Zahlungsfälligkeitsmitteilung noch nicht erhalten

Hallo an alle !
Mein Traum vom Eigenheim macht mich fertig (habe in diesem Forum gleich mehrere Anfragen diesbez.)
Aber der Reihe nach:
Am 14.03.11 war Notartermin zum Immobilienkauf (Eigentumswohnung) direkt vor diesem Termin war noch ein Termin mit den anderen Eigentümern, da die Teilungserklärung geändert wurde.
Als Zahlungstermin wurde der 02.05.11 festgelegt.
Ich bewohne die Immobilie seit dem 05.06.11, wegen Renovierungsarbeiten nicht früher, den Schlüssel bekam ich schon Mitte April.
Bis heute habe ich noch keine Zahlungsfälligkeitsmitteilung !!!
Jetzt ist s schon der 3. Monat, dass ich Bereitstellungszinsen zahlen muss.

Und heute teilte mir der „Noch-Eigentümer“ mit, dass er eine Nutzungsentschädigung fordern wird (er ist nett und weiss, dass das Ganze nicht an mir hängt).

Das zuständige Notariat meint, dass diese Verzögerung durch die komplizierte Änderung der TE, durch Ferienzeit, durch eine pingelige Rechtshelferin etc etc entstanden ist. Schuldig ist das Notariat natürlich nicht !!!

Zu gerne hätte ich schon einige Monate MEINE IMMOBILIE abbezahlt, stattdessen Nutzungsentschädigung (ich verstehe den Noch-Eigentümer ja) und Bereitstellungszinsen.

Ich bin ja nun wirklich völlig schuldlos und bettel förmlich endlich zahlen zu dürfen. Wem kann ich meine Unkosten denn nur in Rechnung stellen ???

Für Tipps wäre ich unendlich dankbar.

endlich zahlen zu dürfen. Wem kann ich meine Unkosten denn nur
in Rechnung stellen ???

M.M. nach keinem. Du hast gekauft ohne zu wissen wann Du Eigentümer wirst. Das Du heute schon in der Immobilie wohnst ist ja ein entgegenkommen des „noch“ Eigentümers.
Und wegen langer Bearbeitungszeiten der Behörden Schadensersatz zu fordern ist i.d.R. aussichtslos.
Einzig wenn der Notar nachweislich Fehler gemacht hat, kann hier evtl. etwas gefordert werden. Aber das dürfte auch schwierig werden nachzuweisen. Und dann musst Du wahrscheinlich klagen und wieder Geld und Nerven investieren.

Bis heute habe ich noch keine Zahlungsfälligkeitsmitteilung !!!

Das kann passieren.

Jetzt ist s schon der 3. Monat, dass ich Bereitstellungszinsen zahlen muss.

Auch das ist nicht ungewähnlich.

Und heute teilte mir der „Noch-Eigentümer“ mit, dass er eine Nutzungsentschädigung fordern wird (er ist nett und weiss, dass das Ganze nicht an mir hängt).

Wenn die nicht im Kaufvertrag vereinbart war, würde ich das nicht akzeptieren.

pingelige Rechtshelferin etc etc entstanden ist. Schuldig ist das Notariat natürlich nicht !!!

Das ist meistens auch richtig.

abbezahlt, stattdessen Nutzungsentschädigung (ich verstehe den Noch-Eigentümer ja)

Ich nicht.

Ich bin ja nun wirklich völlig schuldlos und bettel förmlich
endlich zahlen zu dürfen. Wem kann ich meine Unkosten denn nur in Rechnung stellen ???

Niemandem (wenn niemand wirklich Mist gebaut hat). Das sind nun mal die Unwägbarkeiten bei einem Immobilienkauf.

Für Tipps wäre ich unendlich dankbar.

Ich würde die Nutzungsentschädigung zurückweisen. Der Verkäufer würde auch keine bekommen, wenn die Immobilie leer stünde. Außerdem liegt es nicht an Dir, dass die Zahlung nicht erfolgt.

Ich würde die Nutzungsentschädigung zurückweisen. Der
Verkäufer würde auch keine bekommen, wenn die Immobilie leer
stünde. Außerdem liegt es nicht an Dir, dass die Zahlung nicht
erfolgt.

Wobei ich glaube, dass er die zugestanden bekäme. Solange er Eigentümer ist muss er die unentgeltliche Nutzung nicht dulden. Er könnte ja sogar den Auszug verlangen, bzw. die weitere Nutzung untersagen solange das Eigentum nicht gewechselt hat.

Die Frage ist, was er hier geltend machen möchte (in Summen)?

Wobei ich glaube, dass er die zugestanden bekäme. Solange er
Eigentümer ist muss er die unentgeltliche Nutzung nicht dulden.

Damit lehnst Du Dich weit aus dem Fenster. Warum wäre sonst die Schlüsselübergabe bereits im April erfolgt ? Außerdem könnte der wirtschaftliche Übergang bereits erfolgt sein. Die Kaufpreisfälligkeit ist davon unabhängig.

Da die Verzäögerung mit der Änderung der Teiliungserklärung zusammenhängt, wäre zu prüfen, ob der Verkäufer die Verzögerung zu verantowrten hat (kann sein, muß nicht).

eben…NACHWEISLICH, da denke ich auch, dass da nichts nachzuweisen sein wird u gegen einen Anwalt u Notar klagen ist ja auch so eine Sache (zumal er für mich „arbeitet“ bezgl. einer Mängelanzeige/Klage Badsanierung (natürlich in der neuen Immobilie)

Da werde ich den Kaufvertrag zum zigsten Mal lesen, doch ich meine nicht, dass da sowas in der Art drin steht.

