Hallo Experten,
ich will ein Haus verkaufen.
Ich will dies über den Immobilienmakler einer Bank machen.
Der Makler hat mir einen Immobilien-Alleinaufrag zur Unterschrift vorgelegt.
Darin sind : Objekt, Tätigkeiten,Auftragsdauer Provision usw.
festgelegt.
Frage: Muss darin auch die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Interessenten als Aufgabe des Maklers drinstehen ?
Oder wer macht das?
Für alle Antworten dankbar
Gruss
Reiner
Hallo Reiner,
Frage: Muss darin auch die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des
Interessenten als Aufgabe des Maklers drinstehen ?
Soweit ich weiß gehört die Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Käufers nicht automatisch zu den Aufgaben eines Maklers.
Oder wer macht das?
Warum willst Du das wissen? Üblicherweise liegen der Abschluss des Kaufvertrags und der Stichtag der Zahlung wenige Tage bzw. Wochen auseinander. Und wenn der Käufer bis zum vereinbarten Termin nicht gezahlt hat wird die Immobilie im Grundbuch nicht überschrieben und verbleibt somit beim Alteigentümer. Insofern bist Du als Verkäufer abgesichert.
Wolfgang D.
Frage: Muss darin auch die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Interessenten als Aufgabe des Maklers drinstehen ?
Nein, das kann der gar nicht.
Oder wer macht das?
Niemand. Ich würde mir jedoch zum Notarstermin eine Finanzierungsbestätigung vorlegen lassen.
Warum willst Du das wissen?
Dummerweise wird mit der Beurkundung das geschäft dem FA gemeldet, das wiederum die Grunderwerbssteuer haben möchte. Für die haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch. D.h. kann der Käufer nicht zahlen, ist der Verkäufer dran. So einer Nachbarin passiert. Ob der Verkäufer das Geld vom Käufer wieder bekommt, steht in den Sternen.
Moin,
Frage: Muss darin auch die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des
Interessenten als Aufgabe des Maklers drinstehen ?
nö, warum?
Oder wer macht das?
Wenn der Käufer (beim Notartermin) eine schriftliche Kreditzusage der Bank hat, hat die das gemacht. Wenn so was nicht vorliegt, sollte der Notartermin tunlichst verschoben werden.
Ansonsten wird im Kaufertrag meist festgelegt, daß die Überschreibung der Immobilie erst dann stattfindet, wenn der Kaufpreis komplett bezahlt wurde, meist auf ein Anderkonto des Notars.
Ein Makler ist (theoretisch) kein umfassender Dienstleister beim (Ver)kauf einer Immobilie.
Gandalf
Wenn der Käufer (beim Notartermin) eine schriftliche
Kreditzusage der Bank hat, hat die das gemacht. Wenn so was
nicht vorliegt, sollte der Notartermin tunlichst verschoben
werden.
Mist, wie kaufe ich jetzt Immobilien? Ich zahle die ohne Finanzierung. Das ist ja jetzt aber übelst.
vnA
Moin,
Mist, wie kaufe ich jetzt Immobilien? Ich zahle die ohne
Finanzierung. Das ist ja jetzt aber übelst.
och ließ doch die ganze Antwort.
Zitüt:
Ansonsten wird im Kaufertrag meist festgelegt, daß die Überschreibung der Immobilie erst dann stattfindet, wenn der Kaufpreis komplett bezahlt wurde, meist auf ein Anderkonto des Notars.
Hasdugeldkannsdukaufen
Gandalf