Zahlungsmodus bei Auftragsvergabe?

Nur wenn der Privatkunde „insolvent“ geht. Gegenseitiges
Risiko. Ansonsten ist es doch kein Problem, den Restbetrag
seiner berechtigten Forderungen reinzuholen. Alle Ausgaben
hierfür bekommst du ersetzt.

**Träum mal weiter!!! Es gibt sogenannte Reklamationskunden,
die wissen genau, daß der Kunde bei einer Reklamation (berechtigt
oder nicht) nicht zahlen muss! Das Gegenteil zu beweisen kann teuer und langwierig werden!Dieses Jahr habe ich aus solchen Sachen schon 4.000,00€ verloren. Habe Gutachter bestellt, der Kunde seinen eigenen Gutachter. Vor Gericht habe ich Recht bekommen und zur Belohnung hat der Kd die Finger gehoben.Ich habe einige Titel, tapeziere damit bereits die Hundehütte meines Hundes!

Ähnlich wie kernigs Vorschlag, aber nicht im UP so
geschildert. Dort werden 2/3 verlangt, bevor irgendein
Handschlag unternommen, vielleicht nicht einmal eine
Bestellung ausgelöst wird.

ein drittel Bar bei Beginn der Arbeit etc.

Das klingt ein wenig nach klammer Truppe. Keinesfalls ein
Qualitätsmerkmal hinsichtlich Arbeitsqualität, aber bei einer
kompletten Heizungsanlage einfach ein zusätzliches Risiko für
den Auftraggeber.** Schwachsinn, wenn der Kunde mir nicht traut, brauche ich ihm auch nicht trauen!

Aber ganz ehrlich, wenn einer unsere Kunden schon vor Beginn aller Sachen so „komisch“ wird, sage ich ihm: Gehen Sie zu XY, wir wollen es nicht machen-ist dann meistens besser für uns beide ( kein vertrauen-keine Lust zur Arbeit)

Dein Vertrauen besteht also in Vorleistung deiner Kunden?

**Teils teils- wie Verhält sich der Kunde im Vorgespräch? Versucht er den Preis nach Angebotsabgabe zu drücken? Ist er im Vorfeld schon ein „Besserwiser“ etc Dann ja!!

Uns soll die Arbeit ja auch Spass machen und wenn man nur 8,5 Std. am Tag denken soll "

Der Spaß an jeder Arbeit besteht doch in einer erfolgreichen
Arbeit. Dann hat man auch keine Probleme, so etwas spricht
sich herum.**

Was nutzt dem Handwerker eine „erfolgreiche“ Arbeit, wenn er durch
Zahlungsausfälle die Löhne der Angestellten nicht zahlen kann?

Hoffentlich löhnt der Kunde"-Nein danke…

Wenn man es sich leisten kann, OK.

Gott sei Dank, ist meine Kapitaldecke so gut, das ich es kann.
Das liegt auch an Vorauszahlungen…

Als Unternehmer, hast du dich mal erkundigt über die
Möglichkeiten, die Bonität deiner Kunden zu überprüfen? Bei
größeren Arbeiten vielleicht ratsam.

Ja, habe ich. Lohnt sich für unseren Betrieb aber nicht und
die Creditreform ersetzt einem auch nicht einen Zahlungsausfall.

Franz

Mehr schreibve ich zu diesem Thema auch nicht mehr…
cristalero

Tja, keine Ahnung von der Materie, aber großes Maul haben!

Bei deiner Ausdrucksweise kann ich mir vorstellen, wie du mit Kunden umgehst:wink:

Ich habe mit meiner Maschinenbaufirma einige Hallen und Büros von Handwerkern bauen lassen, und kenne mich mit „besonderen“ Handwerkern aus.
Ohne Absicherung des Geldes lief da nichts mehr nach meiner Ersterfahrung.

Was den Rest von Deinem blöden Beitrag angeht:

Du neigst zur Plumpheit.

Später werden
wir euren fabrizierten „Mist’“ schon wieder weg machen-gegen
entsprechenden höheren Obolus ha,ha

Ja, das nennt man dann „Rasieren“ der Kunden.
Solche unseriösen Handwerkertypen gibt es zu Genüge.

Manni

@Manni
Lieber, Manni.
Ich bin nicht plumb, nur sauer!
Wenn man gut arbeitet, möchte man auch „anständig“ bezahlt werden.
Leider wird die Zahlungsmoral in D von Jahr zu Jahr schlechter.
Natürlich auch die Leistung mancher Handwerker, da hast Du leider auch Recht!
Bedanken können wir uns dabei bei der EU- mit der teilweisen Abschaffung
des Meisterbriefes, sank die Qualität der Arbeit. Mit der Ostöffnung kamen andere Qualitätsmaßstäbe nach D. Meine besten Freunde sind die
„Hausmeister Service“ können alles - aber nichts richtig!
Normalerweise arbeite ich nach dem 1. § des BGB -dort heisst es:
Auf treu und glauben…Mir hat vor kurzem eine Richterin sinngemäß gesagt:
Die Hauptaufgabe eines Unternehmers liegt darin morgens aufzustehen
und zu Überlegen, wie er den nächsten Kunden behummsen kann.
Den „Glauben“ verliere ich aber leider langsam…
Wir sind so etwas von OT…
Was ist der Hauptgrund für eine Firmenpleite? Zahlungsausfälle, willst
Du nun behaupten, die haben alle schlecht gearbeitet??? Wenn ein Kunde
einen ortsansässigen Handwerker beschäftigt, kann sich der Kunde
normalerweise schnell über seine „Arbeit“ informieren und wenn die OK ist, gibt es keinen Grund eines Vorauszahlung zu verweigern.
Aber nun lassen wir besser das Thema, schönen Sonntag noch…
cristalero
Gruss cristalero

Hallo cristalero,

Bedanken können wir uns dabei bei der EU- mit der teilweisen
Abschaffung
des Meisterbriefes, sank die Qualität der Arbeit. Mit der
Ostöffnung kamen andere Qualitätsmaßstäbe nach D. Meine besten
Freunde sind die

Das ist die „ALDISIERUNG“, die leider Dank der Bürokraten immer weiter um sich greift.

