Zahlungsmodus bei Auftragsvergabe?

Hallo Experten.

Wir haben einen relativ großen Handwerker-Auftrag zu vergeben.
(Einbau einer Zentralheizung)

Eine Firma, die uns einen Kostenvoranschlag erstellt hat, verlangt nun folgenden Zahlungsmodus:

  1. Drittel bei Auftragserteilung
  2. Drittel bei Beginn der Arbeiten
  3. Drittel nach Fertigstellung

Ist das eigentlich normal?

Es schmeckt mir nicht, dass 2 Drittel praktisch schon gezahlt sind, bevor überhaupt ein Handschlag gemacht wurde.

Danke für Kommentare!

mfg

Hallo,

ja die Zahlungsmodalitäten machen viele Handwerker bei größeren Aufträgen.
Ich kenne auch noch die Variante 30/30/30/10 -> die 10% erfolgen dann bei mangelfreier Abnahme (Schornsteinfeger?).

30% Anzahlung auf Auftragvergabe würde ich auf jeden Fall zustimmen - der Handwerker muß für die Heizungsanlage (vermutl. alles?!) auch in Vorleistung treten.
Die 30% bei Aufnahme der Arbeit kannst Du vielleicht etwas strecken - evtl. Fertigstellung der Demontage der alten Anlage oder Zahlungsziel von 14 Tagen vereinbaren, wenn Du Dir unsicher bist.
-> Mit den dann erhaltenen 60% sollte der Handwerker gut arbeiten können - denke daran, auch für ihn ist so ein Auftrag ein gewisses Risiko, auch wenn er sich vorher vielleicht über Deine Solvenz und Zahlungsmoral informiert hat.
Die restlichen 30% zu zahlen, wenn er sagt, dass er fertig ist, ist okay.
Und dann halt noch die restlichen 10% - Dein Druckmittel, falls er richtig murks machen sollte.

Gruß Flicka

Hallo,

  1. Drittel bei Auftragserteilung

Gegen Bankbürgschaft, befristet bis zur Lieferung.

  1. Drittel bei Beginn der Arbeiten

Ist aber unbestimmt. Er fängt an, macht aber dann aus irgendwelchen Gründen nicht weiter:wink:
Weißt du, ob er bereits auch alle erf. Teile geliefert hat?

  1. Drittel nach Fertigstellung

Würde ich nicht so machen. Halte 10% bis zur mängelfreien Abnahme und Funktionstest fest.

Ist das eigentlich normal?

Ist Verhandlungssache.

Es schmeckt mir nicht, dass 2 Drittel praktisch schon gezahlt
sind, bevor überhaupt ein Handschlag gemacht wurde.

Genau so ist es.
Wie lange ist die Dauer der Gewährleistung?

Gruß:
Manni

Tip:
Rechne immer mit dem „Schweinehundprinzip“
:wink:

Servuß
ich habe früher keine Abschlagszahlungen verlang. Aber die totalen Zahlungsausfälle sind immer mehr geworden. Mit Total meine ich: ich habe für gelieferte Ware 0,- bekommen. Und eine Treppe oder ein Fenster darf ich nicht einmal mehr ausbauen und mitnehmen.
Somit haben ein paar schwarze Schafe dafür gesorgt das Abschlagszahlungen gang und gebe sind/werden.
Stell dir vor, du arbeitest einen Monat lang und dein Boss sagt dann: ätsch bätsch oder er zuckt mit den Schultern. Du bekommst nichts.
Das ist kein schönes Gefühl
mfg Helmut

Es schmeckt mir nicht, dass 2 Drittel praktisch schon gezahlt
sind, bevor überhaupt ein Handschlag gemacht wurde.

