Zahlungsfrist versäumt - Inkassounternehmen mit 5x so hoher Forderung

Es geht wohl mehr darum, eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Da scheint mir schon ein berechtigtes Interesse gegeben zu sein.

Nein, der Chip auf der Karte wurde zum Kündigungstermin deaktiviert. Auf der Karte steht auch ein eingravierter Name - Weiterverwendung daher ebenfalls ausgeschlossen.

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Nicht? Ich finde schon. Es ist doch der Termin 10. Oktober 2019 („bis spätestens“, nicht „nach dem“) angegeben, und dann steht auch noch

Was hättest du sonst gern gehabt?

Wird eine Gebühr berechnet.
Das Vergessen der Rückgabe führt dazu, dass das Verkehrsunternehmen euch 10€ berechnet.
Diese Rechnung müsste es schon noch geben, denn wie sonst soll jemand, der die Rückgabepflicht übersieht, überhaupt auf die Zahlung aufmerksam gemacht werden - und wie soll er wissen, auf welches Konto und mit welchem Verwendungszweck das Geld zu überweisen ist?

Die Berechnung von 7,50€ Mahnkosten des Gläubigers deuten darauf hin, dass das Verkehrsunternehmen Rechnung und Mahnung verschickt haben.

Wie kann es sein, dass beides nicht bei Euch angekommen ist? Gab es da einen Umzug?

Ruft beim Verkehrsunternehmen an.

Dann ist die Rückgabe der Karte fällig.
Damit entsteht die Zahlungspflicht für 10€ am 11.10.19 - zur Fälligkeit dieser Zahlung kann man noch nichts sagen.

Ich bin mir sicher, dass eine Rechnung verschickt wurde, laut Inkasso gab es ja auch eine Mahnung.

Wer die Rückgabe vergisst, hat den Brief nicht ganz gelesen, den Inhalt vergessen und vielleicht auch den Brief schon weggeworfen.

Die Rückgabe der Karte war fällig. NICHT die Bezahlung der 10€. Dafür ist doch keine Frist angegeben. Es hätte also eine gesonderte Rechnung und danach Mahnung erfolgen müssen.

Es kann doch logischerweise nicht sein, dass die „Strafgebühr“ (die, wie gesagt, ähnlich wie die für eine nutzlose Simkarte, ohnehin schon zweifelhaft ist) GLEICHZEITIG wie Rückgabe der Karte fällig ist. Sie entsteht doch überhaupt erst, wenn die Karte nicht zurückgegeben WURDE. Also danach, nicht stattdessen.

Aber wir werden das wohl erst erfahren, wenn irgendwann irgendwer dagegen klagt.

Deine Vermutungen gehen leider allesamt in die falsche Richtung.

Wir haben eine Kündigungsbestätigung des alten Tickets erhalten. Hatte ich zur Kenntnis genommen und den Brief ordentlich weggelegt. Verdaddelt hatte ich, bis zum Ende zu lesen, denn da steht der Hinweis auf das zurückzugebende alte Ticket und - sogar unterstrichen :roll_eyes: - dass ansonsten die Zahlung von 10 Euro fällig würde und zwar mit dem oben bereits zitierten Wortlaut.

Danach hat es weder eine weitere Rechnung über die nun 10 fälligen Euro gegeben, geschweige denn eine Mahnung. Ich überlese 1 x - aber wenn ich dann in derselben Sache noch einen weiteren Brief bekommen hätte (egal ob Zahlungserinnerung, Mahnung oder sonst etwas) hätte ich das spätestens dann registriert und wäre aktiv geworden. Wir gehören nicht zu denen, die etwas nicht bezahlen, und ich hätte auch die 10 Euro bezahlt, da ich die Rückgabe des wertlosen Plastikteils verpeilt hatte. Es gab aber eben kein weiteres Schreiben… gar nix… niente… deshalb ärger ich mich ja auch über alles, was danach geschah.

