Zahlungserinnerung nach 14 Monaten ohne Rechnung

Hallo Zusammen,

ich hatte gestern ein „lustiges“ Schreiben meiner Krankenversicherung im Briefkasten, es war eine Zahlungserinnerug über X€ für meinen noch nicht bezahlten Zusatzbeitrag. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinerlei Hinweis auf einen zu zahlenden Zusatzbeitrag erhalten. Da ich über das Internet herausgefunden habe, dass meine Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag von X€ seit Januar letzten Jahres verlangt, kann ich davon ausgehen dass das Schreiben an mich durch meinen Umzug den ich zu diesem Zeitpunkt hatte nie bei mir angekommen ist, allerdings wurde lt. Aussage der Dame heute am Telefon das Schreiben auch nicht zurück zur Versicherung geschickt. D.h. ich wusste von nichts, die Versicherung ging davon aus ich hätte das Schreiben erhalten.

Ich frage mich nun ob ich nach 14 Monaten ohne einen Anruf/eine frühere Zahlungserinnerung der Krankenkasse verpflichtet bin den vollen Betrag zu zahlen? Gibt es eine Möglichkeit einem Teil der Kosten aus dem Weg zu gehen? Hierbei geht es mir nicht um die X€ sondern eher ums Prinzip, da ich es eine Unverschämtheit finde nach über einem Jahr ohne jegliche Information den Betrag ein zu fordern…

Vielen Danke im Voraus für ein paar Antworten!! :smile:

Über mache Postings hier wundere ich mich schon. Da geht - offenbar nicht ohne Verschulden des Versicherten(Umzug) - ein Schreiben der Kasse verloren. Die Kasse erlaubt sich, zu erinnern (nicht zu mahnen und sie will auch erstmal keine Säumniszuschläge) und der Versicherte empfindet das als unverschämt.

Er sollte froh sein, wenn er den Beitrag ohne Zuschläge jetzt noch zahlen darf.

o.k., eine Idee hätte ich noch.

Es gibt ein Sonderkündigungsrechr bei Einführung des Zusatzbeitrags. Da die Kasse den Zugang ihrer Benachrichtigung nicht nachweisen kann, könnte man eine Sonderkündigung für die Zukunft versuchen, ab 3.Monat nach Kündigung (ohne die Mindestdauer von 18 Monaten einhalten zu müssen). Die Rückstände wird man aber wohl zahlen müssen.

Versuch macht klug

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nunja… ich empfinde den „Umstand“ dass es keine Mahnung ist als äuserst positiv, hierbei geht es „lediglich“ um die „verspätung“ von 14 Monaten, meiner Meinung nach sollte eine Zahlungsaufforderung nach z.b. den ersten 3 Monaten ohne Zahlungseingang kommen?!?

Hallo,
scheinbar sind es nicht wir, weil wir erst ab Februar den Zusatzbeitrag haben. Wer von uns heute immer noch ein „Erinnerungsschrteiben“ oder einen Erinnerungsanruf erhält, der wurde mindestnes im Lauf der letzten 14 Monate 4 (in Worten vier) mal kontaktiert. sich deshalb heute zu wundern, das ist schon bemerkenswert. Aber sei es drum - fest steht
dass die Forderung der Kasse zunächsteinmal zu recht besteht weil noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Sache mit der Sonderkündigung, da bin ich überfragt weil es bei uns meines Wissens nach nach dem 30.06.2010 keinen solchen Fall gab, ab da hatte dann wirklich jeder die Information, wie gesagt, meines Wissens nach.
Gruss
Czauderna