Zahlungsfrist versäumt - Inkassounternehmen mit 5x so hoher Forderung

Hallo zusammen,

angenommen sei der folgende Fall:

Familie A kündigt einen Vertrag für eine Dauer-Schülerbusfahrkarte (Plastikkärtchen, gültig bis 2023) zum 30.09.2019. Leider übersieht Familie A, dass in der Bestätigung darauf hingewiesen wird, dass das Plastikkärtchen bis zum 10.10.2019 zurückzugeben sei, da Eigentum des Verkehrsbetriebes. Sollte die Karte nicht zurückgegeben, würde eine pauschale Gebühr von 10 Euro fällig.

Am 30.10.2019 erhält Familie A Post eines Inkassounternehmens mit der Aufforderung, bis 06.11.2019 einen Betrag von 62,51 Euro :flushed: vorzunehmen.

Dieser Betrag setze sich wie folgt zusammen

10 Euro Dienstleistungsvertrag vor/am 10.10.
0,01 Euro 4,12 % Zinsen
37.50 Euro Geschäftsgebühr entsprechend Nr. 2300…
7,50 Euro Mahnkosten des Gläubigers
7,50 Euro pauschale Post/Telekommunikationsdienstl.

Wie gesagt hat die Familie dummerweise den Hinweis zur Rückgabe der Karte übersehen, würde natürlich die 10,00 Euro Ersatzzahlung anerkennen. Eine Mahnung hat die Familie definitiv nicht erhalten.

Ist die Forderung des Inkassounternehmens rechtlich korrekt?
Vielen Dank für eine Bewertung von sachkompetenten Personen.

LG
Kirsten

Doch, die Angabe einer Frist( festes Datum) zur Rückgabe ist gleichbedeutend mit einer Mahnung. Bzw. sie erfordert dann keine (nochmalige) Mahnung.
Ihr wart im Verzug und habt die Folgen zu tragen.
Verkehrsbetriebe haben ein Inkassounternehmen eingeschaltet die die Forderung abwickeln sollten.
Die berechnet (darf sie) bestimmte pauschale Kosten.

Klar, die sind gerade bei Kleinbeträgen um ein Vielfaches höher als die eigentliche Forderung. Das liegt aber in der Natur der Sache.

Bezahlt und gut ist es.
Wenn ihr wollt, dann schreibt auf dem Überweisungsträger ins Feld „Zahlung unter Vorbehalt“.
Dann könntest ihr später immer noch rechtlich gegen (Teil)beträge der Inkassorechnung vorgehen.

MfG
duck313

Ob die 10€-Pauschale überhaupt gefordert werden kann, wenn die Karte eigentlich gar keinen Wert für den Aussteller hat, möchte ich bezweifeln. Bezüglich nicht zurück gegebener Simkarten gab es Urteile, die das verneinten.

Ich wüsste gern, wie sich die 37,50€ zusammensetzen. Die einfache Geschäftsgebühr eines Anwalts beträgt laut Gebührenordnung 58,50€. Es darf aber für einen einfachen Brief nur ein Faktor von 0,5 gerechnet werden, also 29,25€. Mehrwertsteuer dazu ergibt dann 34,81€.

Die 7,50€ Mahnkosten sind ebenfalls nicht gerefchtfertigt. Weder in der Höhe noch überhaupt - denn schon für die erste Aktion ist das Inkassounternehmen tätig geworden. Mahnungen gab es doch vorher gar keine.

Aber: IANAL! (ich bin kein Jurist)
Und natürlich ist es euer Geld, das ihr für eine Beratung beim Anwalt (oder gar für einen Prozess) ausgebt. Ob sich das also wirklich lohnt?

Hallo zusammen,

und danke euch beiden für eure Antworten.
Wir wollten ohnehin keinen Anwalt einschalten.
Eine Überlegung wäre aber gewesen, Widerspruch gegen die Zahlung einzulegen und um Erläuterung zu bitten, worauf die sich gründet.

Ich hatte z. B. gehofft, dass die Fälligkeit der 10 Euro erst ab dem 11.10. zählt, also just nach dem letzten Tag, an dem die Karte hätte zurückgegeben werden können. Dann die 30 Tage draufgerechnet, die einem der Gesetzgeber zur Zahlung einer Rechnung einräumt und wir wären bei einem Termin in der Zukunft, die Forderung wäre demnach hinfällig. Habe aber auch in einem anderen Austausch schon gelernt, dass die Fälligkeit schon am 1.10. galt und damit ist das Thema durch. Einzig die Höhe der Mahnkosten wurde moniert und mit 7,50 Euro für zu hoch erachtet und somit für nicht gerechtfertigt - abgesehen ja davon, dass es gar keine Mahnung gegeben hat bzw. sie nicht bei der Familie angekommen ist.