Danke für Kommentare!

mfg

ich würde ihm sein material bezahlen, wenn es bei mir aufm hof ist und seine arbeit entsprechend dem auftragsfortschritt.

warum sollst du in vorleistung gehen und ein insolvenzrisiko tragen?
warum sollst du seinen laden vorfinanzieren?

kommt mir eher unseriös rüber die forderung.

gruß inder

warum sollst du in vorleistung gehen und ein insolvenzrisiko
tragen?

Gegenfrage: warum soll ich in Vorleistung gehen und sein Insolvenzrisiko tragen?

Ich glaube die Wahrheit liegt auf beiden Seiten. Es gibt Handwerker die kassieren Geld und dann wird nicht geliefert. Kunden lassen liefern und einbauen und bezahlen dann nicht.

Vielleicht ist die sog. Bauhandwerkersicherung eine alternative???

mfg

1 Like

Hallo,

ich habe durchaus als ehemals selbst Handel treibender durchaus Verständnis dafür, dass man gerade als kleineres Unternehmen nicht grenzenlos in Vorleistung treten kann. Insoweit, wie schon in einer anderen Antwort geschrieben: Material (nicht das Kleinzeug, aber die dicken Brocken), wenn es auf den Hof kommt, oder von mir aus auch eine Woche vorher, wenn der Handwerker selbst bar zahlen muss. Aber damit wäre meine Schmerzgrenze auch erreicht.

Ganz ehrlich, ein Handwerker, der schon den einen Großteil der Arbeit vor deren Aufnahme bezahlt haben will, wäre kein Handwerker meines Vertrauens, denn da hätte ich den Verdacht, dass er schon mit einem Bein in der Insolvenz steckt, und laufende Kosten nur noch auf dieser Vorschussbasis decken kann. Das ist ein Kartenhaus, das ganz schnell zusammenbrechen kann, und dann stehst Du Anfang November mit ggf. gerade demontierter Altanlage da. Bis Du nach diversen Ausflüchten bzgl. Krankheit, Todesfall, hast-du-nicht-gesehen, dann endlich eine alternative Beauftragung vornimmst, und bis die dann eine funktionsfähige Anlage einbaut, bist Du mitten im tiefsten Winter.

BTW: Nur weil man Material vorab bezahlt, heißt dass noch lange nicht, dass der Handwerker es auch beim Händler bezahlt! D.h. es kann einem sogar passieren, dass einem in so einer Situation dann der schon bezahlte, aber noch auf dem Hof stehende Kessel vom Händler wieder abgeholt wird, weil das Ding unter verlängertem Eigentumsvorbehalt verkauft, aber vom Handwerker noch nicht bezahlt wurde.

Gruß vom Wiz

warum sollst du in vorleistung gehen und ein insolvenzrisiko
tragen?

Gegenfrage: warum soll ich in Vorleistung gehen und sein
Insolvenzrisiko tragen?

sollst du ja nicht…

gruß inder

Hallo Nemo,

  1. Drittel bei Auftragserteilung

Nur gegen eine sog. Vorauszahlungsbürgschaft (von der eigenen Bank prüfen lassen!, wenn man selbst keine ausreichende Erfahrung hinsichtlich Laufzeiten etc. hat). Ohne diese Bürgschaft ein absolutes NoGo.

  1. Drittel bei Beginn der Arbeiten

Das ist schon relativ unüblich bei dieser Art von Leistung.

  1. Drittel nach Fertigstellung

Nein.

Ist das eigentlich normal?

Nun, beide Parteien haben ihr Interesse an Sicherheit.

Zu 2.: Eine Heizungsanlage besteht zu einem nicht unerheblichen Anteil an vor Ort zu erbringenden Montageleistungen. Nach Erfüllung der Teilleistungen entsprechende Zahlung der erbrachten Leistung abzgl. 10% Sicherheit. Gegenbeispiel wäre z.B. eine Wärmepumpe, die auf spezielle Bedürfnisse in diesem Betrieb komplett angefertigt und dann nur noch ausgeliefert wird. Letzteres ist ein hohes Risiko für den Unternehmer, er wird eine zweite Rate vor Anlieferung in Höhe von 50-60% verlangen.

