Der Vermieter stellt einen Mietvertrag mit genauem Einzugsdatum und Datum für das Ende der fehlenden Fertigstellungsarbeiten. Der Vertrag wurde erstmal nur vom Mieter unterschrieben und dem Vermieter per E-Mail geschickt. Dem Mieter liegt aber kein beidseitig unterschriebener Vertrag vor. Dann wurde der Einzugstermin mehrmals nach hinten verschoben und die Fertigstellungsarbeiten wurden bis zum Auszug des Mieters noch nicht vollzogen, auch die versprochenen Möbel wurden nícht aufgestellt. Noch nicht einmal ein Schloss an der Wohnungstür wurde angebracht, so dass ein Eintriit dritter Personen in die Wohnung tagsüber möglich war. Während der Zeit, die der Mieter in der Wohnung verbrachte, war die eigentlich vereinbarte Küche nicht vorhanden, sondern nur ein provisorischer Kühlschrank und zwei Herdplatten. Außerdem veränderte sich die Wohnsituation, da die Wohnfläche verkleinert wurde, aufgrund eines Einzugs einer Dritten Person, was nicht mit dem Mieter abgesprochen wurde. Ein veränderter Mietvertrag wurde nicht ausgehändigt. Aufgrund der Fertigstellungsarbeiten waren teilweise sanitäre Einrichtungen nicht nutzbar. Trotz der vielen, nicht eingehaltenen Punkte im Mietvertrag verlangt der Vermieter für den Aufenthalt des Mieters in der Wohnung den vollen Mietpreis inkl. möglicher anfallender Nebenkosten. Es handelt sich dabei um eine Summe an die 1.000,00 €. Auch andere Mieter sind betroffen und sind mögliche Zeugen.
Macht es nun Sinn einen Rechtsanwalt dieswegen zu kontaktieren?
Vielen Dank im Voraus.