Zahlungsmodalitäten

Also jetzt den Artikel hier nochmal, nachdem ich mir in der Eile ein totales Ei gelegt habe ^^… Ich werde in Zukunft alle FAQs lesen, besonders 1129 :smile:

Sachlage:
Person X ist verheiratet, hat zwei Kinder und arbeitet für eine große Reinigungsfirma. Er wird nach Objekten bezahlt, arbeitet sehr viel und sehr hart für sein Geld. Er hat leider keinen Schulabschluss und keine Ausbildung gemacht. Hat aber „glücklicherweise“ diesen Job gefunden und möchte ja auch arbeiten. Die Firma allerdings hat sehr ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten. Die letzten Monate kam immer zum 15. des Monats ein Verrechnungsscheck über den Lohn. Dieser Scheck braucht über die Bank schon alleine 10 Tage bis er freigeschalten ist. Gut, wenn man dran gewöhnt ist, kann man sich darauf einstellen. Aber nun ist der 23. weder Scheck noch sonstige Zahlungseingänge konnten registriert werden.
Die Familie XY sitzt schon ziemlich auf dem „Trockenen“.
Jetzt ist noch die Katze erkrankt und die Familie kann mit dem armen Tier auf Grund des fehlenden Lohnes nicht mal zum Tierarzt gehen. Von Einkaufen von Lebensmitteln ganz zu schweigen.
Kann man gegen diese doch sehr nachlässige Zahlungsweise der Firma irgendwie vorgehen? Denn schließlich lebt eine ganze Familie von dem Geld! Was wäre (blödes Beispiel, ich weiß) wenn die Katze auf Grund des nicht eingegangenen Lohnes nun sterben würde?

Hierfür sehe ich persönlich sehr schlechte Chancen auf Erfolg, aber der Arbeitnehmer macht seine Arbeit und die Firma ist ja auch zur Honorierung der Leistung verpflichet.

Was könnte Familie XY tun, um vielleicht pünktlich an ihr sauer verdientes Geld zu kommen? Wie ist die Rechtslage?

für den Guten Willen ein *
owt

Hallo,

als erstes, und um auch den zwangsläufigen Nachfragen der anderen hier vorzubeugen, stellt sich folgende Frage:
Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag und was ist in diesem Bezüglich der Bezahlung geregelt?

Gruss Sebastian

Hallo,

Das ist doch Gebäudereinigung. Oder nicht? Da würde dann folgendes gelten http://www.gebaeudereiniger.de/uploads/media/___RTV_… … dort steht auch was zum Zahlungszeitraum drin … und noch ne nadere interessante Sache.

MfG

Das ist in der Tat eine wirklich interessante Seite. Person X wird allerdings nach Objekten bezahlt, greift dann diese Regelung trotzdem?

Zum Thema Arbeitsvertrag, den scheint es wohl zu geben, aber einzelne Details sind mir derzeit nicht bekannt, ich werde mich erkundigen.

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owt

uiiii… vielen dank… werde wohl des öfteren einen guten Willen zeigen müssen :smile:))