Hallo!
Das Problem hat man hier schon mal oft gehabt, aber trotzdem nochmal…
Ich habe vor einer Woche eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen in Höhe von 255,- bekommen. 55,- sind die Inkassokosten, 200,- ist die Rechnung, die ich vorher nie gesehen habe (war diesmal auch nicht dabei).
Ich habe mich gleich am selben Tag bei der Firma, die Inkasso beauftragt hat, gemeldet, mit der Bitte, mir zu erklären, was die von mir wollen. Der Name war mir nicht unbekannt, es handelt sich um eine kostenlose Internet-Tauschbörse. Der Mann am Telefon war unfreundlich, wollte mit mir nichts besprechen und hat nur gesagt, dass ich mich an das Inkassounternehmen wenden soll, da die Forderung an dieses abgetreten wurde. Ich habe versucht zu erklären, dass ich nie eine Rechnung -wofür auch immer- bekommen habe und mir die Inkassogebühren sparen will, selbst wenn ich die Rechnung tatsächlich bezahlen muss. So wie die Rechtslage ist, muss die Tauschbörse eigentlich nachweisen, dass sie mir tatsächlich eine Rechnung geschickt haben, um mich in Verzug zu setzen. Der Mann hat aber schnell aufgelegt und ging bei meinem zweiten Versuch nicht mehr ans Telefon.
Danach habe ich mich beim Inkassounternehmen gemeldet, mit der Bitte, mir sämtliche Unterlagen nebst Originalrechnung zu übersenden, da ich diese noch nie gesehen habe. Die Mitarbeiterin hat sich sehr nett angehört und hat mir dies zu gesprochen, aber leider ist bei mir bis jetzt immer noch nichts angekommen. Das Gespräch fand vor einer Woche statt. Der Zahlungstermin ist an diesem Samstag (aslo am Montag). In einer Woche fahre ich für knapp drei Monate ins Ausland und kann auf die Mahnungen nicht mehr reagieren.
Ich habe mir gedacht, ob ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die 200 Euro überweise. Aber dann muss ich wohl zum Gericht, um sie zurückzubekommen und eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht…
Was soll ich jetzt am Besten machen???
Hallo und guten Abend,
leider muss ich Sie scheinbar komplett neu aufklären.
Sie befinden sich nach deutschem Recht automatisch nach
30. Tagen in Verzug, den Unternehmen ist es nicht mehr
vorgeschrieben eine Mahnung zu schreiben, dies ist zwar
üblich, jedoch nicht erforderlich solange der Gläubiger
einen Zahlungstermin in der Rechnung ( auch wenn nie
gesehen) angegeben hat.d.h. auch wenn Sie die Rechnung
nie gesehen haben, der Gläubiger aber eine Rechnung hat
…Sie definitiv im Verzug sind.
Das mit den Inkasso Unternehmen ist immer so eine
Sache, in meinen Augen ein strittiges Rechtsgebiet.
Aber Ansicht sind Sie machtlos, da gegen ihren
Vermutungen, können sie davon ausgehen, dass der
Gläubiger ( das Auktionshaus ) eine Rechnung parat hat
evtl. nur online…da ist keine Post Zustellung
notwendig.
Aber ein solches Auktionshaus ich gehe mal davon aus,
das es sich um das große mit Exxx am Anfang handelt,
handelt nicht willkürlich, kann sich evtl. jem anderes
in Ihren Account dort eingehakt haben ?
Wie auch immer sie können sich sicher sein, das das
Haus eine Rechnung nebst Daten gegen Sie hat, umsonst
würden die nicht mit Inkasso gegen sie kommen…daher
sehen Ihre Chancen echt sehr sehr schlecht aus…ich
persönlich gebe Ihnen den Tipp das Geld
schnellstmöglich zu bezahlen, aber lassen sie sich von
dem Inkasso ein schreiben schicken, das damit sämtliche
Verbindlichkeiten Ihrerseits erledigt sind.
Das Problem mit Inkassos, diese kümmern sich nicht um
recht oder unrecht, es ist deren Gewinn somit sind sie
immer der Axxxx. Und Sie nicht das Unternehmen ist in
der Beweispflicht ja ich weiß ist aber so.
Das einzige was sie versuchen können ist mit dem
Inkasso einen sog. Vergleich auszuhandeln, z.b. indem
sie denen vorschlagen sofort und einmalig 100 € zu
überweisen und damit ist alles erledigt, darüber sollen
die ihnen dann eine Vergleichsvertrag machen, diesen
unterschreiben sie und zahlen und erledigt ist es.