Wir sind weder umgezogen, noch erreichen uns normalerweise Postsendungen nicht. Wir haben auch keinen Gemeinschaftsbriefkasten, es handelt sich um ein freistehendes EFH mit Briefschlitz, durch den Sendungen direkt und für Dritte unerreichbar ins Haus fallen. Ich behaupte daher, dass nichts verschickt wurde, es sei denn, die Post hat das verschlampt. Kommt m. E. zwar selten vor, kann aber natürlich passieren.

Ruf da an.

Ich kann nicht für den Fall des Vergessens bestimmen, dass eine Zahlungspflicht am Tag des Fristablaufs entsteht und gleichzeitig fällig wird. Ich kann informieren, dass man etwas berechnen wird, wenn man sich vertragswidrig verhält. Dann muss ich es aber auch einmal berechnen - und das geht erst, wenn die Rückgabefrist versäumt wurde.

Vor allem ist es ganz und gar unlauter, „Mahnkosten des Gläubigers“ zu berechnen, wenn es keine Mahnung gab.

Ich bin mir immer noch recht sicher, dass das Verkehrsunternehmen denkt, es hätte Rechnung und Mahnung verschickt. Was auch immer mit den Briefen passiert ist.

Ruf da an.

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Die Inkassogebühr ist in etwa der Gebührenliste der Anwälte angelehnt. Ich würde diese Inkassogebühr als grenzwertig bezeichnen, aber um alles nicht noch teurer werden zu lassen, würde ich hier zahlen

Also auch die Mahnkosten des Gläubigers, wenn dieser gar keine Mahnung verschickt hat?
Und du würdest von der Fälligkeit einer Forderung ausgehen, wenn es weder Rechnung noch Mahnung gegeben hat?

Ich dagegen empfehle weiterhin ein klärendes Gespräch mit dem Verkehrsunternehmen.
Dieses ganze Geschichte beruht doch einzig darauf, dass das Verkehrsunternehmen davon ausgeht,

  • einen Betrag berechnen zu dürfen (analog zum SIM-Karten Urteil allerdings fraglich)
  • diesen Betrag auch berechnet zu haben
  • eine Mahnung geschrieben zu haben,
    so dass eine berechtigte und fällige Forderung dem Inkassounternehmen übergeben wurde.
    Gleichzeitig hatte der Kunde einen Hinweis übersehen (oder vergessen) und niemals eine Rechnung oder Mahnung bekommen.

Das sollte sich doch klären lassen.

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Mein Mann war vor Ort im Servicecenter der Stadtwerke, um die Hintergründe zu klären. Er bekam dort gesagt, man könne „leider überhaupt nichts mehr dazu sagen, geschweige denn den Vorgang aufrufen, denn man hätte den kompletten Vorgang an die Creditreform abgegeben“. Was soll man dazu noch sagen - das ist ja eine Totschlag-Äußerung. Ich habe jetzt noch einmal eine E-Mail geschickt mit der Bitte um Stellungnahme, erwarte mir aber ehrlich gesagt keine Antwort.

Wir hatten ja den Vergleich gezahlt und dann auch direkt vom Inkassobüro den Hinweis erhalten, „die Akte sei nun geschlossen“.

Wenn sich die Sache so zugetragen hat, wie ich es deiner Schilderung entnehme, hättet ihr die Inkasso-Gebühren wohl nicht ersetzen müssen. Da ihr euch aber verglichen (also geeinigt) habt, kommt es darauf nicht mehr an. Was nun zählt, ist der Vergleich. Es ist gerade Wesen und Sinn des Vergleichs, den Streit durch gegenseitiges Nachgeben zu beenden (§ 779 BGB). Diese Einigung selbst ist nun die Rechtsgrundlage für die geleistete Zahlung, die ihr darum auch nicht zurückverlangen könnt.

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So ist es.

Da hat jemand Ahnung von Jura. Herzlich willkommen bei www!

