Zahlungsaufforderung von der Arbeitsagentur

Hallo,

eine Person A die bislang Arbeitslosengeld I bekommen hat, bekommt eine Zahlungsaufforderung von der Bundesarbeitsagentur B, weil angeblich ein Betrag X monatlich zuviel gezahlt worden sein soll.

Muss die Person A gegen einen Brief der nur diese Aufforderung zur Zahlung beinhaltet einen Widerspruch einlegen?

Muss die Bundesarbeitsagentur nicht noch einen Verwaltungsakt erlassen, der die ausdrückliche Aufhebung der früheren Bewilligungen zum Gegenstand hat?

Danke für Euere Meinung.

Viele Grüße

Petra

Hallo Petra,

lass uns nicht dumm sterben:

Ist die Leistung zuviel

gezahlt

oder zuviel

festgesetzt/bewilligt

worden?

Wenn sie schlicht zu viel bezahlt worden ist, was wäre dann an früheren Bescheiden aufzuheben oder zu ändern?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Sorry, ich hatte mich ungenau ausgedrückt.

Es ist angeblich zu viel bewilligt worden. Ein Teil des Betrages der bewilligt und ausgezahlt wurde, wird nun zurückverlangt.

LG

Petra

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Es ist angeblich zu viel bewilligt worden. Ein Teil des
Betrages der bewilligt und ausgezahlt wurde, wird nun
zurückverlangt.

Hallo,

In dem Fall muß die Agentur der betroffenen Person erstmal einen Änderungsbescheid zukommen lassen. Zuviel erhaltene Beträge können erfahrungsgemäß in monatlichen Raten abgezahlt werden.

Gruß
Sticky