Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Eine Zahlung wurde von einem Amt versehentlich auf ein falsches Empfängerkonto überwiesen. Der Kontoinhaber des falschen Kontos hat mit dem eigentlichen Empfänger nichts zu tun (weder Name ist identisch, noch liegt eine Kontovollmacht vor).
Wer ist verpflichtet das Geld zurückzuüberweisen?
Das Kreditinstitut muss meiner Kenntnis nach prüfen, ob Zahlungempfänger und der in der Überweisung angegebene Empfänger übereinstimmen und dann eine Rücküberweisung zu veranlassen.
ANTWORT DRINGEND ERBETEN !
Vielen Dank vorab.
Gruß,
Frank