Wobei ich vermute, du bist nicht zum ersten mal hier… :slight_smile:

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Du magst recht haben, dass wir die Inkasso-Gebühren womöglich nicht hätten zahlen müssen. Es gab aber auch Juristen, die trotz des Sachverhaltes anderer Meinung waren.

Wir haben den Vergleich gezahlt, weil diese Gangster auf Zeit spielen und wir uns massiv unter Druck gesetzt fühlten. Diese Inkasso-Mafiosi setzen m. E. bewusst kurze Fristen und spielen mit den Ängsten der Menschen, indem sie unterschwellig oder auch offen drohen. Ich bin ansonsten ganz sicher streitbar; hier fühlte ich mich einfach nur hilflos und habe mir meine Sicherheit zurückgekauft.

Hätte ich widersprechen sollen? Wie widerspricht man überhaupt rechtssicher? Was hätte schlimmstenfalls aktuell passieren können? Ich sah das Damokles-Schwert des Schufa-Eintrags schon über mir schweben. So einen Eintrag wollte ich nicht, also hab ich das Schutzgeld gezahlt - etwas anderes war das für mich nicht.

Es gab viele Infos im Netz, dazu völlig unterschiedliche Meinungen. Für einen solch geringen Betrag schaltet man weder Rechtschutzversicherung noch Anwalt ein - das wissen auch die Inkasso-Gangster. In unserem Fall ging die Rechnung auf.

Mein Gefühl sagt mir, dass hier etwas alles andere als redlich gelaufen ist, auch wenn ich selber ebenfalls einen Fehler gemacht habe. Auch wenn ich nicht damit rechne, dass wir eine Rückerstattung erhalten, habe ich um Stellungnahme der Stadtwerke gebeten. M. E. müssten die sehr wohl wissen, dass sie keine Mahnung verschickt haben. Auf die Antwort - wenn denn überhaupt eine kommt - bin ich gespannt.

Die haben ja schon gesagt, dass sie keine Unterlagen haben und auch keine Einträge mehr im Computersystem besitzen.

Das ist natürlich gelogen.

Vielleicht kann man mal ein Ratsmitglied aus deinem Wahlbezirk kontaktieren, die wollen wiedergewählt werden.

Wenn die Stadtwerke dann eine Anfrage vom Rat bekommen und erklären müssen, warum das so gelaufen ist - das kann schon eine gewisse Genugtuung bringen. Vielleicht auch eine kulante Regelung, dass ein Teilbetrag erstattet wird.

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Mein Mann war in einem Servicecenter der Stadtwerke in der Fußgängerzone. Vermutlich ist die Aussage, man habe keine Unterlagen mehr, ein Werkzeug aus der Toolbox zum Umgang mit unangenehmen Nachfragen. :smirk:

Ich hingegen hatte das Kontaktformular der HP genutzt, so dass meine Anfrage vermutlich schon an der richtigen Stelle landet. Dass man den Vorgang nicht mehr einsehen kann glaube ich ebenfalls nicht; so arbeitet kein Unternehmen.

Noch haben sie sich nicht gerührt, vielleicht sitzen sie es einfach aus. Den Hinweis zum Stadtrat finde ich interessant, womöglich auch die Verbraucherberatung. Wir haben ja keinen Zeitdruck mehr und es ärgert mich schon so, dass ich die Zeit noch aufwenden werde um nachzubohren.

Ich will niemandem Unrecht tun, vermute aber nach kursorischer Lektüre der Postings in diesem Thread, dass ich der einzige Jurist bin, der dir geantwortet hat.

Ja. Und natürlich die 10,00 Euro zahlen.

Rechtlich gesehen wäre dein Widerspruch weitgehend bedeutungslos gewesen (zu einer Einschränkung komme ich gleich). Darum gibt es nichts, was du hättest tun können oder müssen, um den Widerspruch rechtssicher zu gestalten. Du hättest lediglich dokumentiert, dass du nicht bereit warst, den angeblichen Anspruch zu erfüllen (mit Ausnahme der 10,00 Euro).

