der Titel gibt das Problem nicht treffend wieder, es war mir aber aus Platzgründen nicht möglich, den Inhalt schon passender vorwegzunehmen.
Folgendes: Person A nimmt an einem Online-Gewinnspiel teil, erhält danach eine Werbemail von Firma B für ein Onlinemagazin. Person A liest diese Werbemail, klickt darin aber keine Links an, die ein Abonnement nach sich ziehen würden.
Ein paar Monate später erhält Person A von Firma B eine Rechnung über den Jahresbetrag für das Abonnement des Onlinemagazins. Es wird behauptet und mit Datum und Uhrzeit angegeben, Person A habe besagten Link geklickt und sich damit vertraglich gebunden, außerdem habe Person A bereits ein Probemagazin erhalten und das Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Ist Person A jetzt verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu zahlen, obwohl diese Person sich sicher ist, ganz bewusst KEINE Links geklickt oder gar Teilnahmebedingungen akzeptiert zu haben? Oder ist das Verhalten der Firma B unseriös und kann als „Betrug“ als gegenstandslos abgetan werden?
unterstellt, dass der Sachverhalt von dir richtig wiedergegeben wurde: Stellst du nun ernsthaft die Frage, ob du zu zahlen verpflichtet bist? Nein, oder? Ich meine, das ist doch völlig selbstverständlich, dass du dann auch nicht bezahlen musst.
Nun ja, das dachte ich anfänglich auch. Aber nachdem ich nun diverse Zahlungsaufforderungen (per Mail und per Post) erhalten habe, in denen immer wieder steht, dass es irgendwo gespeichert und damit sicher wäre, dass ich diesen besagten Link angeklickt habe, bin ich mir irgendwie nicht mehr so sicher, ob sie letztlich nicht vielleicht doch irgendwie auf eine Zahlung bestehen können… Ich kann ja schlecht beweisen, dass ich solche unseriösen Links schon aus Prinzip nicht anklicke…
solche Firmen wissen ganz genau, mit welchen Methoden sie arbeiten, und lassen es erfahrungsgemäß nicht auf einen Prozess ankommen. Ihre ganzen Möglichkeiten beschränken sich auf möglichst viel Bluff. Ich an Deiner Stelle würde die ganze Sache erstmal vergessen, denn im allerschlimmsten Fall riskierst Du lediglich ein paar Euro Gerichtskosten, die Du dann als „Lehrgeld“ verbuchen kannst.
Ok, es geht dir also um die Frage der Beweisbarkeit. Die Beweislast trägt derjenige, der den Anspruch stellt. Das heißt, der Anbieter muss beweisen, dass du das Abo bestellt hast. Wie kann er das, wenn du es nicht getan hast?
Ich würde die Sache sehr relaxt ansehen oder, wenn es dir keine Ruhe lässt, einen Anwalt einschalten. Leider weiß ich nicht, ob selbst dann, wenn es nicht zum Prozess kommt, die Gegenseite den Anwalt bezahlen müsste oder ob das dann dein Problem wäre.
„Lehrgeld“ ist wirklich ein unglücklicher Ausdruck in diesem Zusammenhang, denn das würde ja bedeuten, dass sie aus ihren Fehlern lernen soll und dafür bezahlt. Sie scheint aber ja gar keinen Fehler begangen zu haben.
Also, einmal würde ich hinschreiben und die Sache klarstellen, dann würde auch ich sie ignorieren.
Was du auf keinen Fall ignorieren darfst, ist Post vom Gericht. Es kann sich um einen Mahnbescheid oder eine Klage handeln, in beiden Fällen musst du handeln. Wenn das passieren sollte, kannst du dich ja einfach wieder hier melden.
Ja, eine „klarstellende“ Mail habe ich denen gleich nach Erhalt der ersten Rechnung geschrieben. Hoffe ja, gar nicht erst Post vom Gericht zu bekommen, aber wenn dem so sein sollte, werde ich mich sicher nochmal melden.
Danke nochmal,
LG
Lena