Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Bei ebay habe ich Waren bei einem Privatmann ersteigert (ich selbst bin auch einer
. In der Artikelbeschreibung stand nichts über seine Versandbedingungen, lediglich die Zahlungsart „Überweisung“ war festgelegt. Nun, nach Ende der Auktion verlangt der Verkäufer plötzlich außer den üblichen Versandkosten (Porto, Verpackung) auch noch die ebay-Gebühren. ebay als Institution hat in seinen AGB festgelegt, das der Verkäufer diese Gebühren standardmäßig bezahlen muß und erlegt sie den Verkäufern auch automatisch auf. Normalerweise halten sich die Verkäufer auch daran, aber da ebay mittlerweile ziemlich teuer geworden ist, versuchen immer mehr Verkäufer diese Gebühren auf den Käufer abzuwälzen. Das finde ich persönlich zwar nicht okay, aber wenn es von Anfang an in der Artikelbeschreibung steht dann weiß ich wenigstens woran ich bin und kann mir vorher überlegen, ob ich da mitbiete oder nicht.
Im vorliegenden Fall stand aber eben nichts davon und plötzlich verlangt der Verkäufer diese Gebühren.
Bin ich nun nach geltendem Recht verpflichtet, diese zu bezahlen?
Es geht zwar „nur“ um 1,50 EUR, aber es geht mir dabei schon um’s Prinzip. Schließlich kann doch nicht jeder machen was er will - oder etwa doch?
Danke im voraus
Torsten