Zahlungsbedingungen: welche zählen Lieferant oder

Hallo Wissende,

Mal angenommen ein Zulieferer schickt ein Angebot mit 10 Tagen Zahlungsziel raus. Der Kunde bestellt - auf seiner schriftlichen Bestellung steht jedoch 30 Tage Zahlungsziel. Wer hat denn da recht? Kann der Zulieferer die gewünschte Auftragsbestätigung mit 10 Tagen Zahlungsziel zurückschicken?
Und geht mal davon aus, dass das nicht kleinlich ist, sondern Neukunden normalerweise Vorauskasse haben und das reine Kulanz aufgrund der Zeit ist.
Hat da jemand ne Ahnung?
Grüßle
Schneewittchen

IMHO:

Eine veränderte Annahmeerklärung gilt als neues Angebot; dann wäre die Lieferung die Annahmeerklärung. Insofern würde ich spontan sagen: Die zweite Frist ist bindend.

Levay

Vielen Dank Levay - is ja rafiniert

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Hallo,

das war die sog. „Theorie des letzten Wortes“ der früheren Rechtsprechung: es gelten die AGBs dessen, der als letzter auf sie verweist - diese stellen ein Angebot dar und im Leistungsvollzug liegt dann die Annahme dieses Angebots. Diese Konstruktion weist aber gravierende Schwächen auf - wer als letzter auf seine AGBs verweist (und wessen AGBs dann gelten) hinge damit vom Zufall ab; außerdem ist es gewagt, im Leistungsvollzug die Annahmeerklärung zu sehen, weil die Vertragspartner in diesem Moment in der Regel an die AGBs gar nicht denken.

Die neuere Rechtsprechung geht daher vom Prinzip der Kongruenzgeltung aus: AGBs, über die sich die Parteien einig sind, gelten natürlich. Bei widersprechenden AGBs gelten die AGBs von keinem, sondern die gesetzliche Regelung.

Soweit so gut - was das jetzt für den geschilderten Fall bedeutet, weiss ich auch nicht sicher. Ich denke aber, dass es hinsichtlich der 10 Tage zu einer Einigung gekommen ist - so lange soll der Kunde nach Ansicht beider jedenfalls Zeit haben, zu bezahlen (abweichend von der gesetzlichen Regelung, nach der grundsätzlich sofort zu zahlen ist. Wie gesagt, sicher bin ich nicht - vielleicht fällt anderen ja mehr (oder anderes dazu ein.

Chrissie

äh, Chrissie…

das war die sog. „Theorie des letzten Wortes“ der früheren
Rechtsprechung

Nö, war sie nicht, denn im Ausgangsposting ist von AGB überhaupt gar keine Rede. Im Gegenteil: Wenn jemand auf ein Formular handschriftlich etwas drauf schreibt, spricht das entschieden gegen AGB…

Levay

IMHO:

Eine veränderte Annahmeerklärung gilt als neues Angebot; dann
wäre die Lieferung die Annahmeerklärung. Insofern würde ich
spontan sagen: Die zweite Frist ist bindend.

Hier wäre aber die AB das Angebot und die Annahme der Ware die Vetragsannahme.

Eine veränderte Annahmeerklärung gilt als neues Angebot; dann
wäre die Lieferung die Annahmeerklärung. Insofern würde ich
spontan sagen: Die zweite Frist ist bindend.

Sehe ich auch so. Annahme durch konkludentes Handeln seitens des Verkäufers.

Gruß Ivo

oops, da hätte ich wohl genauer lesen können…

aber wenn beide parteien diese zahlungsziele regelmäßig verwenden, könnte es sich ja doch um AGBs handeln, oder?

Chrissie

Hier wäre aber die AB das Angebot und die Annahme der Ware die
Vetragsannahme.

Wieso das denn?

Also, da schickt jemand jemandem ein Angebot. Der schreibt ein anderes Zahlungsziel drauf. Dieses neue Zahlungsziel ist höchst individuell und können niemals AGB sein :smile:

Levay

Hier wäre aber die AB das Angebot und die Annahme der Ware die
Vetragsannahme.

Wieso das denn?

Weil dann in der AB wieder 10 Tage stehen. Also eine Annahme unter Änderungen, ein neues Angebot.
Oder nicht?

Ja, schon… aber dann ist doch das Versenden der Ware die Annahmeerklärung…!?

Reden wir aneinander vorbei? Ich bin verwirrt :smile:

Levay

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Ja, schon… aber dann ist doch das Versenden der Ware die
Annahmeerklärung…!?

Reden wir aneinander vorbei? Ich bin verwirrt :smile:

Vermutlich.

Angebot 10 Tage (Angebot)
Bestellung 30 Tage (veränderte Annahme = Angebot)
Auftragsbestätigung 10 Tage + Lieferung (veränderte Annahme = Angebot)
Annahme der Ware (Annahme zu 10 Tagen)

ah… die Auftragsbestätigung… die habe ich bisher irgendwie nicht wahrgenommen…

Hm… Jetzt wird es spannend :smile:

Ist das eine Willenserklärung? Oder haben wir es vielleicht gar mit einem Dissens zu tun???

Levay

ah… die Auftragsbestätigung… die habe ich bisher irgendwie
nicht wahrgenommen…

Hm… Jetzt wird es spannend :smile:

Ist das eine Willenserklärung? Oder haben wir es vielleicht
gar mit einem Dissens zu tun???

Das ist ohne Zweifel eine WE.

Ich glaube, wir verstehen den Sachverhalt unterschiedlich. Ich ging davon aus, der Lieferant würde (auf seinem Briefbogen) ein Angebot machen, der Interessant (auf seinem Briefbogen bestellen).

Aber egal.

Chrissie