Zahlungsaufforderung vom inkassobüro

Hallo an euch!

Heute habe ich per Mail eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro über 450,- € plus Bearbeitungsgebühr erhalten, da ich angeblich einen V ertrag bei „redcoon“ abgeschlossen habe, was aber eindeutig nicht der Fall ist. Ich soll also jetzt die gesamte Summe innerhalb 7 Tagen begleichen, ansonsten würden ohne weitere Aufforderungen gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Im Anhang die angebliche Rechnung (die ich aber natürlich NICHT geöffnet habe!!!) würden die Details erläutert.

So…und jetzt???
Ihr seid doch sicher auch der Meinung, dass es sich mit Sicherheit um einen Fake handelt?!? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass ein „Inkassobüro“ Zahlungsaufforderungen per Email schickt…

Wie seht ihr das???
LG an euch

Guten Tag,

google mal nach „redcoon inkasso“ oder „redcoon mahnung“. Dann merkst Du, dass Du nicht alleine bist.

Die Ganoven probieren es halt immer wieder. Bei Mails einfach nichts machen und nicht aufregen.

Gruß

divo

Ich kann mir nämlich nicht
vorstellen, dass es rechtens ist, dass ein „Inkassobüro“
Zahlungsaufforderungen per Email schickt…

Und wieso sollte das nicht rechtens sein? Ich wüsste nicht, dass es für Zahlungsaufforderungen irgenwelche Formerfordernisse gäbe. Wenn ein Vertrag geschlossen worden sein sollte, hättest du sowieso die Bringschuld, und in welcher Form die Gegenseite auf dein Versäumnis reagiert, bleibt ihr in sehr weitem Rahmen selbst überlassen.

Wenn du allerdings keinen Vertrag abgeschlossen hast, kannst du die Mail selbstverständlich ignorieren. Dann kannst du davon ausgehen, dass es sich beim Anhang um einen Trojaner handelt.

Allerdings mehren sich in letzter Zeit die Fälle, in denen echte per Mail versandte Benachrichtigungen, z. B. von Paypal, fälschlich für Phishing-Mails gehalten werden: http://www.heise.de/security/artikel/Verwurmt-verphi…

Gruß

Hi, also innerhalb der EU gilt:

Solche Sachen brauchst Du einfach nicht einzahlen.

Wenn Du sicher bist, keinen Vertrag geschlossen zu haben (Unterschrift oder elektronische Signatur erforderlich), antworte nicht, dann müssen die dich klagen.
Dann bestreite den Vorgang und die haben die Beweislast.

Wegen geringer Beträge wird übrigens im Allgemeinen erst gar nicht geklagt, der Aufwand ist zu groß. Du musst Gerichtsgebühren zahlen, dann eine Klagsschrift aufsetzen, diese einreichen, zur Tagsatzung hingehen, dann fordert der/die Richterin erst einmal einen Vergleich usw. Das kann ein, zwei Jahre dauern. Wenn es mehrere Rechnungen betrifft, tut sich das keineR an.

Ich sage das aus der Erfahrung, denn meine Rechnungen zwar echt sind, aber oft aus dem Grund auch nicht eingezahlt werden: Man kann eben damit rechnen, bis ca. 1.000,- Euro erst gar nicht geklagt zu werden.
Das ärgert redliche Leute, darum kommen die Inkassobüros ins Spiel.

Also: Falls Du aber umgekehrt ein Opfer unredlicher Leute bist, tu gar nichts, außer genau überprüfen, ob Du nicht doch - oder ein/e verwandteR in Deinem Namen - einen Vertrag geschlossen hast, der dich zur Zahlung verpflichtet.

Auch mündlich kann ein Vertrag geschlossen werden, etwa per Handschlag oder über Telefon, doch Du brauchst auch dann nichts zu beweisen. Sorgfältige Leute werden also immer die Schriftform wählen.

Ein Inkassobüro funktioniert so, dass der Auftraggeber dem Büro gegenüber erst einmal nachweisen muss, dass Du überhaupt zahlungspflichtig bist. Ist das aber nur eine unwahre Behauptung, legen die solche Aufträge innerhalb kurzer Zeit zurück.

Ist das Inkassobüro etwa ein Fake, dann ist meist auch die Firma, die von Dir Geld will, damit auch der Vertrag gefaked, also: Ruhe bewahren.

Als ArbeiterIn oder AngestellteR kannst Du dich zusätzlich an die Servicestellen der zuständigen Kammer zur Rechtsberatung wenden.
LG
V.