Hallo,
kann man seinen Kunden für angebotene Dienstleistungen die Höhe der Bezahlung selbst bestimmen lassen? Z.B. dass man eine Dienstleistung anbietet und vor Ausführung vom Kunden gesagt bekommt, was er dafür zahlen würde?
Wie sieht das rechtlich aus?
Und wenn ich meine Hilfe kostenlos anbiete und mir der Geholfene aber trotzdem bisserl was zusteuern möchte, darf ich das annehmen?
Würde mich freuen, von Euch Infos zu erhalten.
Danke!
Hallo!
kann man seinen Kunden für angebotene Dienstleistungen die
Höhe der Bezahlung selbst bestimmen lassen? Z.B. dass man eine
Dienstleistung anbietet und vor Ausführung vom Kunden gesagt
bekommt, was er dafür zahlen würde?
Prinzipiell kann man fast alles. Selbstverständlich ist es möglich, dass man mit seinen Kundun vorher bespricht, was diese wohl zu zahlen bereit wären. Strenggenommen ist das aber keine Bestimmung durch den Kunden, weil Du ja immer noch das letzte Wort hast und Dich entscheiden kannst, ob Du zu diesem Preis tätig werden willst.
Eine Bestimmung durch den Kunden läge vor, wenn vorher keine Vergütung vereinbart wird, Du arbeitest und der Kunde sagt, gut, das ist mir 50 Euro wert. Aber selbst das wäre möglich, wobei die Bestimmung dann im Zweifel nach „billigem Ermessen“ zu erfolgen hat, der Kunde also nicht sagen könnte, er bezahle nun für die dreißig Stunden Arbeit fünf Euro.
Dazu finden sich einige Vorschriften im BGB, §§ 315 ff, eine Sonerbestimmung gibt es für den Dienstvertrag in § 612 BGB, dann ist im Zweifel(!) die übliche Vergütung vereinbart, wobei im Zweifel auch hier bedeutet, dass man fast alles anders denkbare auch vereinbaren kann.
Zu guter letzt: Jede Arbeit hat ihren Preis - umsonst irgend etwas zu tun, für das andere Leute Geld bekommen, halte ich für falsch.
Gruß,
Florian.