wenn über einen Rechtsanwalt einer widerrechtlich erhaltenen Zahlungsaufforderung schon erfolgreich widersprochen wurde und danach keine weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit mehr erfolgt, darf in derselben Angelegenheit dann von einem anderen Anwalt nach zwei Jahren wieder gemahnt werden? Gibt es hier keine Verjährung?
Es geht hier um diverse Internetseiten, wo nicht sofort ersichtlich ist, dass sie zahlungspflichtig erscheinen und die dann Mahnungen per Mail schicken, aber auch den eingeschrieben abgeschickten Widerspruch ignorieren.
Wenn der zu Rate gezogene Rechtsanwalt dem Schreiben dann widerspricht und nichts mehr passiert, warum wird diese Angelegenheit nach zwei Jahren wieder akut?
Danke für aussagekräftige Antworten im voraus,
schönen Abend noch
Shewolf
wenn über einen Rechtsanwalt einer widerrechtlich erhaltenen
Zahlungsaufforderung schon erfolgreich widersprochen wurde und
danach keine weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit
mehr erfolgt, darf in derselben Angelegenheit dann von einem
anderen Anwalt nach zwei Jahren wieder gemahnt werden?
Es geht hier um diverse Internetseiten, wo nicht sofort
ersichtlich ist, dass sie zahlungspflichtig erscheinen und die
dann Mahnungen per Mail schicken, aber auch den eingeschrieben
abgeschickten Widerspruch ignorieren.
falls es hier zufällig um die Internetseiten gehen sollte, an die ich gerade denke, braucht man eigentlich gar nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Es bringt genauso viel, sich schlicht tot zu stellen.
Schaden tut der Rechtsanwalt aber auch nicht.
Wenn der zu Rate gezogene Rechtsanwalt dem Schreiben dann
widerspricht und nichts mehr passiert, warum wird diese
Angelegenheit nach zwei Jahren wieder akut?
Dummenfang.
Wenn auch nur ein kleiner Teil der Angeschriebenen die Sache soweit vergessen hat und nach zwei Jahren dann doch zahlt, hat sich die Sache für den Anbieter bereits gelohnt.