Zu 3.: 90% nach Fertigstellung und Inbetriebnahme, dann Abnahme, und dann 5% Einbehalt für Dauer der Gewährleistung (gesondertes Thema, welches ich hier nicht ausbreiten kann).

Nicht vergessen, sehr wichtig: Wartungsvertrag im Paket mit abschließen!!! Im Nachgang vereinbart wird er ein Mehrfaches kosten.

Es schmeckt mir nicht, dass 2 Drittel praktisch schon gezahlt sind, bevor überhaupt ein Handschlag gemacht wurde.

Das ist richtig. Selbst gegen Bürgschaft würde ich es nicht machen, da dir Bürgschaften keinen Deut helfen, wenn es zu Verzögerungen kommt und der Unternehmer nichts unternimmt (Termine wären auch ein gesondertes Thema).

Inwieweit du die Bedingungen mit beeinflussen kannst, hängt von deinem Verhandlungsgeschick und den Alternativen ab.

Danke für Kommentare!

Ironische würde ich übrigens kennzeichnen :smile: [OT]

Franz

OT

Vielleicht ist die sog. Bauhandwerkersicherung eine alternative???

Als Unternehmer gegenüber Privatkunden?

Habe ich noch nicht gesehen. Diese Sicherheit entspricht doch einer zusätzlichen Krediterweiterung. Welcher Privatkunde könnte es sich leisten?

Zwischen Unternehmern ist dieses Instrument ein gefürchtetes, weil es erst zum Zeitpunkt von schwerwiegenden Auseinandersetzungen eingesetzt wird. Ein Handwerker, der dies gegenüber Privatkunden im Vorfeld macht, ist hoffentlich nicht auf diese angewiesen.

Die andere Lösung, Vorauszahlung, hat für beide Seiten Vorteile. Der Handwerker ist liquid (gegenüber Lieferanten), der Auftraggeber hat Sicherheit (hinsichtlich Vertragserfüllung).

Franz

Damit hast Du völlig recht, allerdings siehts im Handwerk nicht wirklich rosig aus. Aber noch wichtiger…Konzession,Gewerbeversicherung, Handwerkskarte,…Material kann er ja zur Baustelle liefern lassen, das Du dann bezahlst, und über Abschläge kann man doch immer sprechen,oder? Sollte er erstgenannte Dokumente nicht haben, Finger weg!!! lg

Sorry, hatte noch etwas vergessen, nach dem Gesetz ist man als Auftraggeber sogar verpflichtet, sich nach genannten Dingen zu erkundigen, falls nicht, und es käme zu einer Kontrolle,die eventuell negativ verliefe, stünde man als Förderer von Schwarzarbeit da. Folge , bis 100 000Euro Geldstrafe, von der nicht zu erwartenden Gewährleistung nach VOB, 5 Jahre mal ganz abgesehen…lg

Mann oh Mann, bei manchen Antworten bekomme
ich ein Kotzgefühl als Unternehmer!
Ich kann beide Seiten verstehen, aber rechtlich gesehen,
hat der Handwerker nach geleisteter Arbeit die Pappnase auf!
Wenn der Kunde nicht zahlt, bleibt ihm eigentlich nur noch
das Inkassobüro „Moskau“ als „garantierte Erfolgsaussicht“!
Anzahlungen und Abschläge sind im Handwerk üblich, man kann sie
eventuell verfeinern: Ein Drittel bar bei Anlieferung der Heizung,
ein drittel Bar bei Beginn der Arbeit etc.
Aber ganz ehrlich, wenn einer unsere Kunden schon vor Beginn aller
Sachen so „komisch“ wird, sage ich ihm:
Gehen Sie zu XY, wir wollen es nicht machen-ist dann meistens besser
für uns beide ( kein vertrauen-keine Lust zur Arbeit) Uns soll die Arbeit
ja auch Spass machen und wenn man nur 8,5 Std. am Tag denken soll "
Hoffentlich löhnt der Kunde"-Nein danke…
Gruss cristalero

