Hallo Forum,
mich beschäftigt folgende Frage: Innerhalb welcher Frist ist denn eine Rechnung für einen „Kleinauftrag“ bei vereinbarter VOB zu zahlen. Der Rechnungsbetrag beläcuft sich auf 1.000 Euro. In der VOB wird zwischen Abschlags- und Schlussrechnungen unterschieden. Nach meiner Auffassung benötigt aber eine solche Rechnung doch sicher keinen 30 - Tage Zeitraum zur Prüfung. Das würde doch dem Grundsatzt das alle Zahlungen auf das Äußerste zu beschleunigen sind widersprechen.
Ist es wirklich so, das der AG den Handwerker mit dem Verweis auf die Zahlungsfrist einer Schlussrechnung nach VOB so lange warten lassen kann ?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus !