Zahlungsaufforderung trotz Einzugsermächtigung

N’Abend,

wie hat man sich zu verhalten, wenn man von Firma X eine Zahlungserinnerung erhält, obwohl eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und sogar auf der Rechnung explizit stand, dass per Bankeinzug gezahlt wird? Die Abbuchung ist tatsächlich nicht erfolgt. Es kam aber auch nie vorher mal eine Nachricht, dass der Bankeinzug nicht geklappt hat oder ähnliches.
Einfach mal anrufen und nachfragen gestaltet sich schwierig und ein Anfrage-Versuch via Kontaktformular bleibt seit Tagen unbeantwortet.

Begibt man sich rechtlich auf zu dünnes Eis, wenn man die Zahlungserinnerung ignoriert und sich ggf. auf die Einzugsermächtigung beruft?

Gruß
Marius

Du hast doch die Rechnung auf der steht, dass per Bankeinzug bezahlt wird.
Das dient als Beweis. Falls die Firma nicht in der Lage ist einzuziehen, müsste sie Dich davon informieren.
Wenn sie das nicht belegen kann, kann Dir nichts passieren.

Durchaus.

Der Text auf der Rechnung heißt nicht, dass der Lastschrifteinzug mit Erfolg durchgeführt wird.

Das kann man nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung ausgegeben wird, überhaupt nicht wissen.

Ob der vergeblich versuchte Lastschrifteinzug als Belastung und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungspflichtigen zu sehen ist oder nicht, hängt davon ab, weshalb er nicht ausgeführt wurde.

Wenn z.B. - immer wieder gerne genommen - bei einer B2B-Lastschrift bei der bezogenen Bank kein gültiges Mandat vorliegt, kommt die Belastung gar nicht bis zum Konto des Zahlungspflichtigen, er sieht nichts davon.

Die Zahlungserinnerung ist Information genug darüber, dass der vereinbarte Lastschrifteinzug nicht funktioniert hat. Der Zahlungspflichtige muss nicht mehr explizit in Verzug gesetzt werdenn. Wenn der Zahlungsempfänger als nächsten Schritt den Mahnbescheid beantragen möchte, kann er das tun - wird er aber kaum machen, sondern nach alter Väter Sitte zuerst „durchmahnen“.

Schöne Grüße

MM

Also ich würde in dem Fall die Zahlungserinnerung einfach für einen bürokratischen Fehler halten.
Was soll man denn sonst denken, wenn die Einzugsermächtigung erteilt wurde, das Konto die entsprechende Deckung aufweist und weder die Bank noch die Firma Probleme mit dem Einzugsverfahren melden?

Mein einziges Zugeständnis wäre, dass ich die Firma ganz normal mit Einwurfeinschreiben anschreiben und Aufklärung fordern würde.

Nachtrag:

Ist die Einzugsermächtigung nicht ein Vertragsbestandteil mit der Firma, dass die Zahlung genau so durchgeführt wird? Wenn sie vom Vertrag abweicht, müsste sie mich doch auf jeden Fall davon informieren.

Von Deckung wissen wir nichts und wir wissen auch nichts davon, ob bei allen Parteien aktuelle und funktionierende Kontaktinformationen bekannt waren. Wir wissen auch nicht, ob E-Mails ins Leere oder in den Spam-Ordner liefen, alle Briefe ankamen oder ob ein Brief zusammen mit einer kostenlosen Zeitung im Altpapier landete.

Eine Zahlungserinnerung ist immer ein guter Indiz dafür, dass man sich unmittelbar mit dem Gläubiger in Verbindung setzen sollte. Aussitzen führt in der Regel nicht zur Erledigung, sondern zu Mehrausgaben und Ärger.

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Was ist daran so schwierig?
Bei einem persönlichen Gespräch löst sich manches Problem innerhalb von Sekunden in Luft auf.

