Zahlungserinnerung

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage, ein Kunde zahlt nicht.
Rechnungsdatum ist der 18.12.03 Zahlungsziel und Konditionen: Zahlbar sofort ohne Abzüge.
Ich habe gelesen, dass der Kunde bei einer Kalenderangabe z.B. 1.1.04
einen Tag später in Verzug gerät, wie ist es bei dieser Formulierung?

Ist zwar kein genaues Datum aber ein relativ enger Zeitraum, also nicht länh´ger als 3-4 Tage meines erachtens.

Ab wann kann ich dem Kunden eine Zahlungserinnerung schicken?

Danke schonmal für die Antworten.

hallo ,

Zahlbar sofort ohne Abzüge.

wenn ich so eine rechnung bekomme, ordne ich sie auf 3 bis 4 wochen ein. ich denke mal, die meisten firmen zahlen nicht vor 4 wochen.

also besser in zukunft:
Zahlbar innerhalb 8 / 14 / ??? tagen ohne Abzug.
dann kannste versuchen, neukunden zu erziehen, indem du nach ca. 3-4 tagen überm zahlungsziel mahnst.

in deinem fall denke ich kannst du schon locker mahnen.

lg, pit

Hallo,

§286 BGB:

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

… nein reicht nicht, da soll stehen: ‚zahlbar am …‘
Du mußt mahnen.

cu Rainer

Da fehlt was
Hallo,

§286 BGB:

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt
    ist,

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

… nein reicht nicht, da soll stehen: ‚zahlbar am …‘
Du mußt mahnen.

jetzt kommts:

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

will heißen: ohne Mahnung tritt nach 30 Tagen Verzug ein, aber nur wenn auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
das widerspricht sich nicht, denke ich.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach

Fälligkeit

und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufstellung leistet…

Nach meiner Meinung beinhaltet das wieder, daß die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt sein muß. :wink:
Wie gesagt, meine Meinung, ich bin kein Jurist.
Unsere Rechtsabteilung scheint das ähnlich zu sehen, deshalb mußte ich unser Programm zum Rechnungen drucken dahingehend umstellen, daß IMMER ein Datum angegeben wird.

cu Rainer

Nach meiner Meinung beinhaltet das wieder, daß die Fälligkeit
nach dem Kalender bestimmt sein muß. :wink:
Wie gesagt, meine Meinung, ich bin kein Jurist.
Unsere Rechtsabteilung scheint das ähnlich zu sehen, deshalb
mußte ich unser Programm zum Rechnungen drucken dahingehend
umstellen, daß IMMER ein Datum angegeben wird.

cu Rainer

Hallo Rainer,

auf der Rechnung, im die es im Ursprung geht, steht: „Fällig sofort, ohne Abzug“. das Wort „sofort“ ist kein Datum sondern macht die Fälligkeit vom (ungewissen) Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig.

Auf der sicheren Seite stehst du mit Angabe eines Datum.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
Können und was ist sinnvoll?
Wie wurde die Rechnung zugestellt?
per Post? also am 18 Dez aufs Postamt gebracht oder abends im Briefkasten eingeworfen?
dann ist sie nur mit Glück vor Weihnachten angekommen.
Viele Unternehmen hatten Betriebsferien bis 7 Jänner. Also wird es bei schneller Bearbeitung im Laufe der letzten Woche überwiesen worden sein, ein paar Tage Banklaufzeit… also wird das Geld mit etwas Glück diese Woche eintreffen. Ich würde erst in ein paar Tagen Mahnen.

Es hängt auch von der Größe des Unternehmens ab, aber ich denke auch bei Sofort, muß man außer in Ausnahmefällen 7-10 Tage (bei großen Unternehmen) innerer Bearbeitung rechnen. insbesonders zum Jahreswechsel.
das muß man als Lieferant einplanen
Ulrich

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