Zahlungsaufforderung vom Amt

Ein Freund von mir hat einen Brief vom Amt bekommen, indem ihm
mitgeteilt wurde, dass er 8 Punkte in Flensburg hat und zu einem
Punkte-Abbaukurs gehen soll. Er sollte für diese, angeblich seine
Anfrage 20,60 Euro bezahlen. Allerdings hat er NIE eine Anfrage
gestellt. Er hat die Fahrerlaubnis-Behörde (den Absender) angerufen und Sie nennen Paragraf 4 Abs 3 StVG (link unten) als Grund für die Anforderung. http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0… Wer kennt sich aus? Danke im Vorraus.

Also wenn du Dir die Vorschrift aufmerksam durchliest, hat dein Freund nicht nur eine höfliche Aufforderung erhalten, zu einem Abbausemniar zu gehen, sondern auch eine Verwarnung erhalten:

" Ergeben sich acht, aber nicht mehr als 13 Punkte, so hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich darüber zu unterrichten, ihn zu verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 8 hinzuweisen "

Die Frage ist also nicht, ob er eine Anfrage gestellt hat, sondern ob die Verwarung mit Kosten verbunden ist.

Hallo Penlo,

mal anders herum gefragt, soll die Allgemeinheit es tragen, wenn die Behörde aufgrund verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig werden muss? Es gibt kein uneingeschränktes Recht, einen Führerschein zu besitzen, ein Auto zu halten und die StVO zu übertreten. Wenn man sich dies alles leisten will, muss man auch dafür zahlen.

Gruß
Ultra

Diese Mitteilung ist vom Gesetz vorgeschrieben - die Gebühren trägt grds. derjenige, der für die Arbeit verantwortlich ist - hier also derjenige, der es nicht schafft, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

In Dein Link,Penlo,las ich eben, dass es zw.8 und 13 Pkt. empfohlen sei, diese Nachschulung zu machen, aber von Zwang las ich nix.