Wir haben uns mittlerweile auf einen Vergleich geeinigt und werden zahlen… und demnächst wieder ein bisschen sorgfältiger auch das Kleingedruckte lesen. :confused:

LG
Kirsten

Kann man machen. Bedeutet nur leider nicht, dass man dann einen Zahlungsaufschub bekommt.

Also: lieber einfach mal anrufen und fragen.

Die existieren nicht. Eine Rechnung ist fällig, wenn sie fällig ist. Beim Edeka zahlst du doch auch sofort.

Mooooooment

solange kein Gebührenbescheid vorliegt und das nur „locker formuliert“ in einem Standardschreiben aufgeführt ist - wie soll man sonst die 10 Euronen mit welchem Verwendungszweck wohin überweisen?

… ich würde mich da auf die Hinterfüße stellen und behaupten, dass keine Zahlungsaufforderung eingegangen ist - auf die ich gewartet hätte…
(vielleicht andere auch betroffen?)

nur so eine Idee und einen Versuch wert
LG
Ce

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Möglicherweise waren diese Angaben in der Bestätigung erhalten, in der

Ich finde die Idee überhaupt nicht abwegig. Die Rückgabe der Karte war zum 10.10. fällig, aber die dafür verlangten 10€ können rein denklogisch eigentlich nicht am selben Tag fällig werden. Da sollte schon eine gesonderte Zahlungsaufforderung incl. Fristsetzung erfolgen. Und damit wäre die ganze Mahnung unberechtigt.

Mich würde da mal die genaue Formulierung interessieren.

Hi,

ich kann den originalen Wortlaut des Schreibens heute Abend gerne noch einstellen; habe den Brief gerade nicht zur Hand. Für uns ist das Thema durch, die Vergleichszahlung haben wir geleistet und das ganze als lehrreiche Erfahrung verbucht.

LG
Kirsten

Also, der Text lautet „Bitte denken Sie nach Ende der Vertragslaufzeit an die Rückgabe der Chipkarte bis spätestens 10. Oktober 2019, auch wenn diese beschädigt ist. Laut den Abonnement-Bedingungen sind Sie verpflichtet, die Chipkarte an uns zurückzugeben, da diese Eigentum der xxx GmbH ist. Wird dies versäumt ist eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten.“

In der Fußzeile ist dann die Bankverbindung aufgeführt.

Bzgl. der 30-Tages-Frist ab Fälligkeit hatte ich §286 Abs. 3 BGB im Hinterkopf.

LG
Kirsten

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Das sieht für mich als Laie ganz und gar nicht nach einem Fälligkeitstermin für die 10€ aus. Und damit ist auch geklärt, warum sie sich so einfach auf einen Vergleich eingelassen haben - die hatten gar keinen Anspruch auf diese Mahngebühren.

Schönen Dank für die Informationen!

Ich weiß es nicht und will das Thema für mich ehrlich gesagt auch nur noch abhaken.

Vermutlich verlassen sich die Inkassogesellschaften darauf, dass die Leute dann eher zahlen als dass sie sich um kleinere Beträge streiten, Anwälte einschalten etc. Der Anwalt hätte das womöglich sogar für uns durchgeboxt, dafür aber 200 Euro haben wollen - denn das sind die Kosten, für die er überhaupt einen Finger rührt. Wirtschaftlich bei einem Streitwert von 60 Euro unsinnig.

Die Rechnung ging ja auch in unserem Fall auf, auch wenn das Ganze ein Geschmäckle behält. Um sich diese Zecken grundsätzlich vom Hals zu halten bleibt also nur ein tadelloses Verhalten, so dass sie keine Ansatzpunkte haben.

Leider müssen wir auch noch Kunden bei den Verkehrsbetrieben bleiben, da wir lediglich wegen eines geänderten Gültigkeitsbereichs das eine Schülerticket gekündigt haben und ein neues für eine andere Zone neu abschließen mussten. Nach der Erfahrung hätte ich denen am liebsten ganz gekündigt, aber ganz ohne geht nicht. Das Inkassobüro ist ja das eine, aber dass die Verkehrsbetriebe so wenig kulant sind und direkt diese Mafiosi einschalten das andere.

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Es geht wohl mehr darum, eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Da scheint mir schon ein berechtigtes Interesse gegeben zu sein.

Nein, der Chip auf der Karte wurde zum Kündigungstermin deaktiviert. Auf der Karte steht auch ein eingravierter Name - Weiterverwendung daher ebenfalls ausgeschlossen.

