Person A bekommt eine Rechnung von einer Amtsärztlichen Stelle zugeschickt. Wie er findet ungerechtfertigt.
Person A antwortet nicht und bekommt daraufhin eine Mahnung.
Kurze Zeit später bekommt Person A eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. Falls Person A diese nicht bezahlt soll Zwangsvollstreckt werden. Es gabe keine Gerihtsverhandlung und vorgher wurde Person A auch nicht von der entsprechenden Behörde angehört ob diese etwas zum Sachverhalt zu sagen hat.
Geht das wirklich micht rechten Dingen zu - Kann Person A Widerspruch einlegen bzw. mußte es nicht erstmal ne Anhörung geben?
Jau, das ist rechtens.Widerspruch kann man bei
behötrden immer einlegen
Brauch man dafür nicht erstmal nen Titel um zu vollstrecken?
Ansonsten schient es ja recht leicht zu sein an nen Titel zu kommen um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Aber Widerspruch kann eingelegt werden wenn man der Meinung ist das dieser Vollstreckungsbescheid ungerechtfertigt ist?!
Es geht insgesamt eine Summe von ~40€. Hier wurde eine Rechnung von einem Amtsarzt geschrieben. Die Untersuchung wurde nicht korrekt gemacht und der Arzt wollte trotzdem sein Geld.
Die „Behörde“ hat also einen bestandskräftig geworden Titel - sonst dürfte se doch garnicht oder?
Bitte alle Schreiben erneut gründlich durchlesen, ob nicht eine Widerspruchs oder Einspruchsfrist einzuhalten ist. Gerne kannst Du dich dann nochmal melden.
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Nun Person A hätte innerhalb der ersten 4 Wochen Einspruch gegen den Bescheid einlegen müssen. Anderfalls dürfte die Sache recht kritisch sein, man könnte eventuell noch einen Antrag auf Wiedereinsetztung stellen. Oder ob der Bescheid schon wegen einer offenbaren Unrichtigkeit ungültig wäre. Man müsste erst mal Feststellen um was es sich bei der REchnung Handelt? Eine Rechnung für eine Arztuntersuchung? Weil der Weg vom Amtsarzt zum Finanzamt, kann eigentlich fast nicht gehen.
Hallo auch,
leider kommt mir einiges ungereimt an diesem Sachverhalt vor.
Das Finanzamt vollstreckt nicht für andere Stellen, also vermute ich, das die Vollstreckung über die Bundefinanzverwaltung-Hauptzollamt läuft, die auch im Auftrag vollstreckt, wie Gerichtsvollzieher.
Bei öffentlich rechtlichen Forderungen, wie Steuern, Abgaben, Beiträgen, usw. tritt die vollstreckbarkeit in der Regel kraft Gesetzes ein, häufig sogar ohne Mahnung, da die sogenannte „öffentliche Mahnung“ für die genannten Fälle gilt.
Da ich nichts näheres über die Forderung, Ihren Ursprung und den Mahnbescheid weiss kann ich nicht mehr dazu sagen.
MEINE EMPFEHLUNG IST JEDOCH, UMGEHEND MIT DER STELLE KONTAKT AUFZUNEHMEN, DIE DIE FORDERUNG GELTEND MACHT, DEM AMTSARZT UND DIE URSACHE KLÄREN UND BESEITIGEN ZU LASSEN, DANN ERÜBRIGT SICH DIE ÜBERLEGUNG MIT DEN FRISTEN.
Gruß und viel Erfolg
Wolfgang
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Ergänzend muss ich noch hinzufügen, dass ein Widerspruch auch nur gegen den ursprünglichen Bescheid des Amtsarztes möglich gewesen wäre, der sicher einen Rechtsbehelf enthalten hat mit einer Widerspruchsfrist. Ist diese versäumt worden ist der Bescheid rechtskräftig. Durch die nicht erfolgte Reaktion wurde die Forderung Quasi als rechtens anerkannt.
ALSO FÜR DIE ZUKUNFT MERKEN „NICHT REAGIEREN IST DAS SCHLIMMSTE WAS MAN TUN KANN“
Nochmals Gruß Wolfgang
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