Auf treu und glauben…Mir hat vor kurzem eine Richterin
sinngemäß gesagt:
Die Hauptaufgabe eines Unternehmers liegt darin morgens
aufzustehen
und zu Überlegen, wie er den nächsten Kunden behummsen kann.

Das ist eine Unverschämtheit der Richterin gewesen. Genauso könnte man sagen, dass die Richterin morgens aufsteht und überlegt, wie sie den nächsten Kläger/Beklagten seiner Rechte beraubt.

Den „Glauben“ verliere ich aber leider langsam…

Es gibt wenige Menschen mit einem Mindestmaß an Anstand und Rechtsbewußtsein. Die meisten wollen nur „bescheißen“.

normalerweise schnell über seine „Arbeit“ informieren und wenn
die OK ist, gibt es keinen Grund eines Vorauszahlung zu
verweigern.

Gegen eine BB auf keinen Fall.
Sicherheitsbedürfnis gibt es bei beiden Beteiligten.

Gruß:
Manni (der während seiner Selbständigkeit Gott sei Dank nur ganz wenig Zahlungsausfälle und somit auch Glück hatte.) Einem großen Schaden bin ich entgangen, weil ein Kunde bereits bei der Erteilung eines großen Auftrages eine unbefristete BB über den gesamten Auftragswert verlangte. Ein klammer Wettbewerber hat zugestimmt. Der Auftraggeber ging kurz nach der Lieferung pleite. Der Insolvenzverwalter hat die Bankbürgschaft gezogen und der Wettbewerber ging daraufhin auch pleite.

Klar, solche Barzahlungen auf die Hand lieben Handwerker.
Keine Rechnung? Kein schriftlicher Überweisungsbeleg
(Banküberweisung?
Das ist besonders beliebt:wink:
Nur nicht beim Finanzamt, denn dan erkennt es Kosten für
haushaltsnahe Dienstleistungen (Montageaufwand)nicht an.

Bei „Beginn“ der Arbeit besagt überhaupt nichts, außer, dass
der Auftraggeber ein Haufen „Schrott“ herumliegen hat, wenn
der H. nicht fertigstellt und evtl. zum Amtsgericht geht, um
Insolvenz anzumelden.

Seltsamer Weise werde ich von meinen Kunden eher zur Barzahlung genötigt als anders herum. Am schlimmsten und die größten Billigheimer sind jene die im öffentlichen Dienst Arbeiten, also von den Steuereinnahmen bezahlt werden.

nochmal: ich halte diese prozentreiterei für ausgemachten schwachsinn. ich betreue selbst etliche handwerksbetriebe und nur die, die nix auf der pfanne haben holen sich einen vorschuss, der bereits gelieferten materialwert oder bereits geleistete arbeit übersteigen.

oft zieht sich dann nämlich der arbeitsbeginn aus unerklärlichen gründen hin, wenn schon zuviel kohle beim handwerker ist, bevor überhaupt der erste arbeitstag rum ist.

als kunde sichert man sich gegen solche kandidaten ab, indem man immer nur das bezahlt, was auch an arbeit oder material geliefert bez. geleistet wurde. dann ist auch der antrieb für den handwerker da, die baustelle zügig fertig zu stellen.

die fairste lösung für beiden seiten und mit dem wenigsten risiko verbunden, denn der handwerker weiss, dass er nach baufortschritt sein geld bekommt und der bauherr kann damit rechnen, dass alles auch fertig wird.

ein guter kumpel von mir, montageservice, der hat immer die alten löcher mit anzahlungen von neuen kunden stopfen müssen, weil er spielsüchtig war und auch schonmal ne anzahlung für material von 2000 euro abends in der kneipe in den daddelautomaten wanderte…

hallo.
in der Vergangenheit habe ich es wie folgt praktiziert:

  1. ich handele mit dem Handwerker ein Festpreis aus, der anschließend schriftlich fixiert wird.

  2. bei der Preisverhandlung wird festgelegt. dass der Handwerker eine unbefristete Bankbürgschaft ( wichtig :ohne Widerspruch) beibringt.
    Anmerk. dadurch ist für mich klar, dass die Firma kreditwürdig ist

  3. außerdem wird festgelegt. dass der Handwerker sein ganzes Geld innerhalb von 3-5 Tagen nach Übergabe der Bankbürgschaft bekommt.
    Anmerk. dies ist ein Riesenvorteil bei den Preisverhandlungen, weil der Handwerker keine Vorfinanzierungskosten hat und er vor Beginn sicher ist, dass er seinem Geld nicht hinter her laufen muss.

Dadurch habe ich Einsparungen von min. 10% bis teilweise 30% des ursprünglichen Angebots.

Da mancher Handwerker seine zeitlichen Vorgaben nicht einhält.hat man
immer das Argument- das gesamte Geld wurde bereits gezahlt-

Gruß peter