Person A bittet Person B um die Aufnahme eines Kredites. Person C ist mit Person A in einer Beziehung. Person B nimmt einen Kredit auf und übergibt diesem Person A. Die Beziehung wird zwischen A und C wird beendet. Nun versucht B mit Hilfe eines Anwalt von C Geld zu bekommen.
Ist das rechtlich möglich? Im Anwaltsschreiben ist was von gemeinsamer Beauftragung die Rede, diese gibt es aber nicht da A das Geld für sich persönlich verwendet hat!
Was meint ihr dazu???
So wie geschildert: Erfolglos!
Gruß!
Horst
Person A bittet Person B um die Aufnahme eines Kredites.
Person C ist mit Person A in einer Beziehung. Person B nimmt
einen Kredit auf und übergibt diesem Person A.
Muß das nicht heißen: Person B gibt einen Kredit und übergibt diesen Person A ???
ja richtig, Person B hat den Kredit bei einer Bank beauftragt und die Kreditsumme an Person A übergeben!
Woher B das Geld hat, ist völlig irrelevant. Es kommt nur darauf an, dass B offenbar SELBST ein Darlehen gewährt, nämlich dem A. Wenn er es auch dem C gewährt hat, muss C es zurückzahlen, wenn nicht, dann natürlich nicht.
Levay