Zahlungsaufforderung von Routenplaner1.com

Hallo zusammen!

Mein Vater hat sich letztes Jahr bei Routenplaner1.com angemeldet. Einige Wochen später flatterte eine Mahnung (ohne vorhergegangene Rechnung!!!) ins Haus. Leider hat mein Vater die geforderten 96€ gezahlt.
Nun handelte es sich aber dort um einen angeblich abgeschlossenen Vertrag über zwei Jahre. BEsteht nun noch die Möglichkeit, um diese zweite Zahlung drumherum zukommen? In anderern Foren las ich Einträge aus dem letzten Jahr, anscheinend stand auf der Anmeldeseite nichts von einem Vertrag o. ä. …alles erweckte also den Anschein, eine kostenlose Dienstleistung zu sein.
Da die Sache nun schon lange her ist und mittlerweile direkt auf der Anmeldeseite auf die entstehenden Kosten hingewiesen wird, frage ich mich nun, wie ich nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung diese Informationen NICHT ersichtlich waren…?
das Geld soll bis zum 30. 09. 2010 gezahlt werden. Ich habe mir schon den Musterbrief für solche Fälle von der Verbraucherzentrale besorgt, nur ist die Frage, ob routenplaner1.com nun im Recht ist, da ja die erste Rate letztes Jahr schon gezahlt wurde.
Bitte um schnelle Antworten!!!

Viele Grüße

Lucy

Auf keinen Fall mehr bezahlen!!!
Das erstemal war schon überflüssig, doch da kann man leider nichts mehr machen und man muss es unter „Lehrgeld“ verbuchen. Diese Seite ist Quer durch alle Medien, inklusieve einschlägiger Internetforen, als Abzocker bekannt. Lassen Sie sie drohen, mahnen und Inkassofirmen aufffahren, doch am Ende geschieht doch nichts. Es ist das übliche Spiel, um die Opfer gefügig zu machen.
Gehen Sie mal auf Google und geben Sie dort mal „Routenplaner1“ ein und Sie werden seitenweise Warnungen und Gleichgesinnte finden.
Oder was ebenso interassant und lehrreich ist, wenn Sie mal auf „You Tube“ gehen und dann dort einmal „Internetabzocke“ und auch „Routenplaner1“ eingeben. Wenn Sie sich dort dann einwenig umgeschaut haben, werden sie jede kommende Mahnung nur noch mit einem Lächeln in den Müll werfen.
Was auch noch im Sinne der Allgemeinheit gut wäre und natürlich für Sie auch sowas wie eine Genugtuung, wenn Sie diesen Betreiber anzeigen würden, so wie es viele Andere bereits auch schon getan haben. Das können Sie ganz einfach von Ihrem PC aus machen, in dem Sie eine E.-Mail an die Staatsanwaltschaft senden, die für Ihre Region zuständig ist. Keine Angst, Sie werden nicht eines Tages zu einer Gerichtsverhandlung als Klägerin geladen, denn dann würden hunderte geladen werden müssen. In solchen Fällen, übernimmt dann die Staatsanwaltschaft, die Rolle der Kläger und das um so eher, je mehr Anzeigen eingehen.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen helfen konnte.
Falls noch irgend etwas sein sollte, schreiben Sie mich einfach wieder an. M.f.G. Abaton