Zahlungsaufforderung

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich beschreibe kurz die Situation.
Nach dem Wohnungsverkauf hat der Verkäufer Privatinsolvenz angemeldet und somit konnte er Grundsteuer sowie Löschungsgebühr nicht bezahlen, deswegen muss der Käufer diese zwei Rechnungen übernehmen. Die Frage ist, besteht für den Käufer eine Möglichkeit, diese Rechnungen nicht zu bezahlen, kann der Käufer dies bestreiten? Hat er überhaupt eine Chance?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Äußerst merkwürdig, daß erst nach dem Verkauf Insolvenz angemeldet wurde. Eigentlich dürften sich die Verhältnisse durch den Verkauf doch gebessert haben. Gibt es da vielleicht eine Insolvenzverschleppung ?

Vorsicht! Da kann noch viel mehr kommen. Bestehen noch Grundsteuerschulden, Abgabenforderungen für Müll, Abwasserentsorgung , rückständige Gebühren z.B. für Schornsteinfeger oder Forderungen für Erschließungskosten?

Diese Schulden hat der Käufer mit dem Erwerb ebenfalls übernommen.
Da helfen auch Vereinbarungen im Notarvertrag wenig. Wenn es ganz schlimm kommt, kann man eventuell nur den Erwerb als Ganzes anfechten, da die Bedingungen des Kaufvertrags nicht erfüllt wurden. Wenn das Geld aber schon weg ist, siehts wirklich ganz düster aus.

vielen Dank für Ihre Antwort!
Das ist tatsächlich sehr merkwürdig mit der Insolvenzanmeldung, ich würde gerne wissen, was die Leute sich dabei gedacht haben.
Es haben tatsächlich auch noch andere Schulden angesammeln - Müllabfuhr usw., aber zum Glück wurde das vertraglich geregelt, dass der Betrag vom Kaufpreis automatisch abgezogen wurde.
Da müssen wir wohl mit nicht erfüllten Bedingungen des Vertrages versuchen…
Wie ist das eigentlich, wenn derjenige Insolvent arbeiten geht, kann ein bestimmter Betrag von seinem Lohn abgezogen werden?

Nun, da muß man sich wohl an den Insolvenzverwalter wenden. Die Aussichten sind jedoch in der Regel trüb. Wo nichts mehr ist, ist auch nicht mehr viel zu holen. Ich glaube nach sieben Jahren ist das Privat-Insolvenzverfahren abgeschlossen. Dann ist auch nichts mehr zu machen.

Leider hatte ich selber ähnliche Erfahrungen. Leider habe ich dabei von der Stadt erst 2 Jahre nach Erwerb erfahren, daß überhaupt noch Grundabgaben offen sind, die ich begleichen müsse.
Das im Notarvertrag vom Verkäufer versichert wurde, daß keine Belastungen und Grundsteuerschulden existieren, hat mir in keiner Weise geholfen.