Hallo liebe w-w-w Gemeinde,
Nehmen wir mal an, jemand verkauft eine Immobilie, es lässt alles vom Notar machen. Dieser schreibt folgenden Satz im Vertrag:
„Die Kaufsumme ist fällig eine Woche nach Zugang eines Schreibens an den Käufer“ - Wie seht ihr das? Muss das Geld eine Woche nach Zugang dieses Schreibens auf dem Konto der Verkäufers sein, oder sollte bis dahin die Zalung eingeleitet sein?
Das Geld würde übrigens von einer Bausparkasse kommen.
Habt ihr Erfahrungen, wie schnell das Geld auf dem Konto des Verkäufers sein kann? (Verschiedene Banken)