allgemein heißt es die Zahlungsmoral wäre schlecht-er geworden. Vermehrt mag das bei Käufen aus dem Internet auftreten. Und was ist dann erst bei Kauf gegen Vorkasse?
Was tun wenn bei Bestellungen gegen Vorkasse nicht gezahlt wird? Sicher, Ware ist dann noch nicht raus, doch mitunter gab es schon Gespräche im Vorfeld, die auch (Zeit) kosten.
Was wenn jemand einen Warenkauf gegen Nachnahme nicht annimmt, und die Ware - da Unikate - nicht umgetauscht werden kann?
Ich frag mich schon lange, warum gerade Handwerker ihre Entgelte nicht vorab durch den Kunden auf ein Treuhandkonto einzahlen lassen. Das Geld kann dann erst Aus- oder Zurückgezahlt werden, wenn beide Parteien sich einigen. Da ist natürlich die Gefahr dass dann natürlich eine Partei das verhindern möchte, deswegen würde ich vorher schon eine entsprechende Schiedsstelle festlegen.
So kompliziert kann das ja nicht sein, für die Käufer und Verkäufer/ Dienstleister relativ sicher und für die Banken ein zusätzliches Geschäfft.
Die Banken, die sich solche Treuhandkonten mit Schiedsstelle als Patent sichern, dürfen sich gerne bei mir erkenntlich zeigen *grins*
Was wenn jemand einen Warenkauf gegen Nachnahme nicht annimmt,
und die Ware - da Unikate - nicht umgetauscht werden kann?
Der Käufer ist verpflichtet die Ware anzunehmen.
Hallo Olaf; ich glaube nicht das der Käufer verpflichtet ist die Ware anzunehmen. Diese Art Handel wird Normalerweise über das Fernabsatzgesetz geregelt. Der Gesetzgeber ist da eindeutig - man kann bequemlos vom kauf zurük tretten. Aber genau möchte ich mich nicht festlegen; besser wäre es einen Juristen zu befragen.
allgemein heißt es die Zahlungsmoral wäre schlecht-er
geworden. Vermehrt mag das bei Käufen aus dem Internet
auftreten. Und was ist dann erst bei Kauf gegen Vorkasse?
null risiko–erst geld,dann ware.
Was tun wenn bei Bestellungen gegen Vorkasse nicht gezahlt
wird? Sicher, Ware ist dann noch nicht raus, doch mitunter gab
es schon Gespräche im Vorfeld, die auch (Zeit) kosten.
das muss der verkäufer als ´´allgemeiner aufwand ´´verbuchen.
Was wenn jemand einen Warenkauf gegen Nachnahme nicht annimmt,
und die Ware - da Unikate - nicht umgetauscht werden kann?
das macht jeder verkäufer NUR gegen bestellung und wenn es probleme gibt,muss das geklärt werden–kommt vor,aber hält sich in grenzen.
dass es kein Risiko gibt, sehe ich nicht so. Denn was wenn man z.B. mehrere Kaufberatungen macht, die Leue bestellen und dann geht kein Geld ein…
Will man diversen Hinweisen auf z.B. Ebay Glauben schenken so würden für Spassbieter bzw. Leute die anschließend nicht zahlen, rechtliche Schritte folgen.
dass es kein Risiko gibt, sehe ich nicht so. Denn was
wenn man z.B. mehrere Kaufberatungen macht, die Leue
bestellen und dann geht kein Geld ein …
Ergo, ist nun ein Kauf per Vorkasse rechtlich bindend
oder nicht?
Natürlich ist er bindend. Aber auch nur, wenn Du das
beweisen kannst - also, dass eine Bestellung
eingegangen ist. Das ist dann ein ganz normaler
Vertrag. Um da aber auf der sicheren Seite zu sein,
müsstest Du die Bestellbedingungen sicher formulieren.
Eben auch für den Fall, dass keine Vorauskasse eingeht
(wer lässt sich denn auf so was ein?), welche Gebühren
dann fällig werden. Heikles Thema.
Grüßerle
Richard
Bei einem Ladengeschäft ist eine Bestellung per
Nachnahme schon ziemlich ungewöhnlich.
Hehe, das stimmt. Obwohl … Wenn es ein Unikat ist, das erst
hergestellt werden muss. Aber es stimmt da eh nicht mehr, denn die
Frage ging ja um Vorauskasse.
Grüßerle
Richard
Nachnahme in einem Ladengeschäft mag alles andere als üblich sein, doch wird teils auch gemacht. Beispielsweise man befindet sich im Ausland, hat nicht mehr genug Geld dabei oder es will etwas speziell angefertigt werden. Die Ware ist dem Käufer für einen Transport zu globig oder zu schwer…
Ciao,
Romana
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