Aber sie müssen handeln ansonsten haben sie wegen so
eine Peanuts betrag einen schufa Eintrag und versauen
sich ihr gesamtes finanzielles leben ist es das wert.
verlangen sie in jedem Fall die Herausgabe aller
unterlagen aber zahlen sie vor ihre Urlaub auch wenn
ungerechtfertigt, dann muss das Inkasso im besten Fall
das Geld an sie zurückerstatten aber so können sie
ihnen nichts, nur als tipp ca. 30 aller schufa eintrage
kommen von dem mit E benannten auktionshaus also nicht
zu spaßen versuchen sie erstmals ihren Kopf aus der
Schlinge zu ziehen vor allem da sie keine Rechtschutz
haben nur mal im Vergleich mit nen Anwalt müssen sie in
jedem Fall um die min. 500 eur. rechnennohne gewähr zu
gewinnen plus Gerichtsgebühren.
und noch ein Tipp lassen sie die Schließung des
accounts bei dem auktionshaus vereinbaren damit sowas
nicht mehr passieren kann. bei weitern fragen auch zu
schufa und co bitte mailen lg
Was soll ich jetzt am Besten machen???
N I C H T S…bis die Unterlagen vorhanden sind und für den Fall, dass du 3 Monate nicht in Deutschland bist einen Anwalt beauftragen der deine Interessen vertritt.
mach da mal nich so einen Stress draus
Danke für die ausführliche Antwort!
Allerdings handelt es sich nicht um E***, sondern um eine kostenlose Tauschplattform, wo man Bücher, CDs usw. tauschen kann (würde Ihnen „TT“ mehr sagen?). Die Mitgliedschaft ist per se kostenlos, es war auch deshalb keine Rechnung zu erwarten, weder schriftlich noch online.
Das größte Problem dabei ist, dass ich nur vermuten kann, worum es sich in der Rechnung handelt. Ich habe mal gegoogelt und festgestellt, dass es sich eventuell um Verstoß gegen die AGB’s geht. Jedenfalls sind 200,- als Vertragsstrafe vorgesehen sind. Da ich mich aber doch dagegen wehren möchte, weil ich meine Schuld nicht sehe, will ich eigentlich nicht „einfach so“ das Geld überweisen. Vor allem, weil es 255,- Euro und nicht 2,55 sind.
Jetzt bin ich ganz verzweifelt, da oben eine ganz andere Meinung steht, nämlich sofort zu zahlen… Ein Anwalt ist alleridings auch relativ kostenintensiv…
Schreib das Inkassounternehmen SOFORT (EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN!) an mit der Aufforderung um detaillierte Rechnung.
Erklär das mit dem Auslandsaufenthalt und schreib, dass Du die Forderung (SO SIE DENN BERECHTIGT IST) sofort nach Eingang der detaillierten Rechnung bezahlt, aonsoten dann mal 3 Monate weg bist
Ich habe gerade beim Inkassounternehmen angerufen und was positiv überrascht, da sich die Mitarbeiterin bei mir entschuldigt hat, dass die Unterlagen noch nicht übersandt sind. Ich musste nichts erklären, weil alles bereits im System gespreichert war. Die Frist läuft also nicht weiter, bis die Unterlagen bei mir sind.
Jetzt bin ich ganz verzweifelt, da oben eine ganz andere
Meinung steht, nämlich sofort zu zahlen… Ein Anwalt ist
alleridings auch relativ kostenintensiv…
Ohne Rechnung bzw Auftrag keine Zahlung basta !!
Bei einer Forderung von 200 sind die Gebühren für einen RA Pinats.Ich bleibe jedenfalls bei meiner Antwort die ich ja weiter oben schon gegeben habe.
guckst du hier:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGeb…
Dann schreib trotzdem noch eingeschrieben und fass das zusammen:
gem. gespräch mit Ihrer Mitarbeiterin… Unterlagen bis… und dann 3 Monate weg.
Eine telefonische Auskunft ist halt leider nicht rechtssicher und bedeutet im zweifel gar nichts
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
erst einmal vorab, in diesem Falle musst Du Dich tatsächlich NUR m.d. Inkassounternehm. auseinandersetzen.
Es war in jedem Falle richtig, die Rechnung beim Inkassounternehmen (IU) anzufordern.
Was NICHT richtig ist, solche Dinge telefnonisch zu klären, auch nicht dem IU.
Was ist jetzt zu tun?
Erstens solltest Du noch einmal „schriftl“ das IU mitteilen, dass Du v. einer Woche die RE angefordert hattest.
