Hallo an euch alle,
man stellt sich Folgendes vor,
bei Gericht wird ein Vergleich zur Zahlung eines Betrags X geschlossen,
wann dieser Betrag zu zahlen ist, wird nichts vereinbart im Vergleich.
Wann ist wohl nun dieser Betrag X zahlbar??
Sofort, heißt, also umgehend oder
hat man eine bestimmte Frist Zeit und wie lang ist diese Frist?
Der gegnerische Anwalt würde warten bis der Betrag nach genau
1 Monat auf seinem Konto ist und dann den Gerichtsvollzieher
beauftragen, weil ihm die Zahlung zu spät ist.
Habt Ihr eine Ahnung ob es eben vom Gesetz her eine Frist gibt,
oder wo man das nachlesen kann, denn bei Gericht selbst, weiß
dazu keiner eine Antwort.
Wäre euch dankbar, wenn ihr mir dazu antworten würdet.
Grüße Karin