine Freundin war freiberufler. sie musste sich natürlich auch selbst krankenversichern. durch mangel an aufträge hing sie mit der zah´lung hinterher. nun meldete sich das Hauptzollamt. ein vollstreckungsbeamter war wohl zu besuch, sie nicht zu hause, also gab es einen brief mit dem bereff „Zahlungsaufforderung“. er kündigte sich für die nächsten wochen an. hat sie die möglichkeit durch den infozettel (ein und ausgaben, was zalhlt sie an miete usw) ausgefüllt abzugeben und somit den beamter davon abzuahlten nochmal nach hause zu kommen? immerhin legt sie ja nun offen das sie in einer ausbildung ist mit lohnzettel usw. und vllt ein brief noch beifügen mit antrag auf ratenzahlung und außerdem zahlt sie noch andere schulden ab. die eidesstattliche hat sie auch im vorjahr unterschrieben.

Hallo!

Der Beamte beißt nicht. Warum soll der nicht noch einmal kommen ? Das ist kein Gerichtsvollzieher.

Wenn in dem dagelassenen Brief ein Auskunftsbogen war, dann spricht nicht dagegen, ihn auszufüllen und ggf. selbst eine Ratenzahlung auf die Forderung anzubieten, wenn das überhaupt möglich wäre. Auch sollte es eine Telefonnummer geben, wo man selbst mit dem beamten sprechen kann.

Andere Schulden müssen aber warten, Forderungen von Steuern,Gebühren oder Beiträgen gehen immer vor.
Die kann man auch nicht mit einer Insolvenz abwenden, übrige Forderungen schon.

MfG
duck313

In dem Brief war wohl doch kein Fragebogen, nur in dem einen davor wohl.

Ja, warum soll er nicht kommen, immerhin sollte für diese Lage der Beiträge eine Lösung gefunden werden.

Hallo!

Andere Schulden müssen aber warten, Forderungen von
Steuern,Gebühren oder Beiträgen gehen immer vor.
Die kann man auch nicht mit einer Insolvenz abwenden, übrige
Forderungen schon.

Das ist so nicht richtig, im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden Verbindlichkeiten dem „Staat gegenüber“ nicht vorrangig zum Nachteil der anderen Gläubiger bedient; dies ist beschränkt im Insolvenzverfahren gegeben, aber nicht, wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen Drittschuldner eingeleitet werden.

Zudem betrifft dies Steuern, Sozialabgaben etc., aber keine Gebühren, Zinsen und Kosten.
Beiträge nur, soweit diese aus Forderungen der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ bestehen.

lG

MfG
duck313

Hallo, meine Freundin war freiberufler. sie musste sich
natürlich auch selbst krankenversichern. durch mangel an
aufträge hing sie mit der zah´lung hinterher. nun meldete sich
das Hauptzollamt. ein vollstreckungsbeamter war wohl zu
besuch, sie nicht zu hause, also gab es einen brief mit dem
bereff „Zahlungsaufforderung“. er kündigte sich für die
nächsten wochen an. hat sie die möglichkeit durch den
infozettel (ein und ausgaben, was zalhlt sie an miete usw)
ausgefüllt abzugeben und somit den beamter davon abzuahlten
nochmal nach hause zu kommen?

Nein,
der „Infozettel“ dient dem Vollstreckungsbeamten lediglich als Vorbereitung der dann in der Wohnung statt findenden Zwangsvollstreckung. Die Schuldnerin muss nicht vorab den Infozettel ausfüllen, aber die Fragen des Vollstreckungsbeamten dennoch beantworten.
Er kommt, es sei denn, die Forderung wurde zwischenzeitlich vollständig beglichen.

immerhin legt sie ja nun offen

das sie in einer ausbildung ist mit lohnzettel usw. und vllt
ein brief noch beifügen mit antrag auf ratenzahlung und
außerdem zahlt sie noch andere schulden ab. die
eidesstattliche hat sie auch im vorjahr unterschrieben.

Die „eidesstattliche Versicherung“ heißt aber bereits seit 1. Jan. 2013 Vermögensauskunft und ob abgegeben oder nicht ist uninteressant, denn dieses unterbindet nicht die Zwangsvollstreckung.
Zudem: wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin seit Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattl. Versicherung) auch in nur einem Punkt geändert hat, hat der Gläubiger Anspruch auf eine Ergänzungsabgabe; zudem muss die Vermögensauskunft nunmehr nach 2 bereits neu abgegeben werden statt wie früher nach 3 Jahren.

Die Vorgehensweise eines Vollstreckungsbeamten des Zollamtes im Vergleich mit einem Gerichtsvollzieher kann man mit den üblichen Schulnoten verdeutlichen:
ein guter Gerichtsvollzieher bewertet man mit 3,
während ein Vollstreckungsbeamter des Staates mit 1 bewertet werden muß.
Eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag mit Guthaben oder gar ein Sparbuch nicht anzugeben oder einen Neben-/400-€-Job zu vergessen, mag bei einem Gerichtsvollzieher überdurchschnittlich oft gelingen, beim Vollstreckungsbeamten des Zolls erfährt dieser die Antwort am nächsten Tag im Büro, denn er geht online mit dem Bundeszentralamt für Steuern (alle Versicherungen, Bausparverträge, Sparbücher)sowie der Bundesknappschaft für Nebenjobs.
lG

okay man kann sicherlich mit dem vollziehungsbeamter - was auch immer dieser beamter ist- einen termin vereinbaren, der früher ist als dort angeben wie der beamte wollte. was ich durchaus für gut halte. er kommt, er guckt sich die wohnung an und dann gibt es bestimmt eine einigung.
immerhin steht die dame in einem ausbildungsverhältnis.

oder man klärt das mit dem hauptzollamt.

naja hab da nicht so die ahnung.

blöde situation halt.