Zweitens die RE noch einmal „schriftl“ anfordern - aber diesesmal unter einer engen Fristsetzung - hier sind sieben Tage angebracht.
Drittens - in Deinem Schriftsatz solltest Du den Hinweis auf Deinem Auslandsaufenthalt geben. Wenn bekannt, hinterlasse Deine Anschrift - wenn nicht bekannt - dann aber Deine eMailadresse. Somit bist Du fast jeden Tag rund um d. Globus erreichbar.
Damit kann Dir also nichts mehr passieren, weil Du immer reagieren kannst - auch v. Ausland aus.
Ich hoffe, es konnte Dir helfen
Horst
Danke! Ich habe den Brief heute per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Leider habe ich Deine Antwort zu spät gelesen. Ich habe den Brief heute per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, bin aber nicht auf die Idee gekommen, meine eMailadresse dazu zu schreiben und eine Frist zu setzen. Wobei sich die Frist eigentlich aus dem Hinweis auf meinen Auslandsaufenthalt ergibt (ich habe die tatsächlichen Hin- und Rückreisedaten angegeben).
Danke für den Link! Wenn ich innerhalb der nächsten Woche nicht weiter kommen, gehe ich wohl zu einem Anwalt…
Nicht zahlen - während des Auslandsaufenthaltes einen Dritten mit der Postentgegennahme beauftragen und instruieren, wenn Post vom Gericht kommt, Sie SOFORT zu informieren - dann Widerspruch erheben, wenn der Mahnbescheid kommen sollte.
Sofern Sie von dem Inkasso-Unternehmen weiterhin mit Schreiben bombardiert werden, verbieten Sie dem Inkasso-Unternehmen jedes weitere Anschreiben und drohen Sie mit Abmahnung. Kommt noch ein weiteres Anschreiben, beauftragen Sie einen Anwalt mit der Erstellung einer Abmahnung. Wenn Sie mit dem einen "Deal machen, kann das für Sie noch zusätzliche Einnahmen bringen - was ich hier nicht weiter ausführen kann
Sofern Sie aber keinen Vertrag mit dem Unternehmen haben, das die hauptforderung geltend macht, zeigen Sie das Unternehmen an. Das können Sie über das Internent machen. Geben Sie „Polizei“ in Google ein, Sie finden dann die Seite Ihrer Polizie-Landesbehörde mit einem Online-Anzeige-Formular. Nutzen Sie es - solchen Betrügern sollte man das Handwerk legen - do es denn Betrüger sind. Es ist also quasi Ihre Bürgerpflicht den laden anzuzeigen.
Glück auf
hallo
hier empfiehlt sich genauere recherche, nicht das sie einer internetabzocke aufgesessen sind, die gern mit inkasso büros drohen etc…wenn sie nie was bestellt haben oder egtauscht etc…haben sie eigentlich nichts zu befürchten…die betohnung liegt auf eigentlich. dazu aktuelle beispiele: sie sind in einem sozialen netzwerk wie facebook z.b. dort eingetragen mit namen geburtsdatum und ihrer anschrift so saugen sich kriminelle dort die adresse mit geburtsdatum bestellenw aren online in versanhäusern und alssen diese an eine kurzfristig gemietete adresse anliefern, an der ihr namensschild steht…da die ware auf rechnung geliefert wird, fängt das problem jetzt an, eines tages steht bei ihnen die kripo und der gerichtsvollzieher und sie müssen nachweis erbringen usw…
ich selber habe vor ca. 4 wochen eine rechnung bekommen, natürlich machen das diese kriminellen individien gern nur per mail, an eine alte email addy…angeblich hätte ich an einem egwinnspielclub teilgenommen, rechnungw ar zwar nur 35,- € vielen bezahlen so kleinstbeträge direkt…ich natürlich nicht. angebluich teilgenommen mit meiner egschäftlichen email addy die ich nei für andere sachen benutze…die firma sitzt in malta telefon eine 0900er nummer…angeblich dann direkt abgegeben an eine deutsche firma mit telefon nummer in berlin, die es nicht gibt also eine ellenlange telefonnumer…jeden tag kamen die gleichen erinnerungen, geforderte nachweise etc…bleib man bis heute schuldig und mittlerweile ist wiederr uhe…also vorsicht und klären lassen…nur wenn sie mit dem inkasso dienst vereinbarungen treffen, haben sie auch deren kosten zu tragfen, ich würde niue mit einem inkasso dienst vereinbarungen treffen, schon garnichtw enn anchweise etc fehlen oder schon verjährt sind…indiesem fall…good luck schönen auslandaufenthalt
plappermaul