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Servus,

diese Zahlungserinnerung wurde automatisch generiert: Das System fragt über alle Kundenkonten ab, ob dort nicht ausgeglichene Forderungen stehen, deren Fälligkeitsdatum (ggf. plus n Tage Toleranz) überschritten ist.

Übrigens genauso automatisch wie die Lastschrifteinzüge, für die das System alle Kundenkonten mit fälligen Forderungen abfragt, für die ein Lastschriftmandat erfasst ist.

Und ebenso automatisch wie der Text mit der Ankündigung des Lastschrifteinzugs, der nur bei Kunden auf den Rechnungen erscheint, für die ein Lastschriftmandat erfasst ist.

Je nach Grad der Automatisierung ist es gut möglich, dass bis zum Druck & Verschicken der ersten Zahlungserinnerung noch überhaupt niemand den Vorgang individuell in der Hand hatte. Das hat beiläufig damit zu tun, dass die ganze Geschichte für den Kunden möglichst bezahlbar bleiben sollte.

Die IBAN wird beim Erfassen zwar in den üblichen Systemen auf Plausibilität geprüft und kann nicht gespeichert werden, wenn eine oder mehrere Ziffern falsch sind, aber der Zahlungsempfänger ist nicht verpflichtet, diese Prüfung vorzunehmen, und es gibt Systeme, bei denen es nicht auf Fehler läuft, wenn der Kunde bei der Eingabe seiner IBAN im Eifer des Gefechts nur bis zur 1 oder bis zur 4 gekommen ist, als er die 5 tippen wollte, oder wenn er auf Papier einen Freßzettel mit einer Handschrift ausgefüllt hat, in der 6, 9, 3 und 8 so gut wie gleich aussehen.

Generell nicht geprüft wird (wie sollte das auch gehen), wenn der Kunde am 23. März eine IBAN angegeben hat, die nur bis 31. März gültig war, weil die Raiffeisenbank Kleinschnarching mit der Raiffeisenbank Großrappelsdorf fusioniert hat und nicht nur die BLZ anders geworden ist, sondern auch das Schema für die Kontonummern geändert werden musste, weil bisher beide Banken das gleiche Schema verwendet hatten und es deswegen zu haufenweise Doubletten kam.

Die bezogene Bank ist schon eine ganze Weile nicht mehr gehalten, zu prüfen, ob der im Lastschriftauftrag benannte Namen mit dem des Inhabers des fraglichen Kontos übereinstimmt, aber es ist ihr auch nicht verboten. Es gibt durchaus welche, die Lastschriften zurückgeben, die auf „Blitzfix Cleaning“ lauten, weil der Inhaber des Kontos die Einzelunternehmerin Svenja-Syana Przylieowicz-Bachleitner ist.

Sehr häufig ist, wie bereits dargelegt, dass Zahlungspflichtige ein B2B-Lastschriftmandat behandeln wie ein Basis-Lastschriftmandat und das Blatt, auf dem unten steht „Bitte bei Ihrer Bank einreichen“ dann doch lieber dem Wellensittich als Sonnenschutz an den Käfig hängen.

Es gibt sehr viele Möglichkeiten, wie ein Lastschriftauftrag baden gehen kann, ohne dass der Zahlungspflichtige überhaupt auf seinem Kontoauszug Belastung und Rückbuchung zu sehen bekommt, und es gibt sehr viele Unternehmen, bei denen für jeden Vorgang nur ein Lastschriftauftrag erzeugt wird, um bei den mangels Deckung zurückgegebenen Aufträgen nicht die Gebühren bis unter die Decke steigen zu lassen - so mach ich das auch: Wenn ein Einzug einmal nicht gelaufen ist, kann der Auftrag kein zweites Mal generiert werden. Systeme, die an dieser Stelle nach dem von der Bank übermittelten Grund der Rückgabe differenzieren und nur bei „sonstige“ (= Deckung nicht ausreichend) die Forderung für weitere Lastschrifteinzüge blockieren, gibt es zwar auch, aber nicht bei Otto Normalkaufmann.

