Zahlungsforderung nach 8 Jahren

Hallo,

Es geht um die Zahlungsverpflichtungen von Minderjährigen und einen möglichen Betrugsfall.

In diesem Fall gibt es eine Person A die im Alter von 14 Jahren ein Einkauf über Onlinehändler B tätigte. Dieser Einkauf betrug ~11 €.
Zwei Wochen später erhielt Person A ein Anwaltsschreiben C mit erhöhten Mahnkosten, da zwei Mahnungen verschickt worden seien - obwohl das Geld überwiesen wurde, jedoch der Kontoauszug verschlonzt wurde - in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Person A sagt aus, dass keine Mahnungen eingegangen seien, jede andere Korresponenz der Firma B an die gleiche Adresse sei angekommen.
Person A überweist das geforderte Geld minus der erhöhten Mahngebühren, also etwa 40€.

Zwei Jahre später werden die Eltern von Person A, da Person A als noch minderjähriger Schüler sich in der Schule befindet, von einem Inkassobüro D mit Gewalt bedroht. Die Eltern von Person A haben Angst und zahlen 150€.

Drei Jahre später kommt ein erneutes Schreiben von Firma B, Person A lässt sich eine Aufstellung schicken in der einsehbar ist, dass Anwalt C den kompletten Geldbetrag behielt und 0,01€ an Firma B weitersandte. Die Sache bleibt ruhen.

Im Jahre 2010 erhält Person A ein Schreiben von Inkassofirma E welche 328€ fordert und behauptet, dass ein Urteil von 2004 vorliege. Person A weiß nichts von einem Urteil.
Angeblich seien 20 Mahnungen geschickt worden, auch diese sind nie angekommen. Person A habe sich seit 2002 von Firma B ferngehalten und keine Kontakte geführt.

Der Vorfall, der sich 2002 ereignete, wird nun aber von Firma B und Inkassofirma E auf das Jahr 2004 gesetzt, obwohl dies nicht der Fall ist.

Inkassofirma E erklärt sich bereit den Fall ruhen zu lassen wenn Person A per Personalausweiskopie nachweist in dem Jahr noch minderjährig gewesen zu sein.

Person A wurde im Dezember des Jahres 2004 volljährig, weiß jedoch nicht wann das Urteil datiert ist, da es ja nicht vorliegt.

Person A vermutet nun einen Betrugsversuch, bei dem Firma B alles absichtlich auf die Volljährigkeit legt um Geld zu erpressen.

Fragen:

  • gibt es diese Möglichkeit des Betruges?
  • Wie kann Person A sich wehren und welche Möglichkeiten gibt es?
  • Wenn festgestellt wird, das Person A Ende des Jahres 2004 volljährig wurde, ist dies Beweis genug?

liebe Grüße,
Kate

Hallo,
ich würde auf eine Kopie des Urteils bestehen. Wenn das Unternehmen diese nicht vorlegen kann dann besteht doch kein Anlaß diese Forderung ohne Beweis zu bezahlen.
Wenn das Unternehmen dieses aber vorlegen kann dann bleib nichts übrig als zuzahlen. Im schlimmstenfall einen Analt befragen. Gruß Sunny

Hi, selbst wenn das Urteil von 2004 vorliegen sollte, wäre das zwischenzeitlich verjährt.
Die Verjährung wäre nur durch einen Mahnbescheid und eine anschliessende Titulierung aufgehoben worden.
Das Inkassobüro soll den Beweis des Mahnbescheids mit Titulierung vorlegen. Wenn es das nicht kann, hat es Pech gehabt.
Zudem wäre es sinnvoll einen Anwalt in der Angelegenheit einzuschalten.
MfG ramses90

Zudem wäre es sinnvoll einen Anwalt in der Angelegenheit
einzuschalten.

Wozu, der kostet doch nur Geld?

Es ist doch gar nichts passiert bis jetzt. Da schickt irgendwer ein
lustiges Schreiben er möge doch mal Geld überweisen wegen einem
angeblichen Urteil von 2004.

Falls irgendwann wirklich ein offizieller Mahnbescheid kommt, ist
noch Zeit genug.

Ich würde in dem Fall einfach gar nichts tun und das schöne Wetter
genießen.

Gruß
Stefan