Hallo,
'habe einige Fragen bezüglich des Übergangs von der Arbeitslosigkeit zur Gründung einer Ich-AG.
- Wenn ich mich bspw. zum 01.07.04 als Ich-AG anmelde, wann erhalte ich dann den ersten Zuschuss?
- Gibt es einen fließenden Übergang von Arbeitslosengeld und Zuschuss?
- AlG wird doch rückwirkend gezahlt, bekomme ich dann am 01.07.04 schon meinen ersten Zuschuss?
- Wann leiste ich als Ich-AG’ler die ersten Zahlungen für die Sozialversicherungen etc. ?
Gruß aus Dortmund
Stefan
linktipp
Hallo,
auf deine Fragen kann ich leider nicht antworten, dazu fehlt mir die Zeit. Aber mit Google gibt es einige Info-Seiten zu dem Thema, die dir weiterhelfen.
Außerdem das Amt für Wirtschaft und Arbeit bietet eine kostenlose PDF-Datei zum Downloaden an, die recht ausführlich über das Thema Ich-AG informiert:
http://www.bmwi.de/Navigation/Service/Bestellservice…
Oder die Broschüre online bestellen, das geht auch.
viele Grüße
claren
Hallo claren,
auf deine Fragen kann ich leider nicht antworten, dazu fehlt
mir die Zeit. Aber mit Google gibt es einige Info-Seiten zu
dem Thema, die dir weiterhelfen.
Außerdem das Amt für Wirtschaft und Arbeit bietet eine
kostenlose PDF-Datei zum Downloaden an, die recht ausführlich
über das Thema Ich-AG informiert:
http://www.bmwi.de/Navigation/Service/Bestellservice…
Oder die Broschüre online bestellen, das geht auch.
Danke für den Tipp aber mit den Infomaterialien die ich mittlerweile gesammelt habe, könnte ich mehrere Wohnungen tapezieren…
Angefangen von Broschüren bis hin zu CD-Rom’s.
Es geht mir auch nicht um allgemeine Infos, da bin ich wirklich ausreichend informiert, nur für meine anfangs gestellte Frage, bezüglich der Zahlungen, habe ich bis jetzt noch nichts gefunden.
Wollte mir den Weg zum A-Team halt sparen, da ich auch kaum Zeit habe.
Deshalb der Versuch hier im Forum…
Vielleicht meldet sich ja noch einer…
Gruß
Stefan
Hallo
- Wenn ich mich bspw. zum 01.07.04 als Ich-AG anmelde, wann
erhalte ich dann den ersten Zuschuss?
Rückwirkend zum 01.08.04 ( Ich gehe von den 600 € aus )
- Gibt es einen fließenden Übergang von Arbeitslosengeld und
Zuschuss?
Ja , bei mir gab es keine Probleme .
- AlG wird doch rückwirkend gezahlt, bekomme ich dann am
01.07.04 schon meinen ersten Zuschuss?
Nein ,siehe oben .
- Wann leiste ich als Ich-AG’ler die ersten Zahlungen für die
Sozialversicherungen etc. ?
Das kommt darauf an .Hast du schon eine Idee ,wieviel du in den ersten Monaten verdienst .Wenn nicht ,gibst du in dem Fragebogen an ,daß dein Verdienst ( oder Umsatzt ? )unter 400 € liegt .Dann bist du für eine Zeit lang befreit .Dies solltest du gemeinsam mit der Behörde ,bzw. in der Zweigstelle ausfüllen ,weil es ein unverständliches „Kauderwelch“ ist .Die wissen das besser oder auch nicht.Bei mir klappte es trotz Hilfe der Mitarbeiter erst mit dem zweiten Anlauf .Ansonsten zahlst du den Betrag wohl rückwirkend .Das kann ich aber nicht genau sagen .
Gruß Nino
Hallo Nino,
besten Dank für Deine Infos!
- Wenn ich mich bspw. zum 01.07.04 als Ich-AG anmelde, wann
erhalte ich dann den ersten Zuschuss?
Rückwirkend zum 01.08.04 ( Ich gehe von den 600 € aus )
Dann muss ich ja mit meinem AlG die Kosten für Krankenversicherung, Ladenmiete etc. bezahlen, denn diese Kosten sind ja bereits ab 01.07.04 fällig!
Von meinen normalen Lebenshaltungskosten mal abgesehen.
Meinen ersten Lohn erhalte ich ja erst zum 01.08.04
Da meine Einkünfte über 400 Euro liegen werden werde ich auch keine Befreiung in Anspruch nehmen können.
Sehe ich das so richtig?
Gruß
Stefan
Hallo Novalee,
danke für Deine ausführlichen Erläuterungen!
Jetzt blicke ich in diesem Dschungel ein wenig besser durch!
Werde mir die Links einmal anschauen.
Danke Dir noch einmal!
Gruß aus Dortmund
Stefan