Warum???
Sollte den der Handwerker das Risiko alleine tragen?
Ich weiss von einem befreundeten Unternehmer, das Er dieses ebenso hält. Allerdings nicht als Vorschuss, sondern bei Anlieferng der Ware werden 40% der Gesamtsumme fällig. Sollte diese Zahlung nicht am Anlieferungstag geleistet sein, fängt Er auch nicht an! Somit hat Er die Möglichkeit, „Sein“ Material wieder abzutransportieren. Den Rest nach Fortschritt.
Ich finde: Richtig so"

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Hallo,

eventuell verfeinern: Ein Drittel bar bei Anlieferung der
Heizung,
ein drittel Bar bei Beginn der Arbeit etc.

Klar, solche Barzahlungen auf die Hand lieben Handwerker. Keine Rechnung? Kein schriftlicher Überweisungsbeleg (Banküberweisung?
Das ist besonders beliebt:wink:
Nur nicht beim Finanzamt, denn dan erkennt es Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (Montageaufwand)nicht an.

Bei „Beginn“ der Arbeit besagt überhaupt nichts, außer, dass der Auftraggeber ein Haufen „Schrott“ herumliegen hat, wenn der H. nicht fertigstellt und evtl. zum Amtsgericht geht, um Insolvenz anzumelden.

Gruß:
Manni

2 Like

Normal ist: 100 % nach mängelfreier Fertigstellung.
So habe ich es Jahrzehnte mit meinen Kunden gemacht.

Tja, keine Ahnung von der Materie, aber großes Maul haben!
Wenn ein Kunde ohne Quittung etwas bezahlt, hat er selber Schuld!
In der Buchhaltung nennt man das Barverkaufsquittung und wird
dem Kunden ausgehändigt. Dann kann man noch auf der Endrechnung zusätzlich die Teilzahlungen aufführen.
Was den Rest von Deinem blöden Beitrag angeht:
Dann macht euren Scheiss doch selber und nervt nicht redliche Handwerker! Wenn ihr den Handwerkern nicht traut. Der kunde kann ja vieles so wie so besser und weiss ja auch alles besser!!Später werden
wir euren fabrizierten „Mist’“ schon wieder weg machen-gegen entsprechenden höheren Obolus ha,ha
cristalero

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Normal ist: 100 % nach mängelfreier Fertigstellung.
So habe ich es Jahrzehnte mit meinen Kunden gemacht.

normal ist das vielleicht bei kleineren und mittleren Handwerksaufträgen

wenn das bei Sanitär-Großaufträgen wie zB Heizungs- oder Rohranlagen oder bei Fliesenlegern oder Malern auch zutreffen würde, fress ich nen Besen

Da könnten die Handwerker auch gleich dichtmachen

Für und Wider
Hi!
Wir haben ja gerade eine Solaranlage bekommen.
Das Material ist ja ziemlich teuer und nicht jeder kleine Handwerker kann da in Vorleistung gehen.
Bei uns war es so, dass die Firmen das Material an uns geliefert haben und wir (ob direkt oder indirekt über den handwerker) die Rechnung bezahlt haben.
Wir hatten also die Ware im Haus wenn was schief gegangen wäre.

Weil ein Risiko ist schon dabei: Firmen kurz vor dem Konkurs, die evtl. die Arbeiten dann gar nicht mehr ausführen können, können meist diese Vorauszahlungen auch nicht zurückgeben.

Es schmeckt mir nicht, dass 2 Drittel praktisch schon gezahlt
sind, bevor überhaupt ein Handschlag gemacht wurde.