Inkassounternehmen können bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Gegen den hätten dein Mann und du dann einfach Widerspruch eingelegt. Fertig!

Bestrittene Ansprüche spielen für die Schufa keine Rolle. Ansonsten stünden dem Missbrauch in der Tat alle Wege offen.

Darauf kommt es übrigens nur indirekt an. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Mahnung zugegangen ist.

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Hallo zusammen,

gerne möchte ich noch ein Update geben. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich die Stadtwerke um Stellungnahme gebeten hatte. Aus persönlichen Gründen hatte ich dafür das Kontaktformular verwendet und nicht angerufen. Zunächst erhielt ich gar keine Antwort. Auf auf das 2. Nachhaken kam nichts. Beim 3. Mal habe ich einfach die Verbraucherberatung mit in cc genommen. :innocent: Ob es daran lag - keine Ahnung. Jedenfalls bekam ich dann auf einmal eine Antwort, ich möge bitte mal zurückrufen. Das hatte dann mein Mann erledigt, hatte natürlich die ganzen Vertragsnummern des alten und neuen Vertrages nicht parat - die hätten ihnen ja eigentlich durch meine E-Mail vorliegen müssen; außerdem kann man in Kunden-Datenbanken auch nach dem Namen schauen. Es verstrich weitere Zeit, die Dame war dann nicht mehr erreichbar. :smirk: Ich habe dann um Antwort per E-Mail gebeten, die heute endlich erfolgte.

Wir hatten den Vergleich der Creditreform in Höhe der 40 Euro ja akzeptiert. Davon erhalten wir jetzt 30 Euro zurück; dieses Geld wird mit dem neuen Vertrag verrechnet. Bleiben also die 10 Euro, die für mich völlig okay sind, da ich auch einen Fehler gemacht hatte, indem ich die Rückgabefrist verdaddelte. „Man könne nach Prüfung des Sachverhaltes nachvollziehen, dass wir über die Situation und deren Vorgehensweise sehr verärgert seien,“ hieß es da.

Für mich ist das Ganze jetzt erledigt und ich freue mich ein Stückweit, dass ich doch noch mal nachgefasst hatte.

Allen, die sich an der Diskussion beteiligt hatten vielen Dank für ihre Unterstützung und eine schöne Vorweihnachtszeit!

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Diese Forderung ist nach meiner Kenntnis nicht korrekt, sondern darf nur die tatsächlichen Postgebühren enthalten. Selbst so ein gelber Brief mit Zustellungsurkunde ist meines Wissens nicht so teuer.

Das vielleicht auch nicht. Was für Mahnkosten?

Diese beiden Punkte könnte man sich vielleicht erläutern lassen, evtl. wird dann darauf verzichtet.

Die anderen Kosten würde ich nicht anzweifeln.

So oder so finde ich es extrem unsozial, die Leute wegen sowas direkt mit solchen Kosten zu belangen. Man könnte sie doch wenigstens per E-Mail anmahnen, sowas ließe sich doch einrichten.

Andernfalls müsste das genaue Lesen solcher Schreiben an allen Schulen, Betrieben und Arbeitslosen-Lehrgängen verpflichtend geübt werden.
So in dieser Form ist das für mich Abzocke, vergleichbar mit diesen Abmahn-Anwälten; es weiß doch jeder ganz genau, dass kaum jemand einen Brief von Anfang bis Ende genau durchliest, und wie die Pisa-Studie ergeben hat, können das viele überhaupt nicht.

Das ist falsch. Du verwechselst die Mahngebühren mit dem, was ein Anwalt fordern kann.

Na, das ist doch mal eine fundierte Meinung, nachdem das hier im Thread schon ausführlich juristísch besprochen wurde. Wir danken dir für die Aufklärung.

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