Hi, also innerhalb der EU gilt:
Solche Sachen brauchst Du einfach nicht einzahlen.
Wenn Du sicher bist, keinen Vertrag geschlossen zu haben (Unterschrift oder elektronische Signatur erforderlich), antworte nicht, dann müssen die dich klagen.
Dann bestreite den Vorgang und die haben die Beweislast.
Wegen geringer Beträge wird übrigens im Allgemeinen erst gar nicht geklagt, der Aufwand ist zu groß. Du musst Gerichtsgebühren zahlen, dann eine Klagsschrift aufsetzen, diese einreichen, zur Tagsatzung hingehen, dann fordert der/die Richterin erst einmal einen Vergleich usw. Das kann ein, zwei Jahre dauern. Wenn es mehrere Rechnungen betrifft, tut sich das keineR an.
Ich sage das aus der Erfahrung, denn meine Rechnungen zwar echt sind, aber oft aus dem Grund auch nicht eingezahlt werden: Man kann eben damit rechnen, bis ca. 1.000,- Euro erst gar nicht geklagt zu werden.
Das ärgert redliche Leute, darum kommen die Inkassobüros ins Spiel.
Also: Falls Du aber umgekehrt ein Opfer unredlicher Leute bist, tu gar nichts, außer genau überprüfen, ob Du nicht doch - oder ein/e verwandteR in Deinem Namen - einen Vertrag geschlossen hast, der dich zur Zahlung verpflichtet.
Auch mündlich kann ein Vertrag geschlossen werden, etwa per Handschlag oder über Telefon, doch Du brauchst auch dann nichts zu beweisen. Sorgfältige Leute werden also immer die Schriftform wählen.
Ein Inkassobüro funktioniert so, dass der Auftraggeber dem Büro gegenüber erst einmal nachweisen muss, dass Du überhaupt zahlungspflichtig bist. Ist das aber nur eine unwahre Behauptung, legen die solche Aufträge innerhalb kurzer Zeit zurück.
Ist das Inkassobüro etwa ein Fake, dann ist meist auch die Firma, die von Dir Geld will, damit auch der Vertrag gefaked, also: Ruhe bewahren.
Als ArbeiterIn oder AngestellteR kannst Du dich zusätzlich an die Servicestellen der zuständigen Kammer zur Rechtsberatung wenden.
LG
V.