Der Verkäufer (zu allem Übel ist er auch Rechtsanwalt und Notar) hat jetzt den „Zinsschaden“ und meint er hätte die Wohnung über die Monate ja vermieten können, doch das hätte man dann sicher auch irgenwie festhalten müssen (Einzug erst bei Zahlung o.ä.)

Mir wird jetzt immer erzählt, dass ich sozusagen kostenfrei wohne, was natürlich eine Milchmädchenrechnung ist, denn wenn alles normal gelaufen wäre, würde ich ab Mai 2031 belastungsfrei wohnen und das verschiebt sich logischerweise ja auch.

Vielen Dank für die Tipps, doch ich habe die böse Ahnung, dass ich gegen Windmühlen rennen werde.

gesamt 2000 € (hätte er vorher schon mal was gesagt, wär s ja auch was anderes gewesen, doch 2000€ auf einmal ist ein ganz schöner Batzen)

naja und seit September 2010 stand die Wohnung sowieso leer, im Grunde genommen kann er doch fast froh sein, dass ich seit Mai alle Nebenkosten der Wohnung zahle

Heisst „der wirtschaftliche Übergang“, dass alle Nebenkosten jetzt meine Kosten sind ? …Dann ist es so.

Ich / wir(der Verkäufer und ich) sind der Meinung, dass im Notariat was verbaselt wurde, doch das nachzuwiesen wird sicher schwierig

Heisst „der wirtschaftliche Übergang“, dass alle Nebenkosten jetzt meine Kosten sind ? …Dann ist es so.

Ja, das ist die offensichtlichste Konsequenz.

Ich / wir(der Verkäufer und ich) sind der Meinung, dass im Notariat was verbaselt wurde,

Wie kommt Ihr darauf ?

Moin moin,

Am 14.03.11 war Notartermin zum Immobilienkauf
(Eigentumswohnung) direkt vor diesem Termin war noch ein
Termin mit den anderen Eigentümern, da die Teilungserklärung
geändert wurde.

Ein maßgebliches Fälligkeitskriterium ist in der Regel die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Soll diese denn erst eingetragen werden nach Eintragung der geänderten Teilungserklärung?

Wenn dies so ist, sollte man prüfen ob dies notwendig ist, oder ob die AV vorher einzutragen wäre - oder entsteht das Vertragsobjekt maßgeblich erst mit Änderung der Teilungserklärung?

Was wurde denn seitens des Gerichts beanstandet an der geänderten Teilungserklärung?

ml.

Der wirtschaftliche Übergang ist damit schon seit Anfang Mai vollzogen.

  1. Eine Notariatsangestellte hatte sich gegenüber dem Verkäufer mal verplappert u hat gesagt, dass sie nem Gläubiger zwar die Löschungsbewilligung zugesandt haben, aber verpasst haben ihm die Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung mitzusenden. (das ist eben nur mündlich )

----Was ich nicht verstehe: Dass es nicht möglich ist eine Rangbestätigung o.ä. auszustellen, damit das Ganze endlich über die Bühne geht.

Hallo,

Hallo an alle !
Mein Traum vom Eigenheim macht mich fertig (habe in diesem
Forum gleich mehrere Anfragen diesbez.)
Aber der Reihe nach:
Am 14.03.11 war Notartermin zum Immobilienkauf
(Eigentumswohnung) direkt vor diesem Termin war noch ein
Termin mit den anderen Eigentümern, da die Teilungserklärung
geändert wurde.

Auf welche Veranlassung hin, wurde denn die Teilungserklärung geändert ? Wer hat dies veranlasst ?

Normalerweise macht man solches, bevor man eine Wohnung verkauft.
Nachdem der Verkäufer wie Sie schreiben Notar und Rechtsanwalt ist,
sollte er dies auch wissen.

Gruß Merger

Die anderen Eigentümer (es ging u.a. um Sondernutzung der Spitzböden für die beiden Eigentümer im OG und um Mitnutzungsrecht minimaler m² des Grundstücks).
Der Termin für die TE war direkt vor meinem Kaufvertrags-Termin.

Der beurkundende Notar sage auch schon, dass die TE schon weit vorher gemacht werden müssen. (ich frage mich heute, warum er mich nicht auf die Eventualität dieser Verzögerung hingewiesen hat)

Der Verkäufer (richtig, er ist Anwalt u Notar), dass es bei ihm in der angegebenen Zeit durch gewesen wäre.

Wem soll ich glauben, was soll ich glauben.

Da sitzt man schon mit zwei Notaren an einem Tisch und dann kriegen die das noch nicht mal hin. Ich habe a b s o l u t keine Ahnung von dieser Materie u die könnten mich so über den Tisch ziehen.

Auf jeden Fall werde ich diese Nutzungsentschädigung nicht anstandslos hinnehmen. Der Verkäufer will mir jetzt ja auch die Hälfte (er besitzt zwei("meine"u.noch eine) Wohnungen in diesem Haus) Grundsteuer und Kosten für die Strassenerneuerung aufs Auge drücken, DAS finde ich eigentlich auch ok, aber nicht unter dem Aspekt der Nutzungsentschädigung. Wenns um Zahlungen an Aussenstehende geht, werde ich bereits wie Eigentümer behandelt, aber wenn s um die Leistungen an ihn geht eben nicht.

sorry, für den langen Text.