Hallo,
folgender Sachverhalt sei gegeben:
Im Oktober 2009 wurde online Ware bestellt. Diese Ware wurde nicht geliefert, auch nicht nach mehrmaligen Mails und Telefonanrufen.
Stattdessen kam im Dezember eine Zahlungserinnerung. Ein Anruf bei der Buchhaltung zur Klärung des Sachverhalts folgte. Der angekündigte Rückruf der Verkäuferfirma blieb allerdings aus, so dass der Käufer davon ausging, dass der Vorgang inzwischen intern geklärt werden konnte.
Im März 2010 kam ohne weitere Mahnungen eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens nebst Schufa-Eintrag.
Der Käufer wird in den nächsten Wochen einen Immobilienkredit aufnehmen, kann es da mit dem ungerechtfertigten Schufa-Wintrag Probleme geben?
Welche Schritte wären nun einzuleiten?
Für eure Hinweise und Ideen dazu vielen Dank!
Gruß
Ulla