Wenn sich die Sache so zugetragen hat, wie ich es deiner Schilderung entnehme, hättet ihr die Inkasso-Gebühren wohl nicht ersetzen müssen. Da ihr euch aber verglichen (also geeinigt) habt, kommt es darauf nicht mehr an. Was nun zählt, ist der Vergleich. Es ist gerade Wesen und Sinn des Vergleichs, den Streit durch gegenseitiges Nachgeben zu beenden (§ 779 BGB). Diese Einigung selbst ist nun die Rechtsgrundlage für die geleistete Zahlung, die ihr darum auch nicht zurückverlangen könnt.
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