Diese Information hat @Otsegolectric von der Firma X erhalten. Er möchte sie aber lieber ignorieren als mit kleiner Mühe die Kuh vom Eis zu holen.

Auf gut Schwäbisch: Jedem Dierle sei Pläsierle!

In diesem Sinne

MM

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Es handelt sich um einen großen E-Mobilitäts-Fahrstromanbieter und nicht Firma Meyer aus dem Nachbardorf.
Bei Hotlines großer Unternehmen durchzukommen, ist nicht immer so leicht wie man es sich wünschen würde. Und wegen einer Summe von 2 € und paar zerdrückten, ist nicht einzusehen, sich stundenlang von Warteschleifenmelodien bedudeln zu lassen, um am Ende womöglich gesagt zu bekommen: „Durch die derzeitige Telefon-Auslastung können wir Ihren Anruf zurzeit nicht entgegen nehmen. Bitte rufen Sie später noch einmal an.“

Und auf der Zahlungserinnerung ist keine Bankverbindung und keine Belegnummer angegeben?

Seltsam, seltsam.

Wenn dich das Thema übrigens interessierte, könntest Du mühelos noch was zu den verschiedenen Fehlerquellen sagen, die auseinanderzusetzen ich mir die Mühe gemacht habe. Kannst Du diese alle ausschließen?

Im übrigen, zu Deiner Beruhigung: Sobald Du den Betrag überwiesen hast, ist die Forderung ausgeglichen, und wie ich bereits ausführlich erklärt habe, ist dann kein Lastschrifteinzug für diese Forderung mehr möglich.

Vielleicht fällt Dir ja noch was Schöneres für’s Wochenende ein als wegen zwei Euro große Tänze aufzuführen.

Beiläufig: Wenn Du die ganze Geschichte auflaufen lässt bis zum Mahnbescheid, wird das etwas mehr als zwei Euro ausmachen…

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Ja.

Von auflaufen lassen würde ich nicht reden. Der Kontaktversuch per Mail ist erfolgt. Die Hotline möchte sich als Notfallnummer verstanden wissen und nicht mit Dingen wie Zahlungsgedöns behelligt werden, das bekommt man sinngemäß gleich zu Anfang von der Bandansage um die Ohren gehauen. Eine andere Telefonnummer lässt sich nicht finden.

Das klingt nach einer grundsätzlich positiven Einstellung des Kunden.

Wie heißt denn dieses Kreditinstitut, das so sehr an seiner Nichterreichbarkeit und Anonymität interessiert ist?

Und die Überweisung des Betrags hat nicht geklappt? Falls der TAN-Generator kaputt sein sollte: Solche Beträge sind nicht TAN-pflichtig.

Das wäre eine Sache von wenigen Minuten gewesen, und im Gegensatz zu den Romanen hier wäre die Sache dann schon längst aus der Welt.

Aber warum einfach, wenn man auch ein tagelanges Unterhaltungsprogramm draus machen kann?

Fragt sich

MM

Mir ging es gar nicht so sehr um die Auswalzung eines konkreten Fallbeispiels, sondern viel mehr um die Grundsatzfrage, ob der Zahlungspflichtige nicht mit dem Erteilen einer Einzugsermächtigung seiner Zahlungsverpflichtung ausreichend nachgekommen ist; natürlich unter der Voraussetzung, dass für ausreichende Kontodeckung gesorgt ist und man eine sich ändernde IBAN mitteilen würde.
Ansonsten hieße das, man müsste für alle Einzugsermächtigungen (Kfz-Steuer, Müllabfuhr, Strom, Gas, Wasser, Mobilfunk, Festnetz, x Versicherungen etc. pp.) ständig kontrollieren, ob die Abbuchung auch wirklich erfolgt ist und das würde dann doch schon in Arbeit ausarten.

Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn das Geld abgebucht wurde. Wenn es nicht abgebucht wird, kann man sich mit der Frage beschäftigen, wer das Problem erzeugt hat und wer es aus der Welt schaffen muss.

Nein, das hieße es nicht.

Tach,

von einem normal funktionierenden (richtig tickenden) Bürger, auch wenn er nicht Gewerbetreibender oder Hobbybuchhalter ist, müsste zu erwarten sein , dass er die Haushaltskosten so ein bisschen im Blick hat und eigentlich merkt, wenn eine Zahlung „drinbleibt“.
Für mich gehört das zu den Obliegenheiten, die ein Mensch einmal innehat, der mit beiden Beinen im Leben steht.

In dem anderen Thread um die die nicht bezahlte/eingezogene KFZ-Pflichtversicherung, was dann eine Zwangsstillegung nach sich zog, schrieb ich schon, dass regelmäßig die Mitbürger auf Unwissenheit und „Wirhamnüschdjekricht“ abstellen, die eh schon faul in der sozialen Hängematte liegen und damit auch noch auf allgemeines Verständnis stoßen. Du gehörst doch nicht zu denen?

Ja, gut, an manchen Dingen kann ich mich auch aufreiben.
Ich hab’s nicht so mit Bargeld und habe nur was in der voraussichtlich benötigten Menge dabei, wenn ich darauf vorbereitet bin.
Wenn ich zum Beispiel beauftragt bin, im Laden ein Paket Waschpulver zu holen, draußen dran steht, dass man Karte akzeptiert und drin erst an der Kasse ein Schuld vorfindet, dass man bis zu einem Einkaufswert von 10 Euro bar zu zahlen hat.
Also musste ich die 7,99 mit Schokolade und anderem Kram aufstocken, um das Waschmittel nicht am Tag irgendwo anders kaufen zu müssen und der Frau ihren Wunsch an dem Morgen noch erfüllen zu können; es ging ja auch um meine Klamotten.

Sowas, wir reden hier von 2,01 € Differenz zum Sollwert und nicht von einer BILD-Zeitung zu 40 Cent, die ich mit Karte bezahlen wollte, kann mich dann auch bis hin zur temporären Schlaflosigkeit ärgern.
Meinen Kunden biete ich den Service, jeden Betrag mit der Karte zahlen zu können, egal ob es die Girocard ist oder die Diners Club. Sowas muss man mit einpreisen und es kommt vielleicht einmal in 5 Jahren vor, dass ich so Kleinbeträge vereinnahmen muss.

Eine unregelmäßig (d. h. meist gar nicht) stattfindende Zahlung in Höhe von unter 3 € im Haushalt zu bemerken, ist eher schwierig.
Ansonsten setze ich mich tatsächlich nicht drei Mal im Monat hin, um jeden einzelnen Geldausgang auf dem Konto zu kontrollieren. Das mache ich eher unregelmäßig und nur im Sinne der Überwachung auf unerklärlich hohe Beträge oder nicht zuzuordnende Posten.
Da eine nicht erfolgte Abbuchung im Schnitt nur geschätzt alle fünf Jahre mal vorkommt (tatsächlich bei mir in der Form das erste Mal), verzichte ich auf diese Freizeitvernichtung und verlasse mich tatsächlich darauf, dass derjenige sich schon melden wird, wenn etwas fehlt. * duck und weg *

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Ja, das ist auch völlig OK so, aber wenn sich ein Zahlungsempfänger meldet, sollte man darauf reagieren. Andernfalls begibt man sich auf dünnes und vor allem teures Eis.

Tschä - und das hat er ja nun getan.

Was fehlt jetzt noch?

Mir kommt es vor, als sei es nur die Zahlung.

Schöne Grüße

MM

wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, hatte sich die Firma X bereits mit einer Zahkungserinnerung vorstellig gemacht.