Was sagt die Firma dazu? Ist sie da verhandlungsbereit? Momentan sind Heizungsbauer gut ausgelastet, ich würde nicht zu hoch pokern als Kunde :wink:
Fair fände ich einen Abschlag für das Material und weiter für die Fertigstellung verschiedener Dinge.

Dazu muss ich sagen: Unsere Handwerker haben wir bisher immer nach Empfehlungen ausgesucht, nicht nach dem günstigsten Preis. Auch sind wir Menschen, die Handwerkerrechnungen sofort (binnen 1 oder 2 Tagen) überweisen und nicht das Maximum an Zahlungsfrist ausnutzen oder auf die erste oder sogar 2. Mahnung warten (Im Supermarkt meine Milch muss ich ja auch sofort bezahlen und nicht erst später).

Wir wurden bisher (klopf auf Holz) immer dadurch belohnt, dass alles ziemlich reibungslos ablief. Und wir uns auch noch alle grüßen, wenn wir uns auf der Straße begegnen.

Grüße
kernig

Mann oh Mann, bei manchen Antworten bekomme ich ein Kotzgefühl als Unternehmer!

Weshalb eigentlich? Ich habe meinen Beitrag aus der gleichen Sichtweise geschrieben.

Ich kann beide Seiten verstehen, aber

was spricht dann gegen gegenseitiges Vertrauen? Bekommst du Kredit bei einer Bank ohne Sicherheiten?

Die Zeiten des Handschlags sind lange vorbei, ich weiß. Sie waren sehr gute im Vergleich zu heute, man hatte kaum Sorgen oder Rechtsstreitigkeiten wie heutzutage. Daher rate ich jedem Privatkunden wie hier bei größeren Vorauszahlungen auch zu entsprechenden Sicherheiten.

rechtlich gesehen, hat der Handwerker nach geleisteter Arbeit die Pappnase auf!

Nur wenn der Privatkunde „insolvent“ geht. Gegenseitiges Risiko. Ansonsten ist es doch kein Problem, den Restbetrag seiner berechtigten Forderungen reinzuholen. Alle Ausgaben hierfür bekommst du ersetzt.

Wenn der Kunde nicht zahlt, bleibt ihm eigentlich nur noch das Inkassobüro „Moskau“ als „garantierte Erfolgsaussicht“!

Das habe ich jetzt so nicht gemeint.

Anzahlungen und Abschläge sind im Handwerk üblich, man kann sie eventuell verfeinern: Ein Drittel bar bei Anlieferung der Heizung,

Ähnlich wie kernigs Vorschlag, aber nicht im UP so geschildert. Dort werden 2/3 verlangt, bevor irgendein Handschlag unternommen, vielleicht nicht einmal eine Bestellung ausgelöst wird.

ein drittel Bar bei Beginn der Arbeit etc.

Das klingt ein wenig nach klammer Truppe. Keinesfalls ein Qualitätsmerkmal hinsichtlich Arbeitsqualität, aber bei einer kompletten Heizungsanlage einfach ein zusätzliches Risiko für den Auftraggeber.

Aber ganz ehrlich, wenn einer unsere Kunden schon vor Beginn aller Sachen so „komisch“ wird, sage ich ihm: Gehen Sie zu XY, wir wollen es nicht machen-ist dann meistens besser für uns beide ( kein vertrauen-keine Lust zur Arbeit)

Dein Vertrauen besteht also in Vorleistung deiner Kunden?

Uns soll die Arbeit ja auch Spass machen und wenn man nur 8,5 Std. am Tag denken soll "

Der Spaß an jeder Arbeit besteht doch in einer erfolgreichen Arbeit. Dann hat man auch keine Probleme, so etwas spricht sich herum.

Hoffentlich löhnt der Kunde"-Nein danke…

Wenn man es sich leisten kann, OK.

Als Unternehmer, hast du dich mal erkundigt über die Möglichkeiten, die Bonität deiner Kunden zu überprüfen? Bei größeren Arbeiten vielleicht ratsam.

Franz

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