Zahlungsforderung für ungültigen Mietvertrag

Der Vermieter stellt einen Mietvertrag mit genauem Einzugsdatum und Datum für das Ende der fehlenden Fertigstellungsarbeiten. Der Vertrag wurde erstmal nur vom Mieter unterschrieben und dem Vermieter per E-Mail geschickt. Dem Mieter liegt aber kein beidseitig unterschriebener Vertrag vor. Dann wurde der Einzugstermin mehrmals nach hinten verschoben und die Fertigstellungsarbeiten wurden bis zum Auszug des Mieters noch nicht vollzogen, auch die versprochenen Möbel wurden nícht aufgestellt. Noch nicht einmal ein Schloss an der Wohnungstür wurde angebracht, so dass ein Eintriit dritter Personen in die Wohnung tagsüber möglich war. Während der Zeit, die der Mieter in der Wohnung verbrachte, war die eigentlich vereinbarte Küche nicht vorhanden, sondern nur ein provisorischer Kühlschrank und zwei Herdplatten. Außerdem veränderte sich die Wohnsituation, da die Wohnfläche verkleinert wurde, aufgrund eines Einzugs einer Dritten Person, was nicht mit dem Mieter abgesprochen wurde. Ein veränderter Mietvertrag wurde nicht ausgehändigt. Aufgrund der Fertigstellungsarbeiten waren teilweise sanitäre Einrichtungen nicht nutzbar. Trotz der vielen, nicht eingehaltenen Punkte im Mietvertrag verlangt der Vermieter für den Aufenthalt des Mieters in der Wohnung den vollen Mietpreis inkl. möglicher anfallender Nebenkosten. Es handelt sich dabei um eine Summe an die  1.000,00 €. Auch andere Mieter sind betroffen und sind mögliche Zeugen. 

Macht es nun Sinn einen Rechtsanwalt dieswegen zu kontaktieren?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo!

Und so etwas kann sich in Mitteleuropa zutragen ?

Wo findet man so eine Wohnung ?
Wo findet man so einen Vermieter ?

Ist das überhaupt eine „Wohnung“, ohne Türschloss ? Und da zieh man ein und schiebt von innen Schrank vor ?

und es kommt plötzlich eine fremde Person mit in die eigene Wohnung ?

Sag mal, das gibts doch überhaupt nicht bzw. ich kenne niemanden (außer Dir wohl ?) der sich das bieten lässt.

Und dafür auch noch zahlt !

Wenn die Mietsache (Wohnung, Zimmer) nicht in Ordnung ist, dann mindert man die Miete, in schweren Fällen bis zu 100 %  oder man zieht fristlos aus und verlangt vom Vermieter Schadenersatz.

Es kommt aber auf die genauen Abmachungen ab, ob schriftlich/mündlich und was genau unter den noch zu erledigenden Baumaßnahmen und zugesagten Einrichtungsgegenständen vereinbart war.

Ist „Einbauküche“ versprochen, dann versteht man darunter nicht einen lose auf dem Tisch stehenden 2-Platten-Kocher. Nur kann man den ja nutzen, es ist also nicht komplett ohne Kochgelegenheit.

MfG
duck313

Ein Mietverhältnis kommt auch ohne schriftlichen Vertrag zustande.

Zwar hätte der Mieter im Zeitpunkt des Mietbeginns die Nichterbringung einer fälligen, vertraglich zugesicherten Leistung wie Wohnungsgröße, Einbauküche, abschließbare Wohnungstür usw. zum Anlass nehmen können, gem. § 323 Abs. 1 BGB Rücktritt zu erklären und gar Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Nach Schlüsselannahme und Nutzung, d. h. Ausübung der „Sachherrschaft“ über das Mietobjekt, besteht dieser Anspruch hingegen nicht mehr noch wäre er rückwirkend geltend zu machen :frowning:

Nummehr wäre ab nachweislicher Kenntnis des Vermieters und unter angemessener Fristsetzung Mängelbeseitigungsverlangen beanspruchbar und die Miete anteilig taggenau angemessen zu mindern.

Eine ordentliche Kündigung bliebe dem enttäuschten Mieter allerdings unbenommen.

G imager

Ein Mietverhältnis kommt auch ohne schriftlichen Vertrag
zustande.

gab es hier keinen schriftlichen mietvertrag?

Nummehr wäre ab nachweislicher Kenntnis des Vermieters und
unter angemessener Fristsetzung Mängelbeseitigungsverlangen
beanspruchbar

wenn es sogar vor dem einzug abgesprochen war, wird der vermieter wohl kaum behaupten können, er hätte nichts gewusst, meinst du nicht auch?

und kannst du grad mal erklären, wozu die frist dienen soll?

und die Miete anteilig taggenau angemessen zu
mindern.

also ab einzug, meinst du nicht? und bis zum auszug, meinst du nicht?

Eine ordentliche Kündigung bliebe dem enttäuschten Mieter
allerdings unbenommen.

er ist schon ausgezogen. und warum soll er bei diesen zuständen eigentlich nicht fristlos kündigen können?

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