Zahlungsbeleg Reisepass vgerlegt

Liebe Forumsteilnehmer,

A hat vor Wochen einen Reisepass beim zuständigen EMA beantragt u. auch gleich bezahlt. A möchte seinen Pass nun abholen, musst aber leider feststellen, dass er seinen Zahlungsbeleg verlegt hat. Er geht aber davon aus, dass EMA anhand der dort vorliegenden Unterlagen nachvollziehen kann / muss, dass die Zahlung bereits erfolgt ist.

Irrt A? Ist das EMA verpflichtet, den Reisepass trotz des nicht verhandenen Beleges heraus zu geben? Welche Probleme könnte A ggf. bekommen?

Ich danke Euch allen für Eure Antwort & wünsche einen schönen Sonntag.

Hallo

Liebe Forumsteilnehmer,

A hat vor Wochen einen Reisepass beim zuständigen EMA
beantragt u. auch gleich bezahlt. A möchte seinen Pass nun
abholen, musst aber leider feststellen, dass er seinen
Zahlungsbeleg verlegt hat. Er geht aber davon aus, dass EMA
anhand der dort vorliegenden Unterlagen nachvollziehen kann /
muss, dass die Zahlung bereits erfolgt ist.

Können die, das geht doch immer nur mit Vorkasse. Beim abholen interessiert der Schnipsel niemanden mehr. Jedenfalls meine Erfahrung

LG
Mikesch

Können die, das geht doch immer nur mit Vorkasse. Beim abholen
interessiert der Schnipsel niemanden mehr. Jedenfalls meine
Erfahrung

LG
Mikesch

Vielen Dank!