Zahlungsfrist nach halt der Nebenkostenabrechnung

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll eine Rückzahlung erhalten .
Meine Frage ist die bis wann nach Erhalt der Rechnung muss der Vermieter mir die Rückzahlung erstatten?

Hallo Schwarzlitze,
Grundsätzlich werden der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten ebenso wie der Anspruch des Mieters auf Erstattung etwaiger Überzahlungen mit der Erteilung der Abrechnung fällig.
Gruß
Mary

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll eine
Rückzahlung erhalten .
Meine Frage ist die bis wann nach Erhalt der Rechnung muss der
Vermieter mir die Rückzahlung erstatten?

Hallo Schwarzlitze,

nach Erhalt und Überprüfung der Nebenkostenabrechnung ist der Nachzahlungsbetrag oder das Guthaben sofort fällig.
Wenn man dem Mieter oder Vermieter maximal 4 Wochen Zeit lässt, ist das ok, aber danach sollte man schriftlich anmahnen und eine Frist zur Zahlung setzen (in der Regel 2 Wochen).
Als Vermieter räume ich meinen Mietern bei größeren Nachzahlungen auf Wunsch auch Ratenzahlungen ein.
Es kommt halt darauf an, wie man miteinander umgeht.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Guthaben sind nach der Abrechnung sofort zur Zahlung fällig.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

es tut mir leid, aber ich kann dir hier nicht helfen.
viel glück noch.
gruß mahema

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll eine
Rückzahlung erhalten .
Meine Frage ist die bis wann nach Erhalt der Rechnung muss der
Vermieter mir die Rückzahlung erstatten?

Hallo Schwarzlitze,

der Vermieter muss den Betrag grundsätzlich sofort zurückzahlen. Umgekehrt gilt das aber auch, wenn der Mieter an den Vermieter eine Nachzahlung leisten muss.

„Eine Karenzzeit von ein bis zwei Wochen nach der Abrechnung sollte aber schon eingeräumt werden“, laut Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Gerät der Vermieter mit den Rückzahlen in Verzug, könne der Mieter erwägen, die Nebenkosten-Vorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Her Ropertz rät jedoch, das dem Vermieter schriftlich anzukündigen.

Bist du zum Zeitpunkt der Abrechnung schon aus der Wohnung ausgezogen, hast du für das Zurückfordern von zu viel gezahltem Geld viel Zeit: Erst nach drei Jahren seien Ansprüche gegen den Vermieter verjährt. Notfalls könne der Mieter vor Gericht ziehen.
Beste Grüße
Kocki

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll eine
Rückzahlung erhalten .
Meine Frage ist die bis wann nach Erhalt der Rechnung muss der
Vermieter mir die Rückzahlung erstatten?

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll eine
Rückzahlung erhalten .
Meine Frage ist die bis wann nach Erhalt der Rechnung muss der
Vermieter mir die Rückzahlung erstatten?

Bis zur nächsten Mietfälligkeit. Da aber Sept. schon zu knapp ist, sollte er bis spätestens 05. Oktober die Rückzahlung geleistet haben.