Liebe Forumsteilnehmer,
A hat vor Wochen einen Reisepass beim zuständigen EMA beantragt u. auch gleich bezahlt. A möchte seinen Pass nun abholen, musst aber leider feststellen, dass er seinen Zahlungsbeleg verlegt hat. Er geht aber davon aus, dass EMA anhand der dort vorliegenden Unterlagen nachvollziehen kann / muss, dass die Zahlung bereits erfolgt ist.
Irrt A? Ist das EMA verpflichtet, den Reisepass trotz des nicht verhandenen Beleges heraus zu geben? Welche Probleme könnte A ggf. bekommen?
Ich danke Euch allen für Eure Antwort & wünsche einen schönen Sonntag.