Zahlungsbeteiligung an Heimkosten

Lage: Oma muß in`s Heim. Sie ist verwitwet, Rentnerin mit einer Nettorente von 1150,-- EURO.
Einzige Tochter, verheiratet, keine Kinder, in Frührente mit netto 1600,-- EURO. Diese hat nun durch den Verkauf ihrer Eigentumswohnung Erspartes von ca. 20.000,-- EURO auf einem Sparkonto liegen. Kann, oder wird auf dieses Geld bei den anfallenden Kosten für das Heim -
höher als die Rente der Oma - zurückgegriffen?
Gruß, Manfred

Hallo Manfred !

Die Tochter kann zu Zahlungen fürs Heim herangezogen werden, wenn es ihre finanzielle Situation erlaub (grob gesagt). So weit ich weiss kann nicht auf das Sparguthaben zurück gegriffen werden - es sei denn dies (bzw. die Eigentumswohnung) war ein Geschenk der Oma, dann allerdings kann der Staat das Geschenk zurück fordern.

Dies so weit ich es beurteilen kann, keinesfalls verbindlich ! Nein verbindlich natürlich eh nicht, aber auch wenn ich recht sicher bin - wissen tu ich es nicht.

Alles Gute, Peter

Soviel ich weis ja. Genau kann man beim Bezirk des jeweiligen Wohnortes nachfragen.Es gibt einen gewissen freibetrag der nicht angerechnet wird, aber die genaue Höhe kann ich Dir auch nicht sagen.
Bedenke auch daß dem Ehemann auch zuzumuten ist die Ehefrau beim Unterhalt der Mutter zu unterstützen (gesetzliche Formulierung)

mfg vroni30