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Nicht? Ich finde schon. Es ist doch der Termin 10. Oktober 2019 („bis spätestens“, nicht „nach dem“) angegeben, und dann steht auch noch

Was hättest du sonst gern gehabt?

Wird eine Gebühr berechnet.
Das Vergessen der Rückgabe führt dazu, dass das Verkehrsunternehmen euch 10€ berechnet.
Diese Rechnung müsste es schon noch geben, denn wie sonst soll jemand, der die Rückgabepflicht übersieht, überhaupt auf die Zahlung aufmerksam gemacht werden - und wie soll er wissen, auf welches Konto und mit welchem Verwendungszweck das Geld zu überweisen ist?

Die Berechnung von 7,50€ Mahnkosten des Gläubigers deuten darauf hin, dass das Verkehrsunternehmen Rechnung und Mahnung verschickt haben.

Wie kann es sein, dass beides nicht bei Euch angekommen ist? Gab es da einen Umzug?

Ruft beim Verkehrsunternehmen an.

Dann ist die Rückgabe der Karte fällig.
Damit entsteht die Zahlungspflicht für 10€ am 11.10.19 - zur Fälligkeit dieser Zahlung kann man noch nichts sagen.

Ich bin mir sicher, dass eine Rechnung verschickt wurde, laut Inkasso gab es ja auch eine Mahnung.

Wer die Rückgabe vergisst, hat den Brief nicht ganz gelesen, den Inhalt vergessen und vielleicht auch den Brief schon weggeworfen.

Die Rückgabe der Karte war fällig. NICHT die Bezahlung der 10€. Dafür ist doch keine Frist angegeben. Es hätte also eine gesonderte Rechnung und danach Mahnung erfolgen müssen.

Es kann doch logischerweise nicht sein, dass die „Strafgebühr“ (die, wie gesagt, ähnlich wie die für eine nutzlose Simkarte, ohnehin schon zweifelhaft ist) GLEICHZEITIG wie Rückgabe der Karte fällig ist. Sie entsteht doch überhaupt erst, wenn die Karte nicht zurückgegeben WURDE. Also danach, nicht stattdessen.

Aber wir werden das wohl erst erfahren, wenn irgendwann irgendwer dagegen klagt.

Deine Vermutungen gehen leider allesamt in die falsche Richtung.

Wir haben eine Kündigungsbestätigung des alten Tickets erhalten. Hatte ich zur Kenntnis genommen und den Brief ordentlich weggelegt. Verdaddelt hatte ich, bis zum Ende zu lesen, denn da steht der Hinweis auf das zurückzugebende alte Ticket und - sogar unterstrichen :roll_eyes: - dass ansonsten die Zahlung von 10 Euro fällig würde und zwar mit dem oben bereits zitierten Wortlaut.

Danach hat es weder eine weitere Rechnung über die nun 10 fälligen Euro gegeben, geschweige denn eine Mahnung. Ich überlese 1 x - aber wenn ich dann in derselben Sache noch einen weiteren Brief bekommen hätte (egal ob Zahlungserinnerung, Mahnung oder sonst etwas) hätte ich das spätestens dann registriert und wäre aktiv geworden. Wir gehören nicht zu denen, die etwas nicht bezahlen, und ich hätte auch die 10 Euro bezahlt, da ich die Rückgabe des wertlosen Plastikteils verpeilt hatte. Es gab aber eben kein weiteres Schreiben… gar nix… niente… deshalb ärger ich mich ja auch über alles, was danach geschah.

Wir sind weder umgezogen, noch erreichen uns normalerweise Postsendungen nicht. Wir haben auch keinen Gemeinschaftsbriefkasten, es handelt sich um ein freistehendes EFH mit Briefschlitz, durch den Sendungen direkt und für Dritte unerreichbar ins Haus fallen. Ich behaupte daher, dass nichts verschickt wurde, es sei denn, die Post hat das verschlampt. Kommt m. E. zwar selten vor, kann aber natürlich passieren.

Ruf da an.

Ich kann nicht für den Fall des Vergessens bestimmen, dass eine Zahlungspflicht am Tag des Fristablaufs entsteht und gleichzeitig fällig wird. Ich kann informieren, dass man etwas berechnen wird, wenn man sich vertragswidrig verhält. Dann muss ich es aber auch einmal berechnen - und das geht erst, wenn die Rückgabefrist versäumt wurde.

Vor allem ist es ganz und gar unlauter, „Mahnkosten des Gläubigers“ zu berechnen, wenn es keine Mahnung gab.

Ich bin mir immer noch recht sicher, dass das Verkehrsunternehmen denkt, es hätte Rechnung und Mahnung verschickt. Was auch immer mit den Briefen passiert ist.

Ruf da an.

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